Flächennutzungsplan Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel Aufstellungsbeschluss

5. Änderung des Flächennutzungsplanes - Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt und Bahretal

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.07.2026 bis 01.01.2030
Bild vergrößern
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Mit Beschluss Nr.: 72-17/2026 hat der Stadtrat der Stadt Liebstadt hat in seiner öffentlichen
Sitzung am 05.05.2026 und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft mit
der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal in
seiner öffentlichen Sitzungen am 09.06.2026 mit Beschluss Nr. DS-0258/26 den
Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der
Gemeinde Bahretal nach § 2 Abs. 1 und § 5 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.


Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB
mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Romantikhof Seitenhain"
durchgeführt.


Der Bereich der Änderung umfasst damit den Geltungsbereich des am 05.05.2026 im
Stadtrat der Stadt Liebstadt zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan “Romantikhof
Seitenhain” mit folgenden Grenzen:
- im Norden – Waldgebiet „Roter Busch”
- im Osten – zum Teil durch die Grenzen der Flurstücke 22/3 und 20/6, sowie einer dem
Flächenbedarf angepassten Grenze verlaufend über die Weidefläche im Flurstück 20/6
- im Süden – Grenzen des Flurstücks 22/3
- im Westen – entlang der Grenze zu nachbarlichen Grundstücken sowie bestehender Wege


Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 22.06.2026


Th. Peters
Gemeinschaftsvorsitzender

Kontakt

Herr Florian Anter
E-Mail: f.anter@stadt-bgb.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang