Bebauungsplan Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan "Romantikhof Seitenhain"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.07.2026 bis 01.01.2030
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.05.2026 den
Aufstellungsbeschluss (Beschluss Nr.: 71-17/2026) für den Bebauungsplan
„Romantikhof Seitenhain“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Mit diesem Bebauungsplan soll ein gesichertes Baurecht für die, in Teilen schon
vorhandene, touristische Nutzung einschließlich Wohnnutzung sowie Nutzung als
Pferdezucht und Reiterhof geschaffen werden.


Der künftige räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 20/7, 22/3, 72 sowie ein
Teilstück des Flurstücks 20/6 der Gemarkung Seitenhain und befindet sich östlich der
Ortsstraße Seitenhain.


Im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Stadt Liebstadt und der
Gemeinde Bahretal ist das Gebiet zum Teil als „landwirtschaftliche Fläche“ und zum Teil als
„Wald“ ausgewiesen. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im
Parallelverfahren gemäß §8 (3) BauGB.


Zum Bebauungsplan einschließlich Begründung wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit
stattfinden. Diese wird öffentlich bekannt gegeben.


Liebstadt, den 22.06.2026


K. Grahl
Bürgermeisterin

Kontakt

Herr Florian Anter
E-Mail: f.anter@stadt-bgb.de

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