Gesetzentwurf Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Gesundheit

Umsetzung des Pflegefachassistenzgesetzes - Anhörung gestartet

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.05.2026 bis 29.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Paragraphenzeichen - Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ab 2027 gibt es eine neue bundeseinheitliche Ausbildung in der Pflegefachassistenz, die die bisher landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Pflegehilfe ersetzen wird. Das für die Umsetzung in Sachsen erforderliche Gesetzgebungsverfahren wurde eingeleitet; der entsprechende Referentenentwurf wurde am 5. Mai 2026 vom Kabinett zur Anhörung freigegeben.

Zum einen werden mit dem Gesetzentwurf die zuständigen Vollzugsbehörden bestimmt und - soweit vorgesehen - Bundesrecht landesrechtlich ausgefüllt.

Zum anderen werden die Regelungen zur Ausführung des Beruferechts der approbierten Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe insgesamt neu strukturiert; gleichzeitig werden weitere Änderungen im Bundesrecht berücksichtigt. Wesentliches Ziel ist dabei eine klarere Struktur für die Zuständigkeitsregelungen.

Zudem wird das Gesetzgebungsverfahren für Regelungen in folgenden Bereichen zum Anlass genommen:

  • Schaffung einer landesrechtlichen Verordnungsermächtigung zum Erlass einer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleuren im öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Möglichkeit, private Einrichtungen zwecks Ausbildung und Prüfung zu beleihen;
  • Erweiterung der Rechtsaufsicht zur Fachaufsicht über die Gesundheitsämter im Bereich HIV/STI und umweltbezogener Gesundheitsschutz;
  • Anpassung der Regelungen zur Tätigkeit der Sozialpsychiatrischen Dienste im Sächsischen Gesundheitsdienstgesetz an die Regelungen im Sächsischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz;
  • Ermöglichen von Notverkündungen;
  • Klarstellungen und Entbürokratisierung im Sächsischen Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches.

Sie können sich bis zum 29. Mai 2026 beteiligen und zum Referentenentwurf Stellung nehmen.

Die Teilnahme ist anonym möglich.

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Referat 31

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