Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Mit Beschluss Nr.: 72-17/2026 hat der Stadtrat der Stadt Liebstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.05.2026 und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal in seiner öffentlichen Sitzungen am 09.06.2026 mit Beschluss Nr. DS-0258/26 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal nach § 2 Abs. 1 und § 5 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Romantikhof Seitenhain" durchgeführt.
Der Bereich der Änderung umfasst damit den Geltungsbereich des am 05.05.2026 im Stadtrat der Stadt Liebstadt zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan “Romantikhof Seitenhain” mit folgenden Grenzen: - im Norden – Waldgebiet „Roter Busch” - im Osten – zum Teil durch die Grenzen der Flurstücke 22/3 und 20/6, sowie einer dem Flächenbedarf angepassten Grenze verlaufend über die Weidefläche im Flurstück 20/6 - im Süden – Grenzen des Flurstücks 22/3 - im Westen – entlang der Grenze zu nachbarlichen Grundstücken sowie bestehender Wege
Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 22.06.2026
Th. Peters Gemeinschaftsvorsitzender
Herr Florian Anter E-Mail: f.anter@stadt-bgb.de