Bebauungsplan Stadt Stollberg/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Stollberg "Gewerbegebiet westlich der Autobahn"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.05.2022 bis 05.07.2022
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des Entwurfes zum Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Stollberg „Gewerbegebiet westlich der Autobahn“

Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2022 mit dem Beschluss Nr. 22/045 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Stollberg „Gewerbegebiet westlich der Autobahn“ bestehend aus

  • Teil A – der Planzeichnung
  • Teil B – den textlichen Festsetzungen mit integrierter Grünordnung

sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht vom April 2022 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes nach § 8 der Baunutzungsverordnung. Mit dem Bebauungsplan soll die Grundlage für eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in westliche Richtung mit guten Anbindungen an die vorhandene Verkehrsinfrastruktur geschaffen werden. Das Vorhaben dient der gewerblichen Eigenentwicklung des Mittelzentrums Stollberg im Rahmen der kommunalen Planungshoheit und der Schaffung von einem differenzierten Arbeitsplatzangebot für die Region „Westerzgebirge“.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 einschließlich Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und integrierter Grünordnung, Begründung und Umweltbericht sowie die von der Gemeinde als wesentlich eingeschätzten umweltbezogenen Stellungnahmen folgender Behörden, Träger öffentlicher Belange und Bürger zu den Auswirkungen der Planung:

Gemeinde Niederdorf, Stellungnahme vom 30.04.2019

Gemeinde Niederwürschnitz, Stellungnahme vom 06.05.2019

  • zur Problematik Oberflächenentwässerung, Starkniederschläge, Hochwassersituation

Stadt Oelsnitz, Stellungnahme vom 20.03.2019

  • zur Problematik Oberflächenentwässerung, Starkniederschläge, Hochwassersituation
  • zum Immissionsschutz

Stadt Chemnitz, Stellungnahme vom 20.03.2019

  • zur Problematik Oberflächenentwässerung, Starkniederschläge, Hochwassersituation
  • zu Vorbehaltsgebiet Natur- und Landschaft, Arten- und Biotopschutz, Veränderung von Klimaverhältnissen und des Wasserhaushaltes sowie die Abschneidung geschützter Offenland-Biotope, Vorranggebiet Landwirtschaft

Landesdirektion Chemnitz, Stellungnahme vom 06.05.2019

  • zu Vorbehaltsgebiet Natur- und Landschaft, Arten- und Biotopschutz, Veränderung von Klimaverhältnissen und des Wasserhaushaltes sowie die Abschneidung geschützter Offenland-Biotope, Vorranggebiet Landwirtschaft

Planungsverband ‚Region Chemnitz“, Stellungnahme vom 20.03.2019

  • zu Vorbehaltsgebiet Natur- und Landschaft, Arten- und Biotopschutz, Veränderung von Klimaverhältnissen und des Wasserhaushaltes sowie die Abschneidung geschützter Offenland-Biotope, Vorranggebiet Landwirtschaft
  • zu den im Plangebiet vorhandenen Ausgleichsflächen der Bebauungspläne 18a, 18 b und 21 der Stadt Stollberg
  • zu Lärmimmissionen aufgrund der Nähe der Autobahn

WAD GmbH, Stellungnahme vom 05.04.2019

  • zur Versickerung von Niederschlagswasser zur Grundwasserneubildung

Landratsamt Erzgebirge, Stellungnahme vom 20.03.2019

  • zum Immissionsschutz
  • zum Bodenschutz, Altablagerungen, Erosionsgefährdung
  • zum Vorbehaltsgebiet Natur- und Landschaft, Arten- und Biotopschutz
  • zu notwendigen Vermeidungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • zu artenschutzrechtlichen Belangen
  • zu den im Plangebiet vorhandenen Ausgleichsflächen der Bebauungspläne 18a, 18 b und 21 der Stadt Stollberg
  • zum Vorranggebiet Landwirtschaft und zur agrarstrukturellen Betroffenheit
  • zur Ableitung des Niederschlagswassers
  • zur Veränderung des Wasserhaushaltes

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 20.03.2019

  • zur erhöhten Radonkonzentration im Raum Stollberg
  • zu den eventuellen Auswirkungen der vorgesehenen Geländeregulierungen

Oberbergamt, Stellungnahme vom 20.03.2019

  • zu einem alten Restloch und den damit verbundenen spezifischen Baugrundverhältnissen

Landestalsperrenverwaltung, Stellungnahme vom 10.05.2019

  • zur Hochwassersituation an der Würschnitz

BUND, Stellungnahme vom 07.05.2019

  • zum trockengefallenen Teich und wertvollen Gehölzbestand
  • zu den Auswirkungen auf das Landschaftsbild
  • zur Bodenfunktion und dessen Wasserspeichervermögen
  • zu den vorhandenen Ausgleichsflächen
  • zu den Auswirkungen der Geländeregulierungen
  • zu den Auswirkungen auf das Klima
  • zu den Biotopverbindungen

Landesjagdverband, Stellungnahme vom 08.05.2019

  • zum Artenrückgang durch die Planung

Landesverein Sächsischer Heimatschutz, Stellungnahme vom 07.05.2019

  • zum Erfordernis einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  • zur Überprüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände

Bürger 1, Stellungnahme vom 05.05.2019

  • zur erwartenden Verschlechterung der Lebensverhältnisse der Bürger am Schrebergartenweg

Bürger 2, Stellungnahme vom 28.04.2019 – Unterschriftensammlung

  • zur Hochwasserproblematik an der Würschnitz

Bürger 3, Stellungnahme vom 18.04.2019, 21.05.2019

  • zur Hochwasserproblematik an der Würschnitz

Bürger 4, Stellungnahme vom 21.04.2019

  • zum Verlust von Wasseradern / Röhrenwasserleitungen
  • zur Entstehung eines ungenutzten Grünstreifens
  • zum Abfluss von Oberflächenwasser
  • zur an das Plangebiet grenzenden Hecke
  • zu den zu erwartenden Lärmbelastungen
  • zu den zu erwartenden Lichtverschmutzungen
  • zu den zu erwartenden Feinstaubbelastungen
  • zur Hochwassersituation an der Würschnitz

Bürger 5, Stellungnahme vom 25.04.2019

  • zum Verlust von Wasseradern / Röhrenwasserleitungen
  • zur Hochwassersituation an der Würschnitz
  • zur an das Plangebiet grenzenden Hecke
  • zu den zu erwartenden Lärmbelastungen

Bürger 6, Stellungnahme vom 06.05.2019

  • zu den im Plangebiet vorhandenen Ausgleichsflächen der Bebauungspläne 18a, 18 b und 21 der Stadt Stollberg
  • zur Hochwassersituation an der Würschnitz
  • zum Verlust von Ackerfläche

Bürger 7, Stellungnahme vom 14.05.2019

  • zu den zu erwartenden Lärmbelastungen
  • zum Verlust von Wasseradern / Röhrenwasserleitungen
  • zur Hochwassersituation an der Würschnitz

Bürger 8, Stellungnahme vom 23.05.2019

  • zu wild abfließendem Oberflächenwasser und zur Hochwassersituation an der Würschnitz
  • zu den zu erwartenden Lärmbelastungen

und die weiteren vorliegenden umweltbezogenen Informationen: 

  • spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen vom 22.08.2019 und 28.04.2021
  • Baugrund- und Abfalluntersuchungen für die Gewerbegebietsfläche vom 28.11.2019 und 13.10.2021
  • Verkehrszählung vom 23.09.2019 und Verkehrstechnische Untersuchung vom 18.12.2019
  • Schallimmissionsprognose vom 13.08.2021
  • Vorplanung zur äußeren Abwasserentsorgung vom 23.07.2020
  • wasserrechtlicher Bescheid zum, im Plangebiet bereits vorhandenen, Regenrückhaltebecken V1/230/006/04 des LRA Erzgebirgskreis
  • wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus dem RÜB 7 in den Vorflutgraben zur Würschnitz sowie die wasserrechtliche Erlaubnis zum Bau und Betrieb des Ortshauptsammlers Autobahn und des Regenüberlaufbeckens 7 vom 03.03.1994, Reg.-Nr. 51/II/22/004/94

liegen in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg vom

31.05.2022 bis einschließlich 05.07.2022

zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten öffentlich aus:

Dienstag                     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch                      8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag                 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag                        9:00 Uhr bis 12:30 Uhr         

           

Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Stollberg vorgebracht werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen in der Internetpräsentation der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie auf dem Zentralen Landesportal  des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de  einsehbar. 

 

 

 

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Stollberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Sollte im Falle einer Zugangsbeschränkung des Rathauses aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94-192) können die Unterlagen weiterhin im Rathausfoyer eingesehen werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterlagen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).

 

Stollberg, den 05.05.2022                             Siegel                          M. Schmidt

                                                                                                          Oberbürgermeister    

Kontaktperson

Stadtverwaltung Stollberg

Bereich der Beigeordneten für das Bau-/ Ordnungsamt

Abteilung Stadtplanung

Frau Anja Baumann

Hauptmarkt 1

09366 Stollberg

Tel.: 037296/ 94243

 

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Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des B-Planverfahrens beurteilen zu können. Außerdem verwenden wir die Daten nach Abschluss des Verfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB). Wir können die Daten an ein von uns beauftragtes Unternehmen weitergeben, das die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein B-Planverfahren ein öffentlichen Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. In diesem Fall kann keine Mitteilung an Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung im B-Planverfahren erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bebauungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.

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