Verordnungsentwurf Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.09.2025 bis 26.09.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Mit der zu erlassenden Sächsischen Lebensmittelkontrolleursverordnung soll die bislang als Satzung der Landesdirektion Sachsen (LDS) geregelte „Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Lebensmittelkontrolleur / zur Lebensmittelkontrolleurin (POLKon)“ in der Fassung vom 8. Februar 2021 abgelöst werden. Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich aus einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Die Regelungen der Verordnung werden sich fachlich im Wesentlichen an den Regelungen der bisher geltenden POLKon orientieren. 

Zeitgemäßen Entwicklungen wurde Rechnung getragen, beispielsweise indem Möglichkeiten zum digitalen Ablegen von Prüfungen geschaffen wurden. Zudem wurden weitere Prüfungsregelungen im Sinne des Bürokratieabbaus angepasst.

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Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erhebt und verarbeitet zum Zweck der Durchführung des Normsetzungsvorhabens zum Erlass einer Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung der Lehrgangs- und Prüfungsvoraussetzungen für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure personenbezogene Daten.

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  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung

Sie haben außerdem nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

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