Bebauungsplan Stadt Stollberg/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Satzungsentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Stollberg „Kleinsiedlungsgebiet Gablenz“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.02.2021 bis 01.04.2021
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.02.2021 mit dem Beschluss Nr. 21/111/006 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Stollberg „Kleinsiedlungsgebiet Gablenz“ ehemals „Wohngebiet Am Grünen Tal“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Grünordnungsplan in der Fassung vom Dezember 2020 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Das Gebiet umfasst die Flurstücke 1/5, 1/10, 3/1, 4/2 und Teile der Flurstücke 1/8, 4/7, 544 und 545 der Gemarkung Gablenz.

Planungsziel ist die Entwicklung eines „Kleinsiedlungsgebietes“ nach § 2 BauNVO mit einer aufgelockerten Bebauung (Grundflächenzahl 0,2). Mit der geplanten Bebauung soll im Ortsteil Gablenz eine bauliche Erweiterung in nordwestlicher Richtung erfolgen. Auf diese Weise wird die Umgebungsbebauung, die sich aus Wohnhäusern mit z.T. landwirtschaftlichem Nebenerwerb zusammensetzt, ergänzt.

Der Satzungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 sowie folgende, die von der Stadt Stollberg als wesentlich eingeschätzten umweltbezogenen Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange:

  • Landesdirektion Sachsen, Ref.: Raumordnung (Stellungnahme vom 29.09.2020) mit Hinweisen zur Raumordnung und zum Baurecht,
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Stellungnahme vom 02.10.2020) mit Aussagen/ Hinweisen zur natürlichen Radioaktivität, Geologie und Versickerung von Niederschlagswasser,
  • Sächsisches Oberbergamt (Stellungnahme vom 07.09.2020 und 31.01.2019) mit Hinweisen zum Altbergbau und Hohlraumgebieten,
  • Planungsverband Region Chemnitz (Stellungnahme vom 28.09.2020) mit Aussagen zur regionalplanerischen Beurteilung,
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (Stellungnahme vom 01.10.2020) mit Aussagen/ Hinweisen zu
    • Lärm- und Geruchsimmissionen,
    • Forst, Landwirtschaft, Naturschutz und Bodenschutz
    • Siedlungswasserwirtschaft und Wasserbau,
    • Brandschutz,
  • Landestalsperrenverwaltung (Stellungnahme vom 22.09.2020) mit Hinweisen zum Hochwasserschutz,
  • NABU (Stellungnahme vom 30.09.2020) mit Hinweisen zur artenschutzrechtlichen Prüfung,
  • Landesvereinigung Sächsischer Heimatschutz (Stellungnahme vom 02.10.2020 und 06.10.2020) mit Hinweisen zur artenschutzrechtlichen Prüfung

und

  • das Artenschutzgutachten vom 11.11.2020 sowie
  • der geotechnische Bericht vom 01.09.2020

liegen in der Zeit vom

01.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021

in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212

während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag           8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag         8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch         8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Freitag            8:30 Uhr bis 12:00 Uhr                     

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Stollberg vorgebracht werden.

Sollte im Falle einer fortwährenden Ausgangsbeschränkung aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94 192) können die Unterlagen weiterhin im Rathausfoyer eingesehen werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterlagen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).  

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen können gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.            

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Stollberg, den 02.02.2021                              Siegel                          M. Schmidt

                                                                                                           Oberbürgermeister    

Kontaktperson

Simon Schwind
037296 - 94192
s.schwind@stollberg-erzgebirge.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Bekanntmachung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.