Bebauungsplan Stadt Radeberg Frühzeitige Beteiligung

2. Änderung des einfachen B - Planes Nr. 47 "Bebauung zwischen Dresdener Straße, Goldbach, Bahngelände"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 12.12.2024 bis 19.01.2025
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Planzeichnung

Der Stadtrat Radeberg hat in der Sitzung am 27.11.2024 mit Beschluss SR091-2024 fol­genden Beschluss gefasst:

  1. Die Aufstellung der 2. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 47 „Bebauung zwischen Dresdener Str., Goldbach, Bahngelände“ wird beschlossen.

       Ziele dieser Änderung sollen sein:

  • Anpassung und Erweiterung der festgesetzten Baugrenzen (Anpassung an die vorhandene Bestandsbebauung auf den Flurstücken 1480/7 und 1480/8 Gemarkung Radeberg),
  • Erweiterung der Baugrenzen auch auf den Bereich unter der Hochspannungsleitung auf den Flurstücken 1480/8,1482/2, 1484 und 1480 l Gemarkung Radeberg,
  • Verlegung der festgesetzten Bewegungsfläche Feuerwehr auf den Flurstücken 1482/2 und 1484/3 Gemarkung Radeberg an die nördliche Grenze der Flurstücke 1482/2 und 1484/3 und entsprechend auch die Anpassung der aktuellen Baugrenze an den Verlauf des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes,
  • Prüfung, ob eine Wandlung des vorliegenden einfachen Bebauungsplanes in einen qualifizierten Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB möglich wäre.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 3,4 ha.

  1. Die Änderung des Bebauungsplanes wird auf Grundlage der Bestimmungen von § 13 BauGB durchgeführt. In Anwendung von § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbe­zogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklä­rung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
  2. Die 1. Änderung des B-Planes Nr. 47 (Aufstellungsbeschluss SR012-2022 vom 30.03.2022) wird nicht als separates Änderungsverfahren weitergeführt, sondern ist auch Bestandteil der 2. Änderung des einfachen B-Planes Nr. 47.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der u. a. die Kostenübernahme für dieses Änderungsverfahren des Bebauungsplanes einschließlich aller Folgekosten, wie z. B. zusätzliche Kosten für die Erschließung regelt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu geben.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Radeberg

Bauamt

Frau Vogel

Gegenstände

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Informationen

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