Bebauungsplan Stadt Radeberg Frühzeitige Beteiligung

B - Plan Nr. 86 "Wohngebiet Ernst - Thälmann - Straße / Goetheweg, Großerkmannsdorf"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.09.2026 bis 30.09.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Behörden, TÖB nach § 4 Abs.1 BauGB und Nachbargemeinden, Information der anerkannten Naturschutzvereinigungen nach § 33 Abs. 2 SächsNatSchG über die Aufstellung des Bauleitplans

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass der Stadtrat der Stadt Radeberg in der Sitzung am 27.08.2025 mit Beschluss SR054-2025 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohngebiet Ernst – Thälmann – Straße / Goetheweg, Großerkmannsdorf“ wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ~ 1,04 ha. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Großerkmannsdorf: 425/1 und 425/2. Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines stark durchgrünten Wohngebietes für Einfamilienhaus- und Zweifamilienhausbebauung.
  2. Es wird das Verfahren auf Grundlage von §13a BauGB angewendet. Wir möchten auf die Bestimmungen von §13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB hinweisen, dass Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des §1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.
  3. In Anwendung von §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Wir weisen darauf hin, dass auf Grundlage von §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §13 Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach §2a BauGB, von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 4 BauGB welche Arten Umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §6a Abs. 1 und 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. §4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Kostenübernahme aller durch diese Planung verursachten Aufwendung (z.B. Honorarkosten B – Plan und Erschließungsplanung, Herstellung zusätzlicher Erschließungsanlagen, Vermessungskosten, Notarkosten  u.s.w.) zum Inhalt hat.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs.1 BauGB und §4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Wir möchten Ihnen hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der frühzeigen Beteiligung der Behörden, TÖB und Nachbargemeinden nach den Bestimmungen von §4 Abs. 1 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB geben und bitten Sie, uns Ihre Anregungen / Hinweise / Bedenken bis 18.09.2026 mitzuteilen, gern vorab per mail an Frau Vogel, Stabsstelle Stadtplanung und Stadtentwicklung (u.vogel@stadt-radeberg.de).

Es wird dieses Bebauungsplanverfahren nach den Bestimmungen des §13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt.

Wir weisen darauf hin, dass in Anwendung von §13 Abs. 3 BauGB bei diesem Verfahren von der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach §2a BauGB von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 4 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden wird. §4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die Planunterlagen können im Internet auf der homepage der Stadt Radeberg unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie im Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Kontakt

Frau Ute Vogel
Telefon: +49 3528 450250
E-Mail: u.vogel@stadt-radeberg.de

Datenschutzerklärung

Information der betroffenen Personen (Gewerbetreibende, Anwohner, etc.) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO) Konzepterstellung und Begleitung

Verantwortlicher: Stadt Radeberg Große Kreisstadt, Markt 17-19, 01454 Radeberg

Gesetzlicher Vertreter: Der Oberbürgermeister

Datenschutzbeauftragter: DataOrga® GmbH,

E-Mail: dsb@stadt-radeberg.de

Angaben zur Verarbeitungstätigkeit: Zwecke der Verarbeitungstätigkeit: Im Rahmen der Erarbeitung und Fortschreibung des (z.B. Flächennutzungsplanung, INSEK, Radverkehrskonzeption, Kommunales Energie- und Klimaschutzkonzept, Lärmaktionsplanung, Verkehrs- und Stellplatzkonzeption, Einzelhandelskonzeptes, Rahmenpläne für Stadtentwicklungsgebiete u.s.w.) der Stadt Radeberg hat das dafür verantwortliche Bauamt eine Verfahrensakte angelegt. Im Zuge der Erarbeitung und Fortschreibung dieser Planungen sind nunmehr Gewerbetreibende und die Öffentlichkeit aufgefordert, an einer Online-Befragung teilzunehmen.

Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit: Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung öffentlicher Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO und §3SächsDSG erforderlich. Hinweis auf Freiwilligkeit für Angaben: Die Verarbeitung ist zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO erforderlich und es überwiegen keine Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person.

Kategorien von Empfängern: Auftragsverarbeiter (Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 4 Nr. 8 DS-GVO i.V.m. Art. 28 DS-GVO) Intern (Arbeitsgruppen und Politische Gremien (Stadtentwicklungsausschuss, Ortschaftsräte, Stadtrat u.s.w.)

Datentransfer in ein Drittland: Es liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.

Zusätzliche Informationspflichten:  

Speicherdauer der personenbezogenen Daten: Die personenbezogenen Daten werden von uns gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und keine gesetzliche Regelung eine weitere Speicherung erlaubt oder erfordert.

Rechte der betroffenen Person: Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DS GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.

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