Bebauungsplan Stadt Radeberg Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 81 „Sondergebiet Solar, Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.02.2024 bis 10.03.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat in seiner Sitzung am 31.01.2024 mit Beschluss SR001-2024 beschlossen, dem Antrag des Bauherrn auf Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches vom 05.01.2024 stattzugegeben. Die 2. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 „Sondergebiet Solar, Radeberger Fleisch- und Wurstwaren GmbH“ i.d.F. vom 05.01.2024 wird beschlossen. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 716, 717, 718, 755, T.v. 712/5 und T.v. 1539/7. Ziel der Planung ist, dem Unternehmen die planungsrechtlichen Grundlagen für die geplante Neuordnung des vorhandenen Firmenstandortes für den Zeitraum der kommenden 5 Jahre zu sichern.

Um der Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und seiner voraussichtlichen Auswirkung zu unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, möchten wir Sie im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu einer öffentlichen Vorstellung einladen:

Montag, den 04.03.2024, 18.00 Uhr, Stadtverwaltung Radeberg, Ratssaal

Außerdem liegt der Vorentwurf des Vorhabenplanes mit Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 "Sondergebiet Solar, Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH“ in Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB

                                    vom 19.02.2024 – einschließlich 08.03.2024

in der Stadtverwaltung der Stadt Radeberg, Gang hinter dem Bürgerbüro, zur Ein­sichtnahme öffent­lich aus. Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Ra­deberg

Montag und Mittwoch:

08.30 - 11.15 und 12.00 - 16.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag:

08.30 - 11.15 und 12.00 - 18.00 Uhr

Freitag:

08.30 - 11.15 und 12.00 - 14.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich.

Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet im Beteiligungsportal des Landes Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de) und auf der homepage der Stadt Radeberg (www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Beteiligungen und öffentliche Auslegungen) eingesehen werden.

Während dieses Zeitraumes können von Jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken schriftlich (auch über die elektronischen Medien, z.B. e-mail: u.vogel@stadt-radeberg.de oder info@radeberg.de oder im Beteiligungsportal des Landes Sachsen) oder auch während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Ute Vogel
Telefon: +49 3528 450250
E-Mail: u.vogel@stadt-radeberg.de

Frau Uta Schellhorn
Telefon: +49 3528 450260
E-Mail: u.schellhorn@stadt-radeberg.de

Gegenstände

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