Verfahren Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Justiz, Inneres und Sicherheit

Vierte Änderungsverordnung zur Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.06.2024 bis 11.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Die Änderungen beziehen sich auf Folgendes:

1.    § 4 OWiZuVO:

§ 4 OWiZuVO benennt die Landesdirektion Sachsen als zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den dort aufgeführten Bundesgesetzen. Dieser Aufgabenkatalog soll ergänzt werden. So soll zukünftig die Landesdirektion Sachsen auch für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

-    gemäß § 144 Absatz 1 Nummer 1b) Gewerbeordnung (Verstöße gegen die Konzessionspflicht von Privatkliniken),

-    nach dem Gesetz über überwachungsbedürftiger Anlagen (ÜAnlG) und den dazu erlassenen Verordnungen, sofern  die Betriebe nicht dem Bundesberggesetz unterliegen,

-    nach dem Kristallglaskennzeichnungsgesetz,

-    nach dem Textilkennzeichnungsgesetz,

-    nach dem PSA-Durchführungsgesetz,

-    nach dem Gasgerätedurchführungsgesetz und

-    nach dem Ausgangsstoffgesetz

zuständig sein.

2.    § 7 OWiZuVO:

Das Oberbergamt soll zukünftig auch für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem ÜAnlG und den dazu erlassenen Verordnungen zuständig sein, sofern diese Rechtsvorschriften für Betriebe gelten, die dem Bundesberggesetz unterliegen. § 7 Absatz 2 OWiZuVO wird daher entsprechend ergänzt.

3.    § 8 OWiZuVO:

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr soll zukünftig auch für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 17 der Autonome-Fahrzeug-Genehmigung- und Betriebs-Verordnung (AFGBV) zuständig sein. § 8 OWiZuVO wird daher entsprechend ergänzt.

4.    § 11 OWiZuVO:

Zudem soll die Regelung in § 11 OWiZuVO zu den Zuständigkeiten nach dem Energiewirtschaftsgesetz an die Umressortierung angepasst werden

Kontaktperson

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Referat 13 

Wilhelm-Buck-Straße 2

01097 Dresden

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für das Beteiligungsverfahren zum Entwurf Vierten Änderungsverordnung zur Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung  

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erhebt und verarbeitet zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf der Vierten Änderungsverordnung zur Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung personenbezogene Daten.

Hierzu wird mitgeteilt:

1.         Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Wilhelm-Buck-Straße 2

01097 Dresden

info@smwa.sachsen.de

2.         Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragter des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Wilhelm-Buck-Straße 2

01097 Dresden

datenschutz@smwa.sachsen.de
 

3.         Allgemeine Informationen zu Datenerhebung und -verarbeitung:

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr verarbeitet die personenbezogenen Daten Anrede, den Titel, den Vor- und Zunamen, die Mailadresse sowie die Funktionsbezeichnung zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf der Vierten Änderungsverordnung zur Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO.

Es ist nicht beabsichtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben. Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Drittstaaten findet nicht statt.

Soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit widerrufen werden. Hierdurch wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.

Innerhalb des Sächsischen Staatsministeriums erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. 

Im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Wird die Einwilligung widerrufen, so werden die Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden die Daten bis 10. Oktober 2024 gespeichert und sodann gelöscht.

Die personenbezogenen Daten Anrede, den Titel, den Vor- und Zunamen, die Mailadresse sowie die Funktionsbezeichnung erhält das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über das von der Sächsischen Staatskanzlei betriebene Beteiligungsportal.

4.         Rechte der betroffenen Person:

Die betroffene Person hat gegenüber dem Verantwortlichen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO
  • Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO
  • Recht auf Löschung, Art. 17 DS-GVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO
  • Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung, Art. 21 DS-GVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO
  • Der betroffenen Person steht zudem das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

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