Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des Entwurfes zum Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Stollberg „Gewerbegebiet westlich der Autobahn“
Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2022 mit dem Beschluss Nr. 22/045 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Stollberg „Gewerbegebiet westlich der Autobahn“ bestehend aus
sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht vom April 2022 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes nach § 8 der Baunutzungsverordnung. Mit dem Bebauungsplan soll die Grundlage für eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in westliche Richtung mit guten Anbindungen an die vorhandene Verkehrsinfrastruktur geschaffen werden. Das Vorhaben dient der gewerblichen Eigenentwicklung des Mittelzentrums Stollberg im Rahmen der kommunalen Planungshoheit und der Schaffung von einem differenzierten Arbeitsplatzangebot für die Region „Westerzgebirge“.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 einschließlich Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und integrierter Grünordnung, Begründung und Umweltbericht sowie die von der Gemeinde als wesentlich eingeschätzten umweltbezogenen Stellungnahmen folgender Behörden, Träger öffentlicher Belange und Bürger zu den Auswirkungen der Planung:
Gemeinde Niederdorf, Stellungnahme vom 30.04.2019
Gemeinde Niederwürschnitz, Stellungnahme vom 06.05.2019
Stadt Oelsnitz, Stellungnahme vom 20.03.2019
Stadt Chemnitz, Stellungnahme vom 20.03.2019
Landesdirektion Chemnitz, Stellungnahme vom 06.05.2019
Planungsverband ‚Region Chemnitz“, Stellungnahme vom 20.03.2019
WAD GmbH, Stellungnahme vom 05.04.2019
Landratsamt Erzgebirge, Stellungnahme vom 20.03.2019
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 20.03.2019
Oberbergamt, Stellungnahme vom 20.03.2019
Landestalsperrenverwaltung, Stellungnahme vom 10.05.2019
BUND, Stellungnahme vom 07.05.2019
Landesjagdverband, Stellungnahme vom 08.05.2019
Landesverein Sächsischer Heimatschutz, Stellungnahme vom 07.05.2019
Bürger 1, Stellungnahme vom 05.05.2019
Bürger 2, Stellungnahme vom 28.04.2019 – Unterschriftensammlung
Bürger 3, Stellungnahme vom 18.04.2019, 21.05.2019
Bürger 4, Stellungnahme vom 21.04.2019
Bürger 5, Stellungnahme vom 25.04.2019
Bürger 6, Stellungnahme vom 06.05.2019
Bürger 7, Stellungnahme vom 14.05.2019
Bürger 8, Stellungnahme vom 23.05.2019
und die weiteren vorliegenden umweltbezogenen Informationen:
liegen in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg vom
31.05.2022 bis einschließlich 05.07.2022
zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten öffentlich aus:
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Stollberg vorgebracht werden.
Zusätzlich sind die Planunterlagen in der Internetpräsentation der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.buergebeteiligung.sachsen.de einsehbar.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Stollberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Sollte im Falle einer Zugangsbeschränkung des Rathauses aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94-192) können die Unterlagen weiterhin im Rathausfoyer eingesehen werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterlagen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).
Stollberg, den 05.05.2022 Siegel M. Schmidt
Oberbürgermeister