Bebauungsplan Stadt Stollberg/Erzgeb. Erneute Beteiligung

2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Stollberg "Kleinsiedlungsgebiet Gablenz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.12.2022 bis 17.02.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des 2. Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Stollberg „Kleinsiedlungsgebiet Gablenz“

Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2022 mit dem Beschluss Nr. 22/115/107 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Stollberg „Kleinsiedlungsgebiet Gablenz“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der vom Stollberger Stadtrat gebilligte 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen und integrierter Grünordnung (Teil B), der Begründung, einschließlich dem Umweltbericht mit Stand November 2022, liegt in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212 vom

10.01.2023 bis 17.02.2023

zu den Sprechzeiten:

Dienstag         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Mittwoch         8:00 Uhr bis 12:00 Uhr                     

Donnerstag     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Freitag            9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Neben dem 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Kleinsiedlungsgebiet Gablenz“, der Begründung mit Umweltbericht liegen folgende umweltrelevanten Informationen öffentlich aus:

Grünordnungskonzept

  • Bestandsplan
  • Entwurfsplan

Fachgutachten:

  • Artenschutzgutachten zum Vorhaben - Relevanzprüfung zum Artenschutz (1. Prüfschritt) der Firma igc Chemnitz vom 11.11.2020
  • Geotechnischer Bericht der Fa. Baugrund Sachsen vom 01.09.2020
  • Untersuchungsbericht der Fa. Baugrund Sachsen zur Versickerung von gereinigtem Abwasser vom 10.08.2022
  • Abstimmungsergebnisse zwischen der unteren Wasserbehörde des LK Erzgebirgskreises und der Stadt Stollberg zur Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser

Stellungnahme von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

  • Landesdirektion Sachsen, Ref.: Raumordnung (Stellungnahme vom 29.09.2020 und 15.03.2021) mit Hinweisen zur Raumordnung und zum Baurecht.
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Stellungnahme vom 02.10.2020 und 17.03.2021) mit Aussagen/ Hinweisen zur natürlichen Radioaktivität, Geologie und Versickerung von Niederschlagswasser.
  • Sächsisches Oberbergamt (Stellungnahme vom 31.01.2019, 07.09.2020, 24.02.2021) mit Hinweisen zum Altbergbau und Hohlraumgebieten.
  • Planungsverband Region Chemnitz (Stellungnahme vom 28.09.2020 und 03.03.2021) mit Aussagen zur regionalplanerischen Beurteilung.
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (Stellungnahme vom 01.10.2020 und 16.03.2021) mit Aussagen/ Hinweisen zu
  • Lärm- und Geruchsimmissionen,
  • Forst, Landwirtschaft, Naturschutz und Bodenschutz, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Siedlungswasserwirtschaft und Wasserbau
  • Brandschutz
  • Landestalsperrenverwaltung (Stellungnahme vom 22.09.2020) mit Hinweisen zum Hochwasserschutz.
  • NABU (Stellungnahme vom 30.09.2020) mit Hinweisen zur artenschutzrechtlichen Prüfung.
  • Landesvereinigung Sächsischer Heimatschutz (Stellungnahme vom 02.10.2020 und 06.10.2020) mit Hinweisen zur artenschutzrechtlichen Prüfung.
  • Bürger 01 (Stellungnahme vom 29.10.2020) mit Hinweisen zu den vorhandenen Arten im Gebiet, zum Hochwasserschutz und den wasserrechtlichen Folgen
  • Bürger 02 (Stellungnahme vom 30.10.2020) mit Hinweisen zu den vorhandenen Arten im Gebiet
  • Bürger 03 (Stellungnahme vom 26.10.2020) mit Hinweisen zum Artenschutz und zum Erhalt von Bäumen sowie zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzfläche,
  • Bürger 04 (Stellungnahme vom 28.10.2020) mit Hinweisen zum Artenschutz und zum Erhalt von Bäumen
  • Bürger 07 (Stellungnahme vom 29.10.2020) mit Hinweisen zum Naturschutz
  • Bürger 10 (Stellungnahme vom 09.11.2020) mit Hinweisen zum Natur- und Artenschutz
  • Bürger 11 (Stellungnahme vom 30.03.2021) mit Hinweisen zum sensiblen Landschaftsbereich

Sollten im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung des Rathauses aufgrund der COVID 19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296/ 94243) können die Unterlagen auch versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegenahme der Stellungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterlagen ist zu den Sprechzeiten des Rathauses telefonisch, als auch im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie auf dem zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten, die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Stollberg, den 13.12.2022

M. Schmidt

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Stollberg

Anja Baumann

Hauptmarkt 1

09366 Stollberg

 

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren

Umfang der Datenverarbeitung

Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplanverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und ggf. E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet.

Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem verwenden wir die Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz Baugesetzbuch). Wir können die Daten an ein von uns beauftragtes Unternehmen weitergeben, das die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. In diesem Fall kann keine Mitteilung an Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bebauungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns unbefristet gespeichert.

Einwilligung in die Datennutzung

Ich willige ein, dass die Stadtverwaltung Stollberg im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit meine im Bebauungsplanverfahren angegebenen personenbezogenen Daten speichern und im Verfahren nutzen darf.

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadtverwaltung Stollberg um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadtverwaltung Stollberg die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadtverwaltung Stollberg übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.