Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.02.2021 mit dem Beschluss Nr. 21/111/006 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Stollberg „Kleinsiedlungsgebiet Gablenz“ ehemals „Wohngebiet Am Grünen Tal“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Grünordnungsplan in der Fassung vom Dezember 2020 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Das Gebiet umfasst die Flurstücke 1/5, 1/10, 3/1, 4/2 und Teile der Flurstücke 1/8, 4/7, 544 und 545 der Gemarkung Gablenz.
Planungsziel ist die Entwicklung eines „Kleinsiedlungsgebietes“ nach § 2 BauNVO mit einer aufgelockerten Bebauung (Grundflächenzahl 0,2). Mit der geplanten Bebauung soll im Ortsteil Gablenz eine bauliche Erweiterung in nordwestlicher Richtung erfolgen. Auf diese Weise wird die Umgebungsbebauung, die sich aus Wohnhäusern mit z.T. landwirtschaftlichem Nebenerwerb zusammensetzt, ergänzt.
Der Satzungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 sowie folgende, die von der Stadt Stollberg als wesentlich eingeschätzten umweltbezogenen Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange:
und
liegen in der Zeit vom
01.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021
in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212
während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Stollberg vorgebracht werden.
Sollte im Falle einer fortwährenden Ausgangsbeschränkung aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94 192) können die Unterlagen weiterhin im Rathausfoyer eingesehen werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterlagen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen können gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Stollberg, den 02.02.2021 Siegel M. Schmidt
Oberbürgermeister
Simon Schwind 037296 - 94192 s.schwind@stollberg-erzgebirge.de