Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Aufstellung der Ergänzungssatzung „Alter Oelsener Weg 5, 5a, 6“ und Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Alter Oelsener Weg 5, 5a, 6“ der Gemarkung Gottleuba in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel in der Fassung vom Januar 2024
Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 dem Aufstellungsbeschluss (Beschluss: DS-0974/23) zur Ergänzungssatzung „Alter Oelsener Weg 5, 5a, 6“ zugestimmt. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat weiterhin in seiner öffentlichen Sitzung am 08.02.2024 (Beschluss: DS-0997-24) die Entwurfsunterlagen zur Ergänzungssatzung „Alter Oelsener Weg 5, 5a, 6“ in der Fassung Januar 2024 gebilligt und die Unterlagen zur öffentlichen Beteiligung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Die Entwurfsunterlagen der Außenbereichssatzung „Alter Oelsener Weg 5, 5a, 6“ und die Begründung in der Fassung vom Januar 2024 sowie diese Bekanntmachung werden in der Zeit
vom 01.03.2024 bis 06.04.2024
auf der Homepage der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel unter https://www.stadt-bgb.de/bauleitplanung eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zugänglich gemacht.
Zusätzlich werden die vorgenannten Unterlagen während des vorab genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Fachbereich Bauverwaltung während der Dienstzeiten:
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist schriftlich (vorzugsweise elektronisch) oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung der Ergänzungssatzung „Alter Oelsener Weg 5, 5a, 6“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 09.02.2024
Th. Peters
Bürgermeister
Frau Michaela Ulbrich E-Mail: m.ulbrich@stadt-bgb.de