Bebauungsplan Stadt Stollberg/Erzgeb. Erneute Beteiligung

2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Stollberg "Gewerbegebiet westlich der Autobahn"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.12.2023 bis 16.02.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB des 2. Entwurfes zum Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Stollberg „Gewerbegebiet westlich der Autobahn“

Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2023 mit dem Beschluss 23/103/107 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Stollberg „Gewerbegebiet westlich der Autobahn“ bestehend aus

  • Teil A – der Planzeichnung
  • Teil B – den textlichen Festsetzungen mit integrierter Grünordnung

sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 01.11.2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form der Veröffentlichung im Internet und einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der 2. Entwurf beinhaltet u.a. Änderungen zu den Immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen sowie zur Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen als Nebenanlage zur Hauptanlage.

In der Zeit vom 09.01. - 16.02.2024 wird der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet westlich der Autobahn“ in der Fassung vom 01.11.2023 auf

mit Begründung und Umweltbericht veröffentlicht. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiete durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

In der genannten Veröffentlichungsfrist liegen die Unterlagen zusätzlich in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212 zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten öffentlich aus:

Dienstag                     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch                     8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag                 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag                        9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch

Stellungnahmen der Gemeinde Niederwürschnitz vom 06.05.2019 und 27.06.2022

Stellungnahmen der Gemeinde Oelsnitz vom 18.04.2019 und 10.06.2022

Landratsamt Erzgebirgskreis vom 09.05.2019

Bürger 1 vom 05.05.2019

Bürger 4 vom 21.05.2019

Bürger 5 vom 25.04.2019

Bürger 6 vom 08.05.2019 und 04.07.2022

Bürger 7 vom 14.05.2019

Bürger 8 vom 23.05.2019

Bürger 10, 11 und 13 vom 04.07.2022

  • jeweils mit Hinweisen, dass das zukünftige Gewerbegebiet potentieller Verursacher von Lärm ist, Schutzmaßnahmen erforderlich sind und entsprechende Festsetzungen getroffen werden müssen

Stellungnahme des Planungsverband Region Chemnitz vom 11.04.2019

  • mit dem Hinweis, dass von der A 72 Lärm auf das Plangebiet einwirkt, Schutzmaßnahmen für die zukünftigen Arbeitsplätze erforderlich sind und entsprechende Festsetzungen getroffen werden müssen

Stellungnahme des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr 27.05.2019

  • mit Hinweisen, dass aus dem Gebiet keine Immissionsbelastungen wie Staub, Lärm Erschütterungen oder Blendungen ausgehen dürfen, die sich auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs negativ auswirken könnten.

Schallimmissionsprognose vom 13.08.2021 sowie die aktualisierte Schallimmissionsprognose vom 06.09.2023 mit Betrachtungen der Verkehrsgeräusche, die auf das Plangebiet einwirken und der Festsetzungen zum Schutz der Arbeitsplätze sowie mit Betrachtungen der Gewerbe- und Verkehrsgeräusche, die im Plangebiet entstehen und der sich daraus ableitenden Festsetzungen zum Schutz der Umgebungsbebauung.

Umweltbericht in der Fassung 01.11.2023 als selbständiger Teil der Begründung, der darstellt, dass die Festsetzung von Emissionskontingenten keine Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung hat.

Schutzgut Boden

Stellungnahme des Planungsverband Region Chemnitz vom 11.04.2019,

  • mit dem Hinweis, das reine Photovoltaik-Freianlagen ausgeschlossen werden sollten

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Umweltbericht in der Fassung 01.11.2023 als selbständiger Teil der Begründung, der darstellt, dass die nun zulässigen von Photovoltaikfreianlagen als Nebenanlage zur Hauptanlage keine Auswirkungen auf das Schutzgut haben.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den im 2. Entwurf dargestellten blau markierten  Änderungen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Stollberg vorgebracht werden bzw. auch elektronisch an planung@stollberg-erzgebirge.de übermittelt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können sofern die Stadt Stollberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Stollberg, den 12.12.2023                             

 

M. Schmidt

Oberbürgermeister    

Kontaktperson

Stadtverwaltung Stollberg

Anja Baumann

Hauptmarkt 1

09366 Stollberg

 

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Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. In diesem Fall kann keine Mitteilung an Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bebauungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Dauer

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Einwilligung in die Datennutzung

Ich willige ein, dass die Stadtverwaltung Stollberg im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit meine im Bebauungsplanverfahren angegebenen personenbezogenen Daten speichern und im Verfahren nutzen darf.

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadtverwaltung Stollberg um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

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