Bebauungsplan Stadt Radeberg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 83 "Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich der S177, Teilfläche Radeberg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.02.2024 bis 10.03.2024
  • Stellungnahmen 45 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat in seiner Sitzung am 31.01.2024 mit Beschluss SR078-2023 folgendes beschlossen:

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 "Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich der S 177, Teilfläche Radeberg“ wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Teilfläche Radeberg beträgt ~ 22 ha. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: T.v. 1167/4, T.v. 1168/1, T.v. 1169/1, T.v.1170/2 sowie folgende Flurstücke der Gemarkung Großerkmannsdorf: T.v. 216/1, T.v. 217/1, T.v. 220/1, T.v. 221/1, T.v.224/1, T.v. 225/1, T.v.228/1, T.v. 229/6, T.v. 242, T.v. 243, T.v. 244, T.v. 248. Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines gemeinsamen interkommunalen Gewerbegebietes der Großen Kreisstadt Radeberg und der Gemeinde Arnsdorf für die Ansiedlung großflächiger Gewerbebetriebe.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Entwicklung dieses Gewerbegebietes einen Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren gem. § 16 SächsLPlG i.V.m. § 6 Abs. 2 ROG von den Zielen der 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes „Oberlausitz – Niederschlesien“ vorzubereiten und zu stellen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu geben und die frühzeitige Beteiligung der Behörden / TÖB nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Um der Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und seiner voraussichtlichen Auswirkung zu unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, möchten wir Sie im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu einer öffentlichen Vorstellung einladen:

Donnerstag, den 07.03.2024, 18.00 Uhr, Stadtverwaltung Radeberg, Ratssaal

Außerdem besteht zusätzlich die Möglichkeit für die Öffentlichkeit in der Stadtverwaltung Radeberg, im Bauamt, Frau Vogel, im Zeitraum

                                               vom 19.02.2024 – einschließlich 08.03.2024

während der Sprechzeiten der Ämter:

montags, dienstags, donnerstags und freitags

                                    von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr                       und zusätzlich

dienstags                  von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr                    sowie

donnerstags             von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung auf Grundlage von § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet zu werden. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet im Beteiligungsportal des Landes Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de) und auf der homepage der Stadt Radeberg (www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Beteiligungen und öffentliche Auslegungen) eingesehen werden.

Während dieses Zeitraumes können von Jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken schriftlich (auch über die elektronischen Medien, z.B. e-mail: u.vogel@stadt-radeberg.de oder info@radeberg.de oder im Beteiligungsportal des Landes Sachsen) oder auch während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Ute Vogel
Telefon: +49 3528 450250
E-Mail: u.vogel@stadt-radeberg.de

Frau Uta Schellhorn
Telefon: +49 3528 450260
E-Mail: u.schellhorn@stadt-radeberg.de

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