Mängelmelder Stadt Meißen Moderne Verwaltung

Mängelmelder Stadt Meißen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.09.2020 bis -
  • Meldungen 1968 Meldungen
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Meißen noch schöner machen - jetzt mithelfen!

Sie haben einen unschönen Müllhaufen, eine Schlagloch oder Graffiti im Stadtgebiet entdeckt und möchten dies möglichst schnell und unkompliziert dem richtigen Bearbeiter der Stadtverwaltung melden?

Dann nutzen Sie einfach dieses Online-Meldeportal - egal ob mit PC, Tablet oder Smartphone!

Mit einem Klick auf "Ihre Meldung" öffnet sich das Formular. Wählen Sie die Kategorie aus, welcher Sie Ihre Meldung zuordnen würden, wählen Sie einen möglichst genauen Punkt auf der Karte, wo der Mangel entdeckt wurde und teilen Sie uns Ihre Details per Betreff- und Nachrichtentext mit. Anschließend können Sie auch noch ein Bild vom Mangel hochladen.

Nachdem Sie noch Ihre E-Mail-Adresse hinterlegt und die Datenschutzbedingungen akzeptiert haben, können Sie die Meldung abschicken. Ein Mitarbeiter wird sich schnellstmöglich der Bearbeitung Ihrer Meldung annehmen.

Den Status erstellter Meldungen können Sie auf der Karte der Portalstartseite nachverfolgen, sobald eine initiale Bearbeitung und Freigabe stattgefunden hat.

Wir behalten uns vor, beleidigende, nicht der Sache dienende Meldungen zu schließen.

Es wird um die Einhaltung der allgemeinen Netiquette gebeten, welche Sie selbsverständlich auch von uns erwarten dürfen.

Achtung! Defekte Straßenbeleuchtung melden Sie ab sofort bitte ausschließlich über das neue Meldeportal der Meißner Stadtwerke.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe Meißen noch schöner zu machen!

  Meldungen

Kontaktperson

Sie haben Fragen oder Anregungen zu Funktionen, Inhalten oder Gestaltung des Meldeportals?

Dann senden Sie uns Ihre Nachricht per E-Mail an:

maengelmelder@stadt-meissen.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Regeln und Hinweise für die Nutzung des Mängelmelders der Stadt Meißen

Allgemein
Nachfolgend aufgeführte Regeln gelten für die Kommunikation in diesem Mängelmelder. Die Regeln sollen eine rasche Bearbeitung des aufgefundenen Mangels ermöglichen. Beiträge, die gegen diese Regeln verstoßen, können von der Redaktion komplett und ohne Rücksprache zurückgenommen werden. Eine Weiterleitung der Meldung an die möglicherweise zuständige Stelle erfolgt nicht. Dies gilt auch für Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Sofern durch eine Anzeige Fristen gewahrt werden sollen, ist dies daher nicht gewährleistet.
Natürlich gelten auch für die Nutzung des Mängelmelders die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

Freigabe von Mängelmeldungen und zusätzliche Angaben
Jede Mängelmeldung und jede zusätzliche Angabe wird hinsichtlich dieser Regeln geprüft. Erst wenn die Überprüfung erfolgreich war, wird die Mängelmeldung auf dem Beteiligungsportal der Stadt Meißen freigegeben. Die Freigabe von Mängelmeldungen findet zu den allgemeinen Dienstzeiten der entsprechenden Abteilungen statt. An Schließtagen, samstags, sonn- und feiertags erfolgt keine Freigabe.

Zusätzliche allgemeine Angaben zur Mängelmeldung
Zusätzliche Angaben dienen dazu, ergänzend zur gewählten Kategorie noch nähere Angaben zum angegebenen Mangel zu beschreiben (z.B. Standortangabe). Die allgemeinen Angaben sollen keine neuen Mängelmeldungen eröffnen, legen Sie dafür bitte immer eine separate Mängelmeldung an.

Respekt und Sachlichkeit
Beschreiben Sie den Mangel präzise. Melden Sie Mängel nicht mehrfach. Formulieren Sie sowohl Mängel als auch zusätzliche Angaben sachlich und wertungsfrei. Verzichten Sie bei der Formulierung von Mängelmeldungen und zusätzlichen Angaben auf Unterstellungen, Beleidigungen und sarkastische, doppeldeutige oder politische Statements. Schimpfwörter, Bedrohungen, abwertende Pauschalisierungen und strafrechtlich relevante Äußerungen werden nicht geduldet und ggf. zur Anzeige gebracht.

Persönliche Daten
Ihren Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer können nur die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen. Die erfassten Daten unterliegen der EU- Datenschutz Grundverordnung und ff. der Datenschutzerklärung nach EU- Datenschutz Grundverordnung der Stadt Meißen.

Keine Mängel im Sinne des Mängelmelders
Jede Mängelmeldung muss einer vorhandenen Kategorie zugeordnet werden. Im Mängelmelder werden keine allgemeinen Beschwerden, Anzeigen oder Meinungsäußerungen bearbeitet. Nutzen Sie dafür bitte die zuständigen Stellen. Mängelmeldungen, welche mit o.g. Inhalt gemeldet werden, werden von der Redaktion ohne Rücksprache aus dem Mängelmelder entfernt.
Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten nimmt die Bußgeldbehörde nur direkt entgegen. Damit dem Täter die Ordnungswidrigkeit zweifelsfrei nachzuweisen ist, sind bestimmte Angaben erforderlich, die von Fall zu Fall variieren. Gegebenenfalls sind weitere Ermittlungen, bspw. durch Zeugenbefragungen unerlässlich.

Links, Werbung, sachfremde Inhalte, Zitate
Werbung, Kettenbriefe sind nicht zulässig. Dies gilt auch für Linksetzungen.

Lizenz und Urheberrecht
Das Beteiligungsportal Sachsen ist ein mandantenorientiertes System und wird auf der
E- Government Plattform des Freistaates Sachsen betrieben. Jede staatliche oder kommunale Behörde kann in eigener Verantwortung dieses Portal nutzen. Die Anwendung und der Betrieb werden zentral durch das Sächsische Staatsministerium des Innern sichergestellt und finanziert. Das Beteiligungsportal ist barrierefrei und entspricht den Gestaltungsregeln des Freistaates Sachsen („Sachsen- Styleguide“).
Mit der Bereitstellung des Fotos zur Mängelmeldung willigen Sie in eine unentgeltliche Nutzung dessen durch die Stadt Meißen zum vorgesehenen Zweck des Mängelmelders ein. Sie sichern zu, dass Sie zur rechtswirksamen Einräumung der Rechte zum Zweck der Mängelmeldung berechtigt sind. Wird die Stadt Meißen bei Verwendung des Fotos wegen der Verletzung von Urheber- und/oder Persönlichkeitsrechten in Anspruch genommen, so verpflichten Sie sich, die Stadt bei einer möglichen Abwehr der Ansprüche zu unterstützen und sie im Übrigen von Schadensersatzverpflichtungen freizustellen. Die Stadt Meißen wird Sie unverzüglich bei einer Inanspruchnahme unterrichten und Sie einbeziehen. Meldungen und Fotos mit offensichtlichen Verletzungen von Urheber- und/oder Schutzrechten werden durch die Redaktion des Mängelmelders gelöscht.

Gültigkeit dieser Regeln
Diese Regeln wurden für eine respektvolle Kommunikation erstellt. Die Redaktion behält sich vor, diese Regeln abzuändern oder zu ergänzen. Solche Änderungen werden hier bekannt gegeben.

Datenschutzerklärung

IT-Verfahren zur Erfassung von Mängel- und Schadensmeldungen im Stadtgebiet Meißen.

A) Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

1. Einwilligung

Im Rahmen dieses IT-Verfahrens können Sie online und unkompliziert unterschiedliche Meldungen mit Standortangabe und Beweisfotos an die Stadtverwaltung Meißen übermitteln. Zum Schutz vor Spam und zum Versand von Benachrichtigungen an den Meldenden wird zwingend eine E-Mail-Adresse erfasst und für etwaige Korrespondenz zwischen Meldenden, Stadtverwaltung und für die Meldung betreffenden Dritten weiterverarbeitet. Die Meldung kann nur erstellt werden, wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten explizit einwilligen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO).

Die Einwilligung erfolgt durch das Setzen des Häkchens in das Feld „Ich habe die Einwilligungserklärung gelesen und stimme dieser zu“. Damit erklären Sie sich mit der Verarbeitung und Weitergabe Ihrer angegebenen Daten nach Maßgabe dieser Erklärung und der Datenschutzerklärung einverstanden.

2. Widerruf

Sie können Ihre, beim Hinterlassen Ihrer Kontaktinformation abgegebene, Einwilligung jederzeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 Satz 1 DSGVO). Die Einwilligung widerrufen Sie, indem Sie eine E-Mail an maengelmelder@stadt-meissen.de senden, in der ersichtlich wird, aus welcher Meldung Ihre Kontaktinformation entfernt werden soll. Mit dem Widerruf wird Ihre Kontaktinformation aus der Meldung gelöscht. Dadurch können Sie über den Stand der Bearbeitung nicht informiert werden.

Durch den Widerruf Ihrer Einwilligung in die Datenverarbeitung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

B) Datenschutzerklärung

nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung

1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des zuständigen Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:

Stadtverwaltung Meißen
Markt 1
01662 Meißen

maengelmelder@stadt-meissen.de

Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter der Stadtverwaltung Meißen
dsb@stadt-meissen.de

2. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie verarbeitete personenbezogene Daten:

  • Benachrichtung zu Statusänderungen von Meldungen
  • Kontaktinformation für evtl. nötige Korrespondenz zwischen Meldenden, Stadtverwaltung und zur Bearbeitung der Meldung beteiligten Dritten
  • Es wird eine E-Mail-Adresse verarbeitet.

3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

  • Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe 1 Datenschutz-Grundverordnung sowie SächsDSDG §3 (1) für die Erhebung und Speicherung der Kontaktinformation
  • Die personenbezogenen Daten werden nicht offengelegt und nach Widerruf oder spätestens bei Löschung der Meldung aus der Datenbank entfernt.

4. Weitergabe von Daten:

  • Die E-Mailadresse wird im Falle eines Einbezugs von Dritten zur Bearbeitung der Meldung weitergegeben, insofern es für die Abarbeitung der Meldung zwingend notwendig ist.
  • Eine weitergehende Datenweitergabe erfolgt nicht.

5. Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

6. Zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Kontor am Landtag
Devrientstraße 5
01067 Dresden.

Informationen

Übersicht
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