Bebauungsplan Stadt Stollberg/Erzgeb. Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Stollberg „Am Hahnbusch“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.05.2021 bis 02.07.2021
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.05.2021 mit dem Beschluss Nr. 21/024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Stollberg „Am Hahnbusch“ im Ortsteil Gablenz bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Grünordnungsplan in der Fassung von März 2021 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Planungsziel des Bebauungsplanes „Am Hahnbusch“ ist die Entwicklung von zwei all-gemeinen Wohngebieten nach § 4 BauNVO sowie eines Mischgebietes mit einer aufgelockerten Bebauung (Grundflächenzahl 0,3 bzw. 0,45). Mit der geplanten Ausweisung wird der Siedlungsbereich in Richtung Westen um ca. 5 Gebäude maßvoll ergänzt.

Die Entwicklung des Baugebietes wurde in unterschiedlichen Varianten untersucht. Dabei wurden verschiedene Erschließungsmöglichkeiten und Anknüpfungspunkte an die August-Bebel-Straße geprüft. Eine Erschließung über die Flurstücke 8/1 und 493/1 der Gemarkung Gablenz wurde verworfen, sodass diese beiden Flurstücke aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen werden konnten. Auf eine Wohnbaulandentwicklung im nördlichen Teil des Flurstückes 423/1 wird verzichtet. 

Der vom Stollberger Stadtrat gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 liegt in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212 vom

01.06.2021 bis einschließlich 02.07.2021

zu den Öffnungszeiten:

Dienstag                     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch                     8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag                 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Freitag                        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.                    

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, zu informieren. Des Weiteren kann sich jeder über die voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes informieren. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung des Rathauses aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94-192) können die Unterlagen weiterhin im Rathaus-foyer eingesehen werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterlagen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).  

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einzusehen.              

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Stollberg, den 04.05.2021                              Siegel                          M. Schmidt

                                                                                                           Oberbürgermeister    

Kontaktperson

Herr Schwind

Tel.: 037296 94-192  

Fax: 037296 94-202

E-Mail: S.Schwind@stollberg-erzgebirge.de

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Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadtverwaltung Stollberg um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

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