Bebauungsplan Stadt Stollberg/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Aufstellungsbeschluss einer Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmenplan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.12.2023 bis 16.02.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Beschlussnummer 23/080/083

Aufstellungsbeschluss einer Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmenplan

Die Europäische Union hat sich das Ziel gestellt, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder diese zu mindern. Dazu hat die EU bereits im Jahr 2002 eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Diese Richtlinie ist in deutsches Recht umgesetzt worden, speziell in den §§ 47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz und in der 34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über die Lärmkartierung).

Die genannten Regeln sehen vor, dass die Lärmbelastung nach europaweit einheitlichen Methoden ermittelt und in Lärmkarten dargestellt sowie die Öffentlichkeit über die Belastungen und die Auswirkungen informiert wird. Im Rahmen der Lärmkartierung waren für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern (in Sachsen betrifft dies Dresden, Leipzig und Chemnitz), für Hauptverkehrsadern mit einem Verkehrsaufkommen von mehr 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, für Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen Lärmkarten anzufertigen. Im Gebiet der Stadt Stollberg wurden

  • der Bereich entlang der Bundesautobahn A72,
  • die B 180 sowie
  • die S 255 im OT Raum

kartiert.

Die Kartierung erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Ermittelt wurde die Höhe der jeweiligen Geräuschbelastungen – dargestellt in Karten - sowie die Zahl der betroffenen Menschen in der jeweils ausgewählten Pegelklassen.

Seitens der Stadt Stollberg war zu prüfen, ob eine Gesundheitsgefährdung der Bewohner durch Umgebungslärm besteht und ob Maßnahmen umgesetzt werden. Ziel der Lärmkartierung ist die Beschlussfassung entweder über einen Lärmaktionsplan mit oder einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan.

Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.10.2023 den Beschluss 23/080/083 über die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmenplan gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss einschließlich Begründung, die dazugehörigen Lärmkarten sowie die Übersicht zu den Betroffenheiten werden auf der Internetseite der Stadt Stollberg www.stollberg-erzgebirge und auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de vom

09.01.2024 bis 16.02.2024

veröffentlicht.

Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen in der Stadtverwaltung Stollberg abgegeben werden bzw. auch elektronisch an planung@stollberg-erzgebirge.de übermittelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in der genannten Veröffentlichungsfrist die Unterlagen in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212 zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten öffentlich ausliegen:

Dienstag                     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch                     8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag                 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag                        9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungahmen bei der Beschlussfassung über die Lärmaktionsplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Stollberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Stollberg, den 05.12.2023

gez. M. Schmidt

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Große Kreisstadt Stollberg

Bau- / Ordnungsamt

Frau Anja Baumann

Markt 1

09366 Stollberg

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Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dieses Planverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. In diesem Fall kann keine Mitteilung an Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung im Verfahren erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Lärmaktionsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.

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Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Beschluss mit Begründung
  • Karte mit Legende Ortslage Stollberg
  • Karte mit Legende Ortslage Raum
  • Übersicht der Betroffenheiten

Informationen

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