Der Stadtrat Radeberg hat in der Sitzung am 02.04.2025 mit Beschluss SR020-2025 folgenden Beschluss gefasst:
Es besteht die Möglichkeit für die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches) in Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) frühzeitig in der Stadtverwaltung Radeberg, Bauamt, Frau Vogel, im Zeitraum
vom 11.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
während der Sprechzeiten des Bauamtes:
montags, dienstags, donnerstags und freitags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich
dienstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und zusätzlich
donnerstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden. Um Terminvereinbarung wird gebeten (Tel. 03528 / 450250 oder u.vogel@stadt-radeberg.de).
Zusätzlich können die Planunterlagen während dieses Zeitraumes im Internet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Portal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während dieses Zeitraumes können von jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken schriftlich (auch über die elektronischen Medien, z.B. e-mail: u.vogel@stadt-radeberg.de oder info@radeberg.de) oder während der Dienststunden nach erfolgter Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Frau Ute Vogel Telefon: +49 3528 450250 E-Mail: u.vogel@stadt-radeberg.de