Verordnungsentwurf Stadt Ehrenfriedersdorf Kommunale Wärmeplanung

Endbericht Kommunale Wärmeplanung der Stadt Ehrenfriedersdorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.06.2026 bis -
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Kommunale Wärmeplanung Stadt Ehrenfriedersdorf

Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz des Bundes sind Kommunen mit einer Einwohnerzahl bis zu 100.000 Einwohner zur Erstellung einer Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 verpflichtet.

Ehrenfriedersdorf hat frühzeitig Verantwortung übernommen und die kommunale Wärmeplanung bereits vor Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes auf dem Weg gebracht. Durch die freiwillige Aufstellung ist die Stadt von der Beschlusspflicht ausgenommen, jedoch nicht von der Pflicht zur Veröffentlichung und Fortschreibung der Wärmepläne.

In Zusammenarbeit mit dem beauftragen Planungsbüro und Akteuren aus den Bereichen der Energieversorgung sowie der Wohnungswirtschaft wurde der Wärmeplan für die Stadt Ehrenfriedersdorf erstellt.

Das Hauptziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, eine klimaneutrale, verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung für Städte und Gemeinden bis 2045 zu sichern.

Auf Basis der Wärmedichten und Potenzialanalyse wurden mit Ehrenfriedersdorf West und Ost zwei Fokusgebiete für Fernwärme identifiziert. Durch den Ausbau des bestehenden Fernwärmenetzes sowie die Nutzung lokaler Potentiale wie zum Beispiel das Grubenwasser und den systematischen Ausbau dezentraler Wärmepumpenlösungen könnten schrittweise die Klimaziele erreicht werden.

Aus der Erstellung des Konzeptes ergeben sich keine Verpflichtungen zur Umsetzung entwickelter Maßnahmen für die Stadtverwaltung oder Eigentümer von Gebäuden.

Die kommunale Wärmeplanung konnte mithilfe von Fördermitteln aus der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung erstellt werden.

Kontakt

Stadt Ehrenfriedersdorf

Bauamt

Frau Iris Schmidt

Tel.: 037341/ 45 40

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