Umfrage Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Umwelt, Klima und Energie

Ambrosia in Sachsen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.10.2025 bis 21.11.2025
  • Teilnehmer 135 Teilnehmer
Bild vergrößern
© B. Alberternst & S. Nawrath, Projektgruppe Biodiversität

Beifußambrosie in Sachsen

Umfrage

Wir möchten gerne ermitteln, wo die Ambrosia in Sachsen vorkommt und wie in den Gemeinden damit umgegangen wird. Falls Grundstücksverantwortliche nicht selbst Bekämpfungsmaßnahmen vornehmen, können die Gemeinden auf Grundlage von § 12 Absatz 1 Sächsisches Polizeibehördengesetz die Beseitigung der Pflanze anordnen.

Auf Landesebene gibt es Projektideen zur Ermittlung der Pollenbelastung/eines Ambrosiamonitorings. Anhand Ihrer Rückmeldungen würden wir gerne weiteren Handlungsbedarf ermitteln.

Informationen zur Ambrosia

Von der Beifußambrosie geht eine Gesundheitsgefahr aus, da ihre Pollen schwere allergische Reaktionen hervorrufen können.

Informationen zur Pflanze gibt es unter anderem hier: https://www.gesunde.sachsen.de/beifussambrosie-4029.html und https://www.landwirtschaft.sachsen.de/beifussblaettrige-ambrosie-71925.html

Informationsmaterialien zum Download stehen hier bereit: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/42738 und https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/42739

Das SMS stellt einen Meldebogen online zur Verfügung über den Meldungen verschiedener Stellen eingehen, z. B. aus der Bevölkerung und Gemeinden. Dank dieser Meldungen können wir bereits einen Eindruck von der Lage in Sachsen gewinnen.

  • Pflichtangabe
Gab es innerhalb der letzten 5 Jahre Ambrosiapflanzen innerhalb Ihrer Kommune?
  • Pflichtangabe
Von wem erhalten Sie Kenntnis über das Vorkommen von Ambrosiapflanzen?
  • Pflichtangabe
Wie gehen Sie vor, wenn Sie Kenntnis von einem Ambrosiavorkommen haben?
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Bitte tragen Sie hier gegebenenfalls eine Schätzung ein, falls sich die konkrete Anzahl nicht ermitteln lässt.
  • Hierzu zählt auch die Beseitigung durch beauftragte Externe.
  • z. B. keine bekannten Ambrosiavorkommen, Grundstücksverantwortlicher hat die Bekämpfung selbst vorgenommen vor einer Anordnung
  • Bitte Angabe in Minuten oder Stunden.
  • Pflichtangabe
  • Benennen Sis uns hier gerne die Gründe für Ihre Antwort. Eine Verordnungsermächtigung ist in § 13 Absatz 3 Sächsisches Gesundheitsdienstgesetz vorhanden.
  • z. B. Wunsch nach Schulung oder mehr Informationsmaterial

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Kontakt

Referat 23 des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang