Veranstaltung Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Digitale Informationsveranstaltung | Antragstellung 6. Förderaufruf FRL Bürgerbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Termin 19.08.2025 10:00 Uhr
  • Buchungsstatus 20 freie Plätze
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© Die Rederei gUG

Zur Unterstützung der Antragstellenden bietet das SMS im Antragszeitraum der jeweiligen Förderaufrufe digitale Informationsveranstaltungen an. Neben einer Einführung zur Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung und zum Förderaufruf besteht im Verlauf der Veranstaltungen immer auch die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen.

Übersicht

Veranstaltungstermin
Dienstag 19.08.2025 10:00 - 11:30 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitale Veranstaltung (Zugangsdaten erhalten Sie vor der Veranstaltung)
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
14.07.2025 - 19.08.2025 09:00 Uhr

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 14.07.2025 bis zum 19.08.2025 online gebucht werden.

Kontakt

Referat 44 »Kinder-, Jugend- und Bürgerbeteiligung«

Claudia Creutzburg

Telefon:0351 564-56441

E-Mail:Funktionspostfach FRL Bürgerbeteiligung

Datenschutzerklärung

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Verantwortlicher

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Albertstraße 10

01097 Dresden

poststelle@sms.sachsen.de

Datenschutzbeauftragter

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Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Albertstraße 10

01097 Dresden

dsb@sms.sachsen.de

Information zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

Das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verarbeitet personenbezogene Daten der betroffenen Person zum Zweck der Abfrage zu Förderprojekten zur Erstellung einer Best-Practice- im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern (FRL Bürgerbeteiligung), auf Grundlage einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO.

Wird die Einwilligung widerrufen, so werden die Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden die personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die oben genannten Bedarfe ermittelt wurden. Die Daten werden spätestens sechs Monate nach Ende der Umfrage gelöscht.

An Dritte werden die Daten nicht weitergegeben. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Drittstaaten findet nicht statt.

Soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit widerrufen werden. Hierdurch wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.

Innerhalb des Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich. Es besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten. Die Nichtbereitstellung hat keinerlei Einfluss auf die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen der FRL Bürgerbeteiligung und die Gewährung von Beratungsleistung. Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten führt lediglich dazu, dass die Abfrage zu den entsprechenden Förderprojekten der FRL Bürgerbeteiligung zur Erstellung einer Best-Practice-Sammlung nicht erfolgen kann.

Im Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Die personenbezogenen Daten erhält das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über das von der Sächsischen Staatskanzlei betriebene Beteiligungsportal.

Die betroffene Person hat gegenüber dem Verantwortlichen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung, Art. 21 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO

Der betroffenen Person steht nach Artikel 77 DSGVO außerdem das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde, etwa der Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden, zu beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Informationen

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