vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 81 "Sondergebiet Solar, Radeberger Fleisch - und Wurstwaren Korch GmbH", Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches
Der Stadtrat Radeberg hat in der Sitzung am 31.05.2023 mit Beschluss SR036-2023 folgenden Beschluss gefasst:
Es besteht die Möglichkeit für die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches) in Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) frühzeitig in der Stadtverwaltung Radeberg, Bauamt, Frau Vogel, im Zeitraum
ab 03.07.2023 bis einschließlich 17.07.2023
während der Sprechzeiten des Bauamtes:
montags, dienstags, donnerstags und freitags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich
dienstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und zusätzlich
donnerstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden.
Alle zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 vorhandenen Planunterlagen können während des genannten Zeitraumes der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auch im Internet unter www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Offenlage Bauleitplanung sowie auf dem Portal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während dieses Zeitraumes können von Jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken schriftlich (auch über die elektronischen Medien, z.B. e-mail: u.vogel@stadt-radeberg.de oder info@radeberg.de) oder während der Dienststunden nach erfolgter Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Frank Höhme
Oberbürgermeister
Stadtverwaltung Radeberg
Bauamt, SGL Stadtplanung
Frau Vogel
Tel. 03528 / 450250