Umfrage Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Arbeit

Arbeitgeberbefragung zur vom Bund geplanten Work and Stay Agentur

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.12.2025 bis 22.01.2026
  • Teilnehmer 12 Teilnehmer
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Work-and-Stay-Agentur - Mögliche zusätzliche Effizienzgewinne durch eine weitere Zentralisierung 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Sicherung der Fachkräftebasis ist ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes und die Sicherung unseres Wohlstands. Um die demographische Lücke auszugleichen, benötigt Deutschland zusätzliche qualifizierte Einwanderung aus Drittstaaten. Mit erfolgreicher Fachkräftegewinnung und entsprechend steigenden Antragszahlen werden die Herausforderungen, vor denen die Migrations-verwaltung schon heute steht, nachhaltig ansteigen. 

Der Koalitionsvertrag des Bundes sieht vor, eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung - „Work-and-Stay-Agentur“ (WSA) - mit einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte zu schaffen, um bürokratische Hürden durch konsequente Digitalisierung sowie die Zentralisierung der Prozesse abzubauen. 

Am 5. November 2025 hat das Bundeskabinett Eckpunkte verabschiedet, die dieses Ziel konkretisieren und Maßnahmen in drei Handlungssträngen vorsehen: Prozessoptimierung, Digitalisierung und Zentralisierung. Zu den ersten beiden Handlungssträngen enthalten die Eckpunkte bereits vergleichsweise konkrete Elemente, wie u. a. die Optimierung der Verfahren insb. durch Beseitigung von Redundanzen, die Schaffung eines zentralen Portals als einheitlichen Zugang („One-Stop-Government“) sowie die Schaffung einer IT-Plattformstruktur, um mehrmalige Erhebungen obsolet zu machen („Once-Only-Prinzip“).

In den Eckpunkten offen und nunmehr zu beantworten bleibt die Frage zusätzlicher Effizienzgewinne durch eine weitere Zentralisierung, u. a. mittels Aufgabenübertragungen von Landes-/kommunaler Ebene auf den Bund. Dabei sieht das Eckpunktepapier eine Einbindung der Länder vor. Auch die Interessen und Erfahrungen weiterer Stakeholder sollen einbezogen werden.

Vor diesem Hintergrund ist uns als SMWA die Perspektive aus Sicht der Arbeitgeber (und Internationals) besonders wichtig.

Zur Diskussion stehen nachfolgende 4 Optionen mit unterschiedlichem Umfang der Zentralisierung – Option 2 und 3 sind Zwischenausprägungen im Kontinuum:

Option 1 - MINIMUM

Die Bearbeitung von Erst- und Folgeaufenthaltstiteln erfolgt, wie bisher, bei den Ausländerbehörden. Die o. g. Annahme der nahtlosen Weiterbearbeitung nach Einreise, u. a. durch automatisierte Hinzuziehung der Informationen aus dem Visumverfahren, deren Ergänzung um relevante Registerdaten und systemisch hinterlegte Prüfabläufe, wird in dieser Option auf der Grundlage eines zwischen Bund und allen Ländern zu vereinbarenden Rollouts der IT-Anwendung „Serviceportal Migration Deutschland (SMD)“ erreicht, durch die das Inlandstitelerteilungs-verfahren auf Antrags- und Bearbeitungsseite grundlegend umgestaltet und bundesweit prozessual vereinheitlicht wird.  

Option 2 

Die Bearbeitung von Anträgen auf Visa und entsprechende Erst-Aufenthaltstitel[1] wird auf Bundesebene gebündelt und beim BfAA zentralisiert. Davon könnte auch die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an erlaubt visumfrei Eingereiste umfasst sein. Die Bearbeitung von befristeten Folgeaufenthaltstiteln im Inland erfolgt, wie bisher, bei den Ausländerbehörden. Deren Erteilungsverfahren werden auf Grundlage eines SMD-Rollouts umgestaltet (siehe Option 1). 

Option 3 

Die Bearbeitung von Anträgen auf Visa, Erst-Aufenthaltstitel und befristete Folgeaufenthaltstitel wird im Hinblick auf bestimmte Rechtsgrundlagen auf Bundesebene gebündelt (z. B. Fachkräftetitel i.e.S., Blaue Karte EU (18a, 18b und 18g AufenthG) oder Qualifikationsmaßnahmen (16d AufenthG)) und beim BfAA zentralisiert. Die Bearbeitung von Erst- und Folgeaufenthaltstiteln aufgrund anderer Rechtsgrundlagen erfolgt, wie bisher, bei den Ausländerbehörden. Deren Erteilungs-verfahren werden auf Grundlage eines SMD-Rollouts umgestaltet (siehe Option 1).

Die hier genannten Titel sind nur Beispiele, auch andere möglich.

Option 4 - MAXIMUM

Die Bearbeitung von Anträgen auf Visa, Erst-Aufenthaltstitel und befristete Folgeaufenthaltstitel wird auf Bundesebene gebündelt und beim BfAA, unter Beteiligung der BA, zentralisiert. Diese Aufgabe wird entsprechend von den Ausländerbehörden auf die Bundesebene verlagert. Die Prüfung des ersten Aufenthaltstitels wird vollumfänglich auf der Visaprüfung aufbauen, Reibungsverluste mangels Behördenwechsel reduziert und die Bündelung der Antragsbearbeitung Skalenerträge ermöglichen.

Weitere Zwischenoptionen auf dem Spektrum zwischen Optionen 1 und 4 sind denkbar. Vorschläge diesbezüglich sind willkommen.

Insofern wären wir sehr dankbar, wenn Sie sich die Zeit nehmen und uns zu den Optionen über eine strukturierte Beteiligung die Ihnen wichtigen Punkte aus Ihrer Perspektive einbringen.

Übergreifend geht es darum, welchen Nutzen Sie jeweils erwarten (u.a. Effizienzgewinne) und welche Aufwände.

Bitte noch beachten: Allen Optionen liegen dabei die folgenden übergreifenden Annahmen beziehungsweise Voraussetzungen zugrunde: 

  • Von der Fragestellung betroffen ist die Bearbeitung aller Erwerbs- und Bildungstitel (vgl. Kapitel 2 Abschnitte 3 und 4 des AufenthG, nebst dazugehörigem Familiennachzug
  • Alle Verfahren werden weiter und aufeinander abgestimmt digitalisiert, es wird die Möglichkeiten zur digitalen Antragstellung über ein zentrales Portal und eine zentrale IT-Plattformstruktur für antrags-begründende Daten und Unterlagen geschaffen und alle beteiligten Systeme, so weit wie möglich, durchgängig verknüpft. 
  • Alle Informationen aus dem vorangegangenen Visumverfahren werden bei der weiteren Titelbearbeitung automatisiert hinzugezogen und um relevante Registerdaten ergänzt.  Durch bundesweit einheitliche, technisch implementierte Prüfschemata wird die gesamte Bearbeitung standardisiert.
  • Eine elektronische Kommunikation mit dem Antragsteller wird ermöglicht. 
  • Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bleibt im aufenthaltsrechtlichen Rahmen für die Arbeitsmarkt-zulassung, d.h. die Erteilung der Zustimmung zur Titelerteilung, zuständig und wird von der titelerteilenden Stelle beteiligt. 
  • Die Zentralisierung der Visabearbeitung für Erwerbs- und Bildungszwecke im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) wird fortgesetzt, Auslandsvertretungen bleiben für Vorprüfungen im Visumverfahren zuständig. 
  • Die Bearbeitung von unbefristeten Aufenthaltstiteln und die Einbürgerung verbleiben bei den bisher zuständigen Behörden.

[1] Gemeint sind Aufenthaltstitel iSd § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummern 2 bis 2c AufenthG.

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Referentin | stellv. Referatsleiterin

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SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ
SAXON STATE MINISTRY FOR ECONOMIC AFFAIRS, LABOUR, ENERGY AND CLIMATE PROTECTION
Referat 23 | Fachkräfte
Wilhelm-Buck-Straße 2 | 01097 Dresden | Postanschrift: PF 10 03 29 | 01073 Dresden
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