Gesetzentwurf Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Anhörung zum Entwurf des Sächsischen Gewalthilfegesetzes

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.04.2026 bis 26.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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(© AdobeStock I olga)

Das Sächsische Kabinett hat am 21. April 2026 den Entwurf des Sächsischen Gewalthilfegesetzes zur Anhörung freigegeben. Damit ist ein großer Meilenstein in der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Sachsen erfolgt.

Mit dem auf Bundesebene am 28. Februar 2025 in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz (GewHG) wird erstmals ein gesetzlicher Rahmen zur Schaffung eines verlässlichen Hilfesystems etabliert. Dieses umfasst neben den Schutz- und Beratungsangeboten auch präventive Angebote und Vernetzungsstrukturen. Diese Aufgabe überträgt das Bundesgesetz auf die Länder. Darüber hinaus steht den gewaltbetroffenen Frauen ab 2032 ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zu, welcher sich ebenfalls gegen die Länder richtet.

Sachsen ebnet mit der Umsetzung der Vorgaben des Bundes den Weg zum Schutz aller Betroffenen. Ziel des Gesetzesentwurfs ist, den Betroffenen ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Hilfesystem zur Verfügung zu stellen. Ein zentraler Bestandteil ist der Ausbau und die Absicherung der bestehenden Schutz- und Beratungsstrukturen. Damit setzt Sachsen nicht nur die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes um, sondern erfüllt auch maßgebliche Forderungen der Istanbul-Konvention, der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und des Landesaktionsplans in Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen.

Der aktuelle Entwurf des Sächsischen Gewalthilfegesetzes setzt das Bundesrecht in Sachsen um. Das Landesgesetz definiert die Arten von Schutz- und Beratungseinrichtungen, regelt die Zuständigkeiten, die Vorgaben für die Trägeranerkennung, die Sicherstellung des Schutz- und Beratungsanspruchs, die Dokumentationspflichten, die Grundlagen der Finanzierung der Einrichtungen und enthält Bestimmungen zum Datenschutz.

Im Rahmen der Anhörung haben Sie bis zum 26. Mai 2026 Gelegenheit, sich zu beteiligen und zum Gesetzesentwurf per E-Mail (Referat75@sms.sachsen.de) Stellung zu nehmen.

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Referat 75 | Gewaltschutz nach Istanbul-Konvention

Referat75@sms.sachsen.de

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