Bebauungsplan Stadt Radeberg Frühzeitige Beteiligung

B - Plan Nr. 84 "Wohnbebauung Otto - Bauer - Str. 6 und 8"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.04.2025 bis 16.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat Radeberg hat in der Sitzung am 02.04.2025 mit Beschluss SR020-2025 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Wohnbebauung Otto – Bauer – Str. 6 und 8“ wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Flä­che von ~ 0,3 ha. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flurstücke 448a, 449/e und 453/3 Gemarkung Radeberg. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaf­fung des Baurechtes für eine Bebauung mit Geschosswohnungsbau zur Verdich­tung der Innenstadt.
  2. Es wird das Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick­lung) angewendet. Im Verfahren nach §13 a BauGB wird in Anwendung von § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Um­weltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zu­sammenfassenden Erklärung nach §6a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abge­sehen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu geben.

Es besteht die Möglichkeit für die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches) in Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) frühzeitig in der Stadtverwaltung Radeberg, Bauamt, Frau Vogel, im Zeitraum

                                    vom 11.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025

während der Sprechzeiten des Bauamtes:

montags, dienstags, donnerstags und freitags

                                    von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr                        und zusätzlich

dienstags                   von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr                     und zusätzlich

donnerstags              von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterschei­dende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden. Um Terminvereinbarung wird gebeten (Tel. 03528 / 450250 oder u.vogel@stadt-radeberg.de).

Zusätzlich können die Planunterlagen während dieses Zeitraumes im Internet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Portal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während dieses Zeitraumes können von jedermann Anregungen, Hinweise und Be­denken schriftlich (auch über die elektronischen Medien, z.B. e-mail: u.vogel@stadt-radeberg.de oder info@radeberg.de) oder während der Dienst­stunden nach erfolgter Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Ute Vogel
Telefon: +49 3528 450250
E-Mail: u.vogel@stadt-radeberg.de

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