Bebauungsplan Stadt Stollberg/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Stollberg "Wohngebiet Wischberg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.05.2021 bis 02.07.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.05.2021 mit dem Beschluss Nr. 21/023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Stollberg „Wohngebiet Wischberg“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der vom Stollberger Stadtrat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen sowie integrierter Grünordnung, der Begründung und Umweltbericht mit Stand März 2021 liegt in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212 vom

01.06.2021 bis einschließlich 02.07.2021

zu den Öffnungszeiten:

Dienstag         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch         8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Freitag            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr         

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wischberg“, der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevanten Informationen öffentlich aus:

Fachgutachten:

-           Artenschutzgutachten zum Vorhaben: neues Wohngebiet „Am Wischberg“ in Stollberg / Hoheneck (Erzgebirge) – Relevanzprüfung zum Artenschutz (1. Prüfschritt) 2020 (igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, 15.06.2020),

-           Schallimmissionsprognose zum geplanten Wohnbaustandort Bebauungsplan „Wohngebiet Am Wischberg“ der Stadt Stollberg (SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH, 25.06.2020),

-           Ergänzung der Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 33 „Wohngebiet am Wischberg“ der Stadt Stollberg nach den Stellungnahmen der TÖB-Beteiligung (SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH, 04.02.2021),

-           Ergebnisbericht Baugrunduntersuchung: Stollberg – Wohngebiet „Am Wischberg“, Erschließung (Ingenieurbüro Eckert GmbH vom 15.07.2020).

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Schutzgut Mensch, Gesundheit

-           Empfehlung zur Überarbeitung und Konkretisierung der Schallimmissionsprognose bzw. der Festsetzungen zum Lärmschutz (Landesdirektion Sachsen vom 24.11.2020; Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.10.2020).

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

-           Hinweise zur Gestaltung des Regenrückhaltebeckens; Empfehlung zum Verbot von Schottergärten; Hinweise zur geplanten Ausgleichsmaßnahme (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland vom 16.11.2020).

Schutzgut Boden / Bergbau

-           Hinweis auf die Lage in einem Gebiet mit unterirdischen Hohlräumen (Planungsverband Chemnitz vom 30.10.2020).

-           Verweis auf die vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Dresden bereitgestellten Erosionsgefährdungskarten zur potenziellen Bodenerosionsgefährdung durch Wasser (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.10.2020).

-           Hinweis auf die Lage in einem Gebiet in dem in der Vergangenheit bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden sowie auf ein Restloch eines alten Steinbruches östlich des Vorhabengebietes (Sächsisches Oberbergamt vom 02.11.2020).

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

-           Hinweis auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 des SächsDSchG (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.10.2020; Landesamt für Archäologie vom 03.11.2020).

Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.

Sollte im Falle einer  fortwährenden Zugangsbeschränkung des Rathauses aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94-192) können die Unterlagen weiterhin im Rathausfoyer eingesehen werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterlagen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Stollberg, 04.05.2021                                     Siegel                          M. Schmidt

                                                                                                           Oberbürgermeister    

Kontaktperson

Herr Schwind

Tel.: 037296 94192  

Fax: 037296 94202

E-Mail: S.Schwind@stollberg-erzgebirge.de

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Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplanverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und ggf. E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet.

Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem verwenden wir die Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz Baugesetzbuch). Wir können die Daten an ein von uns beauftragtes Unternehmen weitergeben, das die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. In diesem Fall kann keine Mitteilung an Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bebauungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns unbefristet gespeichert.

Einwilligung in die Datennutzung

Ich willige ein, dass die Stadtverwaltung Stollberg im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit meine im Bebauungsplanverfahren angegebenen personenbezogenen Daten speichern und im Verfahren nutzen darf.

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Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadtverwaltung Stollberg um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadtverwaltung Stollberg die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadtverwaltung Stollberg übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden

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