Der Stadtrat der Stadt Liebstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.05.2026 den Aufstellungsbeschluss (Beschluss Nr.: 71-17/2026) für den Bebauungsplan „Romantikhof Seitenhain“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Mit diesem Bebauungsplan soll ein gesichertes Baurecht für die, in Teilen schon vorhandene, touristische Nutzung einschließlich Wohnnutzung sowie Nutzung als Pferdezucht und Reiterhof geschaffen werden.
Der künftige räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 20/7, 22/3, 72 sowie ein Teilstück des Flurstücks 20/6 der Gemarkung Seitenhain und befindet sich östlich der Ortsstraße Seitenhain.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal ist das Gebiet zum Teil als „landwirtschaftliche Fläche“ und zum Teil als „Wald“ ausgewiesen. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß §8 (3) BauGB.
Zum Bebauungsplan einschließlich Begründung wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Diese wird öffentlich bekannt gegeben.
Liebstadt, den 22.06.2026
K. Grahl Bürgermeisterin
Herr Florian Anter E-Mail: f.anter@stadt-bgb.de