Gesetzentwurf Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Anhörung zum Entwurf des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetzes (SächsKomEigVStärkG)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.05.2026 bis 10.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Paragraphenzeichen - Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Mit dem Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetz (SächsKomEigVStärkG) wird die Eigenverantwortung der Kommunen gestärkt, indem in abgegrenzten Förderbereichen im Bereich der Förderung Zahlungen aus dem Staatshaushalt als pauschalierte zweckgebundene Zuweisungen erfolgen können. Damit wird dem Interesse der Kommunen an einer Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit und der Erweiterung ihrer Gestaltungsspielräume Rechnung getragen sowie die kommunale Eigenverantwortung in diesen Bereichen erheblich erhöht. Förderverfahren können so vereinfacht werden, gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Freistaat Sachsen seine fachliche Steuerungsfunktion wahrnehmen kann. Die Regelung leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Bürokratieentlastung für alle Beteiligten. 

Über das aktuell geltende Sächsische Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetz vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. 2025 S. 285, 287), welches bis zum 31. Dezember 2027 befristet gilt, wird von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht. 

Der vorgelegte Gesetzentwurf soll daran nahtlos zum 1. Januar 2028 anschließen. 

Wird von der Ermächtigung nicht Gebrauch gemacht, bleibt es bei den Zuwendungsverfahren auf der Grundlage des § 23 in Verbindung mit § 44 SäHO.

Sie haben bis zum 10. Juni 2026 Gelegenheit, sich zu beteiligen und zum Referentenentwurf per E-Mail (Referat11@sms.sachsen.de) oder in diesem Portal Stellung zu nehmen.

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