Beifußambrosie in Sachsen
Umfrage
Wir möchten gerne ermitteln, wo die Ambrosia in Sachsen vorkommt und wie in den Gemeinden damit umgegangen wird. Falls Grundstücksverantwortliche nicht selbst Bekämpfungsmaßnahmen vornehmen, können die Gemeinden auf Grundlage von § 12 Absatz 1 Sächsisches Polizeibehördengesetz die Beseitigung der Pflanze anordnen.
Auf Landesebene gibt es Projektideen zur Ermittlung der Pollenbelastung/eines Ambrosiamonitorings. Anhand Ihrer Rückmeldungen würden wir gerne weiteren Handlungsbedarf ermitteln.
Informationen zur Ambrosia
Von der Beifußambrosie geht eine Gesundheitsgefahr aus, da ihre Pollen schwere allergische Reaktionen hervorrufen können.
Informationen zur Pflanze gibt es unter anderem hier: https://www.gesunde.sachsen.de/beifussambrosie-4029.html und https://www.landwirtschaft.sachsen.de/beifussblaettrige-ambrosie-71925.html
Informationsmaterialien zum Download stehen hier bereit: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/42738 und https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/42739
Das SMS stellt einen Meldebogen online zur Verfügung über den Meldungen verschiedener Stellen eingehen, z. B. aus der Bevölkerung und Gemeinden. Dank dieser Meldungen können wir bereits einen Eindruck von der Lage in Sachsen gewinnen.
* Pflichtangaben
Referat 23 des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt