Umfrage Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Umwelt, Klima und Energie

Konsultationsverfahren erneuerbare Energien in Sachsen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.10.2018 bis 11.11.2018
  • Teilnehmer 1372 Teilnehmer
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Quelle: iStock.com/Jan-Otto

Warum ein neues Energie- und Klimaprogramm Sachsen?

Das Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 (EKP 2012) ist das wichtigste Grundlagenpapier zur Energie- und Klimapolitik der Sächsischen Staatsregierung.

Das derzeit geltende EKP wurde im März 2013 beschlossen. In ihrem Koalitionsvertrag von 2014 haben die beiden Regierungsparteien vereinbart, das EKP zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Ein zentraler Punkt ist der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) in Sachsen – unter der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.

Im EKP 2012 hat sich Sachsen ein Ausbauziel für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 28 % in 10 Jahren gesetzt. Im Jahr 2016 betrug der Anteil ca. 21 %.

Warum ein Online-Beteiligungsverfahren?

Der Umbau des Energiesystems zu einem dezentralen System auf Grundlage der erneuerbaren Energien ist eine große Herausforderung. Zwar ist die Zustimmung zur Energiewende in der Bevölkerung nach wie vor ungebrochen. Aber der Ausbau der erneuerbaren Energien stößt auch auf Bedenken und Vorbehalte. Umso wichtiger ist es, offen und ehrlich zu diskutieren und Argumente auszutauschen. Das wollen wir mit dem Online-Beteiligungsverfahren ermöglichen.[Lesen Sie hier die gesamte Begleitinformation]

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Zu welcher Altersgruppe zählen Sie?

Beantworten Sie den Fragebogen als:

Wohnen Sie in der unmittelbaren Nähe einer erneuerbare Energien Anlage?

Die Energiewende ist meiner Meinung nach

1. Eigener Beitrag zur Energiewende

1 a) Welchen Beitrag können Sie zur Energiewende leisten?

2. Praktisch umsetzbare Potentiale der erneuerbaren Energieträger

Gemessen an den von der Sächsischen Energieagentur ermittelten möglichen (minimalen und maximalen) technischen Potenzialen der einzelnen erneuerbaren Energieträger in Sachsen:

2 a) Wie schätzen Sie das jeweilige praktisch umsetzbare Potenzial ein?

Stromerzeugung aus Windenergie
Stromerzeugung aus Photovoltaik (Aufdachanlagen)
Stromerzeugung aus Photovoltaik (Freiflächenanlagen)
Stromerzeugung aus Biomasse
Stromerzeugung aus Wasserkraft
Wärmeerzeugung aus Solarenergie
Wärmeerzeugung aus Biomasse
Wärmeerzeugung aus sonstigen erneuerbaren Energien (Umweltwärme)
Kraftstoffproduktion aus Biomasse
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3. Konzentration von Windenergieanlagen in Vorrang- und Eignungsgebieten

Windenergieanlagen können im Außenbereich grundsätzlich überall, also z. B. auch mit sehr geringen Abständen zu Wohngebäuden, errichtet werden. Im Freistaat Sachsen erfolgt daher eine konzentrierende Steuerung auf der Ebene der Regionalplanung durch die Festlegung von für die Nutzung der Windenergie besonders geeigneten Gebieten, so genannten Vorrang- und Eignungsgebieten (VREG). Das hat zur Folge, dass Windenergieanlagen außerhalb dieser Gebiete in der Regel nicht errichtet werden dürfen. Die Festlegung der VREG ist am Vorsorgegedanken orientiert. Das heißt insbesondere, dass wesentlich größere Siedlungsabstände zu Grunde gelegt werden, als dies nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geboten wäre. Bei ihrer Planung ist aber auch die Rechtsprechung zu beachten d.h. unter anderem, dass ausreichend Raum für Windenergieanlagen geschaffen werden muss. Kann diese Anforderung nicht erfüllt werden, besteht die Möglichkeit, dass Windenergieanlagen grundsätzlich wieder überall errichtet werden können.

3 a) Wie beurteilen Sie die Steuerung im Freistaat Sachsen, d.h. die Konzentration der Windenergieanlagen in VREG?

4. Abstände von Windenergieanlagen zu Siedlungsflächen

Der Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung wird im Regelfall durch einzuhaltende Grenzwerte z.B. für Schall oder Schattenwurf bestimmt. Darüber hinaus existieren in Deutschland unterschiedliche Abstandsregelungen bzw. -empfehlungen, die im Regelfall auf Abstände zwischen 800 Metern bis 1.100 Metern zur Wohnbebauung abzielen. Im Gutachten (Kapitel 4.2.2) wird für eine neue Windenergieanlage mit 1.000 Metern Mindestabstand zu Siedlungsflächen innerhalb der Ortslage gerechnet.

4 a) Halten Sie diesen Abstand für ausreichend?

5. Gesamthöhen von Windenergieanlagen

Moderne leistungsfähige Windenergieanlagen sind mit Gesamthöhen von über 200 Metern deutlich höher als die meisten der ca. 900 bestehenden Windenergieanlagen in Sachsen. Laut Gutachten könnte mit wesentlich weniger, dafür modernen leistungsfähigen Anlagen ein Mehrfaches der jetzt erzeugten Strommenge produziert werden. 

5 a) Sollen bei der Ermittlung eines neuen Ausbauzieles für die erneuerbaren Energien in Sachsen vor allem die moderneren Windenergieanlagen berücksichtigt werden?

6. Beteiligung von Kommunen und Anwohnern

Es gibt mehrere Modelle, wie Kommunen oder Anwohner in einem bestimmten Umkreis an den Einnahmen von Windkraft- oder anderen EE-Anlagen finanziell beteiligt werden können, die auf ihrem Gemeindegebiet stehen.

6 a) Kann aus Ihrer Sicht eine finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden oder der Anwohner dazu beitragen, die Akzeptanz für die Errichtung von Windkraftanlagen, Photovoltaik- oder Biomasseanlagen zu erhöhen?

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7. Nutzung von Wald für Windenergie

Laut dem Landesentwicklungsplan 2013 sollen in Sachsen Waldflächen bei der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergie nicht genutzt werden.
Das SAENA-Gutachten zeigt: würde man auch Wald in geringem Umfang (maximal ein Prozent der Waldfläche Sachsens) einbeziehen, könnte man das technische Potential für Windenergie wesentlich erhöhen.
Ausgeschlossen wären nach wie vor gesetzlich geschützte Waldflächen wie z.B. Erholungswald, Bodenschutzwald oder Naturwaldzellen und wichtige Waldflächen, die sich in anderen Schutzgebieten wie z.B. Nationalparks oder Überschwemmungsgebieten befinden.

7 a) Sollten in Sachsen  - wie im Gutachten dargestellt - in geringem Umfang auch Waldflächen für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen?

8. Photovoltaikanlagen auf benachteiligten Acker- und Grünflächen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) erlaubt es den Bundesländern gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, nach der - in begrenztem Umfang - auch Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten eine Vergütung des erzeugten Stromes erhalten können. Benachteiligte Gebiete sind nach EU-Vorgaben ausgewiesene landwirtschaftlich genutzte Flächen mit geringer Ertragsfähigkeit oder erschwerter Bewirtschaftung, bei denen die Aufgabe der Bewirtschaftung drohen kann. In Sachsen betrifft das etwa ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche (siehe Karte / Link zur Karte).

8 a) Sollte der Freistaat eine Verordnung erlassen, um die finanzielle Förderung solcher Anlagen in benachteiligten Gebieten durch das EEG zu ermöglichen?

9. Wärmeversorgung in Gebäuden

Laut SAENA-Gutachten wird etwa die Hälfte des Endenergieverbrauches für Wärmeanwendungen benötigt. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch Wärme ist nach wie vor relativ niedrig und lag in Sachsen im Jahr 2016 bei 11,5 Prozent.

Sind Sie...

10) Sächsisches Ausbauziel für die erneuerbaren Energien (Bruttostromverbrach)

Im sächsischen Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, sich beim Ausbau der erneuerbaren Energien an den Zielen des Bundes zu orientieren. Diese betragen laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017:

Anteil am Bruttostromverbrauch

  • 2025: 40-45 Prozent
  • 2035: 55-60 Prozent

Laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene soll dieser Anteil bereits im Jahr 2030 auf 65 Prozent ansteigen. Aktuell beträgt der Anteil erneuerbarer Energien (EE) am Bruttostromverbrauch in Sachsen 21 Prozent.
Das sächsische EKP 2012 sieht einen EE-Anteil am Bruttostromverbrauch zum Jahr 2022 in Höhe von 28 Prozent vor.

10 a) Welches EE-Ausbauziel für 2030 sollte Ihrer Meinung nach in das neue EKP aufgenommen werden?

  • Datenformat: Prozent
  • 0 bis 999 %
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11. Minderung des Energieverbrauches

Der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch (Strom, Wärme und Verkehr) nimmt auch zu, wenn dieser Verbrauch insgesamt sinkt.

11 a) Welche Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs müssen aus Ihrer Sicht stärker als bisher verfolgt werden?

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Kontaktperson

Ansprechpartner: Steffen Thie und Volkmar Voigt (Konsultation.EKP@smwa.sachsen.de)

Informationen

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