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Verantwortlicher
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Albertstraße 10
01097 Dresden
Datenschutzbeauftragter
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Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Albertstraße 10
01097 Dresden
Information zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verarbeitet personenbezogene Daten der betroffenen Person zum Zweck der Abfrage zu Förderprojekten zur Erstellung einer Best-Practice- im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern (FRL Bürgerbeteiligung), auf Grundlage einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO.
Wird die Einwilligung widerrufen, so werden die Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden die personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die oben genannten Bedarfe ermittelt wurden. Die Daten werden spätestens sechs Monate nach Ende der Umfrage gelöscht.
An Dritte werden die Daten nicht weitergegeben. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Drittstaaten findet nicht statt.
Soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit widerrufen werden. Hierdurch wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.
Innerhalb des Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich. Es besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten. Die Nichtbereitstellung hat keinerlei Einfluss auf die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen der FRL Bürgerbeteiligung und die Gewährung von Beratungsleistung. Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten führt lediglich dazu, dass die Abfrage zu den entsprechenden Förderprojekten der FRL Bürgerbeteiligung zur Erstellung einer Best-Practice-Sammlung nicht erfolgen kann.
Im Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.
Die personenbezogenen Daten erhält das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über das von der Sächsischen Staatskanzlei betriebene Beteiligungsportal.
Die betroffene Person hat gegenüber dem Verantwortlichen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten:
- Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
- Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
- Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung, Art. 21 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
Der betroffenen Person steht nach Artikel 77 DSGVO außerdem das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde, etwa der Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden, zu beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.