Öffentliche Bekanntmachung
Beschlussnummer: 23/104/101
Beschlussfassung in der Stadtratssitzung am 13.11.2023
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Stollberg „Wohngebiet Wischberg“
Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2023 gemäß § 2 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Wohngebiet Wischberg“ gefasst.
Begründung:
Im August 2022 wurde der Bebauungsplan Nr. 33 „Wohngebiet Wischberg“ rechtskräftig. Die Erschließung des Baugebietes durch die M + S Projektentwicklung GmbH ist abgeschlossen, die Erschließungsstraße wurde öffentlich gewidmet, „Altstadtblick“ genannt und im Anschluss für die Nutzung durch den Straßenverkehr freigegeben. Die Vermarktung der Grundstücke hat begonnen.
Die Stadt Stollberg möchte – auch wegen bestehender Nachfragen - die Ansiedlung von eigenständigen Gebäuden für Freiberufler nicht ausschließen. Von einer solchen Ansiedlung würde der gesamte Ortsteil Hoheneck profitieren. Aus diesem Grund soll im südlichen Bereich eine Fläche neben der Zu- und Ausfahrt auf die Zwönitzer Straße als Mischgebiet ausgewiesen werden. In einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO ist die Errichtung von solchen eigenständigen Gebäuden für Freiberufler möglich.
Die Ausweisung dieser Fläche als Mischgebiet ist ebenfalls aufgrund der bestehenden Schallemissionen (Straßenverkehr, bestehende Gewerbebetriebe im Umkreis) städtebaulich empfehlenswert.
Weiterhin ist es aus städtebaulichen Gründen erstrebenswert, wenn die überbaubaren Flächen der einzelnen Baufelder ungefähr die gleiche Tiefe besitzen. Aktuell ist das im nordwestlichen Baufeld nicht der Fall.
Nördlich des Baugebietes befindet sich Wald. Der erforderliche Waldabstand von 30 m nach § 25 Abs. 3 Sächsisches Waldgesetz ist im rechtskräftigen Bebauungsplan zeichnerisch dargestellt. Die aktuelle Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche mittels Baugrenze wurde unter Berücksichtigung des Waldabstandes getroffen, um wechselseitige Gefährdungen auszuschließen. Die Tiefe der überbaubaren Grundstücksfläche im nordwestlichen Baufeld beträgt aus diesem Grund nur 11 m. Im verbleibenden Baufeld kann bis zu 18 m und mehr in die Tiefe gebaut werden.
Durch den Vorhabenträger und der Stadtverwaltung wurde gemeinsam mit dem Landratsamt Erzgebirgskreis geprüft, ob Befreiungen von der Festsetzung zur Überschreitung der Baugrenze erteilt werden könnten. Es wurde ein Antrag auf einen Vorbescheid gestellt.
Aus bauplanerischer Sicht konnte der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze mit einem Hauptgebäude nicht zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Der Antrag auf Vorbescheid wurde durch den Vorhabenträger zurückgezogen. Ein weiteres Bauleitplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird erforderlich.
Der Vorhabenträger hat der Stadt Stollberg zwischenzeitlich eine Information vorgelegt, aus der ersichtlich wird, dass der Eigentümer des Waldes die notwendige Waldbewirtschaftungsbaulast beim Landratsamt Erzgebirgskreis beantragt hat. In Folge dessen ist ein geringerer Waldabstand notwendig und es wird eine Tiefe der bebaubaren Grundstücksfläche von rund 20 m erreicht.
Die Änderung einer Teilfläche in ein Mischgebiet sowie die Änderung der Baugrenze kann nur mittels zweistufigem Bauleitplanverfahren herbeigeführt werden. Die Kosten für die Änderung des Verfahrens obliegen dem Vorhabensträger. Ein städtebaulicher Vertrag wird abgeschlossen.
Hinweis der Verwaltung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird die Verwaltung beauftragt, das Bebauungsplanverfahren voranzutreiben. Durch die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Stollberg „Wohngebiet Wischberg“ wird die Bevölkerung über den Beginn des Verfahrens informiert.
Stollberg, den 05.12.2023
M. Schmidt
Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Stollberg
Bau-/Ordnungsamt
Frau Anja Baumann
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg