Bebauungsplan Stadt Radeberg Frühzeitige Beteiligung

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 81 "Sondergebiet Solar, Radeberger Fleisch - und Wurstwaren Korch GmbH"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.06.2023 bis 17.07.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 81 "Sondergebiet Solar, Radeberger Fleisch - und Wurstwaren Korch GmbH", Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches

  • Aufstellungsbeschluss
  • Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden, TÖB und der Öffentlichkeit

Der Stadtrat Radeberg hat in der Sitzung am 31.05.2023 mit Beschluss SR036-2023 fol­genden Beschluss gefasst:

  1. Die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 81 „Sondergebiet Solar Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH“ wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst insgesamt ~3,61 ha und gliedert sich in die Teilfläche 1 (Aufstellungsbeschluss SR068-2022 vom 28.09.2022) mit einer Fläche von ~1,26 ha und der Teilfläche 2 mit einer Fläche von ~2,35 ha. Zum räumlichen Geltungsbereich der Erweiterungsfläche (Teilfläche 2) gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 755, T.v. 718. Das Ziel der Planung wird durch die Erweiterungsfläche, Teilfläche 2, nicht geändert: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden bei gleichzeitigem Erhalt der Vegetation unter den Solartischen mit - paneelen, um die Amphibienwanderung in diesem Bereich zwischen Heinrichsthaler Teichen und Bruchwald / Feuchtwiesen am Hofegrund möglichst wenig zu beeinträchtigen. Im Bereich der versiegelten Parkplatzfläche des Unternehmens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Überdachung als Träger der Photovoltaikanlagen geschaffen werden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu geben und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, TÖB und der Öffentlichkeit durchzuführen.

Es besteht die Möglichkeit für die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches) in Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) frühzeitig in der Stadtverwaltung Radeberg, Bauamt, Frau Vogel, im Zeitraum

                                                ab 03.07.2023 bis einschließlich 17.07.2023

während der Sprechzeiten des Bauamtes:

montags, dienstags, donnerstags und freitags

                                    von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr                        und zusätzlich

dienstags                   von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr                     und zusätzlich

donnerstags              von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterschei­dende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden.

Alle zu dem vorhabenbe­zogenen Bebauungsplanes Nr. 81 vorhandenen Planunterlagen können während des genannten Zeitraumes der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auch im In­ternet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Portal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während dieses Zeitraumes können von Jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken schriftlich (auch über die elektronischen Medien, z.B. e-mail: u.vogel@stadt-radeberg.de oder info@radeberg.de) oder während der Dienst­stunden nach erfolgter Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Frank Höhme

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Radeberg

Bauamt, SGL Stadtplanung

Frau Vogel

Tel. 03528 / 450250

 

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