Flächennutzungsplan Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Flächennutzungsplanes

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.10.2023 bis 10.11.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2023 mit Beschluss Nr. 020/10/2023 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft einschließlich Begründung in der Fassung vom 22.08.2023 gebilligt und die Auslage des Entwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Vorab hat der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2023 mit Beschluss Nr. 0911/23 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft einschließlich Begründung in der Fassung vom 22.08.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung/ Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Börnersdorf" durchgeführt. Die Änderung umfasst das Gebiet der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal einschließlich Begründung mit allen Anlagen wird in der Zeit vom

09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023

im Beteiligungsportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de und auf der Homepage der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel unter www.stadt-bgb.de veröffentlicht.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal einschließlich Begründung mit allen Anlagen liegt außerdem in der Zeit vom

09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023

im Rathaus der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Abteilung Bauverwaltung, Ladenberg 7, Erdgeschoss während der Dienststunden

Dienstag:         9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:     9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:            9:00 - 12:00 Uhr

zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Die nach Einschätzung der Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Planentwurf und der Begründung öffentlich ausgelegt.

Es sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar:

Schutzgut Mensch: Prognosen zu Schallausbreitung und Schattenwurf (zum B-Plan „Windfeld Börnersdorf)

Schutzgut Tiere und Pflanzen: Sondergutachten Vögel und Fledermäuse von BIOKART, Biotoptypenkartierung für Bestand und Planung, Kartierung der Schutzgebiete, Verträglichkeitsprüfung für FFH- und SPA- Gebiete, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Maßnahmenplan, Maßnahmenblätter (alle zum B-Plan „Windfeld Börnersdorf“); Informationen zu Artenschutz, der Lage im LSG und zu forstlichen Belangen in der Stellungnahme des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 06.01.2023

Schutzgut Boden und Fläche: Informationen zur Wertigkeit des Bodens, Bodenkarte, Flächenbilanzierung, Maßnahmenplan, Maßnahmenblätter (alle zum B-Plan „Windfeld Börnersdorf“); Informationen zur geologischen Situation und zur Seismologie in der Stellungnahme des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 06.02.2023; Informationen zur Seismologie in der Stellungnahme des Seismologischen Observatoriums Berggießhübel vom 30.12.2022 bzw. 16.01.2023

Schutzgut Wasser: Informationen zu Oberflächengewässern, Informationen zur hydrogeologischen Situation (alle zum B-Plan „Windfeld Börnersdorf“)

Schutzgut Klima: Bestandsbeschreibung des örtlichen Klimas (zum B-Plan „Windfeld Börnersdorf“)

Schutzgut Landschaftsbild: Informationen zur Lage im Landschaftsschutzgebiet, Bewertung Landschaftsbildeingriff nach Nohl, Sichtbarkeitsanalysen für Bestand und Planung, Fotomontagen, Maßnahmenplan, Maßnahmenblätter (alle zum B-Plan „Windfeld Börnersdorf“)

Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans können während der Veröffentlichungsfrist vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 schriftlich (vorzugsweise elektronisch) oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 19.09.2023

Th. Peters

Gemeinschaftsvorsitzender

Kontaktperson

Frau Michaela Ulbrich
E-Mail: m.ulbrich@stadt-bgb.de

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Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
vertreten durch den Bürgermeister
Königstraße 5
01816 Gottleuba-Berggießhübel
Tel.: 035023 668 0
Fax: 035023 668 48
E-Mail: poststelle@stadt-bgb.de
Die für die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel als öffentliche Auftraggeberin jeweils ggf. tätige Vergabestelle und deren Kontaktdaten sind den jeweiligen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Dr. Sebastian Schmuck
KSMD Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Springerstraße 11
04105 Leipzig
Tel.: 0341 908 57 20
Fax: 0341 908 57 29
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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung der sich in diesem Zusammenhang aus den gesetzlichen Vorgaben ergebenden Aufgaben auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) und e) DSGVO sowie § 3 SächsDSDG.
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4. Form, Umfang und Art und Weise der Datenerhebung
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Wir erheben, verarbeiten und nutzen dabei die Daten, die Sie uns im Rahmen des jeweiligen Beteiligungsverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:
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- Daten zur Beteiligung an Verfahren wie Beiträge und Kommentare
- Sonstige Daten, die Sie im Rahmen des Beteiligungsverfahrens einstellen, wie Grundstücks- und Positionsdaten.
Diese Daten werden ausschließlich für das konkrete Beteiligungsverfahren verwendet.
5. Empfänger oder Kategorie von Empfängern personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens verarbeitet. Dies umfasst eventuell auch eine Weitergabe an Dritte, z.B.:
- Andere Öffentliche Stellen im Rahmen des jeweiligen Beteiligungsverfahrens,
- Dienstleister und Unternehmen, die im Auftrag des Verantwortlichen tätig sind,
- Ggf. Strafverfolgungsbehörden.
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7. Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
- Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
- Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern die Daten nicht noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
Es besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse entgegensteht.
- Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu, wenn dies technisch möglich ist und Rechte und Freiheiten anderer Personen dem nicht entgegenstehen.
- Recht auf Widerspruch, Art. 21 DSGVO
Es besteht ein Recht auf Widerspruch der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben, wenn nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegenstehen. Ebenso kann entgegenstehen, dass die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist.
Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziffer 1) zu richten.
- Recht auf Widerruf, Art. 7 Abs. 3 DSGVO
Haben Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel eingewilligt, kann die Erklärung jederzeit für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziffer 1.) zu richten.
8. Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, Art. 77 DSGVO
Unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe kann sich jede betroffene Person mit einer Beschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Freistaat Sachsen ist:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Telefon: 0351/ 85471 101
Telefax: 0351/ 85471 109
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

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