Mit Beschluss (DS 725/22) des Stadtrates der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2022 und Beschluss (018/08/2022) des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal in seiner Sitzung am 22.11.2022 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Vorentwurfes für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal gefasst.
Die Änderung umfasst das Gebiet des Bebauungsplanes „Windfeld Börnersdorf“ mit den Flurstücken 94/7, 95, 133, 134, 135/1, 136, 137/8, 158/15, 159/17, 159/18, 174/12 der Gemarkung Börnersdorf vollständig und die Flurstücke 127, 128, 129, 130, 131, 152/12, 153/17, 158/14, 159/16, 163/16, 164/13, 166/16, 169/17, 174/11, 175/13, 179/12, 181/8, 182/9, 183/14, 185/16, 190/7 der Gemarkung Börnersdorf teilweise.
Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal und die Begründung einschließlich Planzeichnungen mit textlichen Festsetzungen liegen in der Zeit
vom 02.01.2023 bis einschließlich 16.01.2023
in der Stadtverwaltung Bad Gottleuba – Berggießhübel, Rathaus Berggießhübel, Abteilung Bauverwaltung, Ladenberg 7, Erdgeschoss während der Dienststunden
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Vorentwurf und zur Erörterung der Planung.
Zusätzlich ist der Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal auf der Homepage der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel (www.stadt-bgb.de) und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 16.01.2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Gottleuba – Berggießhübel abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt.
Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 29.11.2022
Th. Peters
Gemeinschaftsvorsitzender
M. Ulbrich
035023 66842