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Wenden Sie sich bei Fragen zur Bewerbung gern an unseren Dienstleister unter folgender Mailadresse: Gruenderinnenpreis@weichertmehner.com
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen Sächsischer Gründerinnenpreis 2025
1. Der Wettbewerb
Der Sächsische Gründerinnenpreis wird seit 2008 an sächsische Unternehmerinnen vergeben, die ein junges Einzel-, kleines oder mittelständisches Unternehmen führen. Ziel des Preises ist es, die Existenzgründung von Frauen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Der Preis soll dazu beitragen, ein gründerinnenfreundliches Klima in Sachsen zu verstetigen. Er soll Frauen ermutigen, in bestimmten Lebenssituationen über eine Existenzgründung nachzudenken und optimistisch den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen.
2. Veranstalter
Der Sächsische Gründerinnenpreis wird durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben.
3. Teilnahmeberechtigung
Für den Preis können sich Unternehmerinnen bewerben, die ein Einzel-, kleines oder mittelständisches Unternehmen mit Hauptsitz in Sachsen im Bereich Industrie, Handwerk, Handel, Umwelt, Kultur, Soziales oder aus dem Dienstleistungssektor führen bzw. die unternehmerische Verantwortung hierfür tragen. Die Gründung oder Übernahme des Unternehmens muss zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2023 liegen. Bewerben können sich auch Unternehmerinnen, die sich bereits in der Vergangenheit schon einmal für den Sächsischen Gründerinnenpreis beworben haben.
4. Teilnahme
Die Bewerbungsphase beginnt am 5. Mai 2025 und endet am 30. Juni 2025. In diesem Zeitraum können Bewerbungen um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2025 über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen digital eingereicht werden. Der Link zum Beteiligungsportal sowie alle relevanten Informationen zum Wettbewerb sind über die Internetseite Sächsischer Gründerinnenpreis (www.gruenderinnenpreis.sachsen.de) zugänglich. Die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich über das dort verlinkte Online-Anmeldeformular möglich. Auf anderen Wegen eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
5. Zulassungsvoraussetzungen
Zum Wettbewerb zugelassen werden Bewerbungen, die folgende formale Voraussetzungen erfüllen:
- Die Abgabe der Bewerbung erfolgt innerhalb des angegebenen Bewerbungszeitraums.
- Die Abgabe der Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsformular und ist vollständig. Als vollständig gelten Bewerbungen, wenn die als Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche des Online-Bewerbungsformulars ausgefüllt sind.
- Die Bewerbung erfolgt in deutscher Sprache als Wettbewerbssprache.
- Die Bewerberinnen sind nach Ziffer 3 dieser Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt (Unternehmenshauptsitz in Sachsen, Einzel-, kleines oder mittelständisches Unternehmen in den angegebenen Bereichen, Gründungs- und Übernahmedatum zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2023).
Von den Bewerberinnen wird zudem erwartet:
- Bereitschaft zur Mitwirkung an der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation im Zuge des Wettbewerbs,
- Bereitschaft zur Vorstellung des Unternehmens im Rahmen der 2. Jurysitzung sowie
- Bereitschaft zur Teilnahme an der Festveranstaltung zur Verleihung des Preises.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Preisgeldes. Der Veranstalter ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, Teilnehmerinnen etwa wegen eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsbedingungen von der Teilnahme auszuschließen. Die Ablehnung der Bewerbung wie auch der Gewinn des Preisgeldes durch andere Teilnehmerinnen sind gerichtlich auf sachliche Richtigkeit nicht überprüfbar. Jurymitglieder und Personen, die an der Umsetzung der Jurierung mitwirken, sind von der Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen.
6. Form und Umfang der Einreichung
Das Online-Anmeldeformular im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen ist vollständig auszufüllen, die Hinweise zum Eingabeformat und zur Maximaltextmenge können dem Formular entnommen werden. Zusätzlich können bis zu drei Anlagen (Logo, Portraitfoto und Produktfoto) eingereicht werden.
7. Teilnahmegebühren
Teilnahmegebühren werden nicht erhoben. Gegebenenfalls anfallende Kosten für die Teilnahme werden nicht erstattet und sind von den Bewerberinnen selbst zu tragen.
8. Preise
Im diesjährigen Wettbewerb ist der Sächsische Gründerinnenpreis mit insgesamt 10.000 Euro dotiert und wird in zwei Kategorien vergeben. Die zwei Gewinnerinnen erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro.
In der Kategorie „Neugründung“ wird eine Unternehmerin ausgezeichnet, deren Unternehmen zum 31. Dezember 2023 kürzer als drei Jahre am Markt war (Gründungs- oder Übernahmezeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023). In der Kategorie „Wachstumsunternehmen“ wird eine Unternehmerin ausgezeichnet, deren Unternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits länger als drei Jahre besteht (Gründungs- oder Übernahmezeitraum: 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020).
9. Juryverfahren
Die Bewertung der Bewerbungen um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2025 erfolgt durch eine fachkundige Jury bestehend aus:
- Franca Heß (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)
- Cornelia Jahnel (Verband deutscher Unternehmerinnen/ BAM! Business Angel Mitteldeutschland)
- Rainer Striebel (AOK Plus Sachsen/Thüringen)
- Manuela Salewski (Handwerkskammer Dresden
- Thomas Nitzschner (Bank für Sozialwirtschaft)
- Cornelia Heinz (Wirtschaftsfrauen Sachsen)
- Prof. Dr. Ing. Marius Brade (Fachhochschule Dresden)
- Emilie Wegner (Hülsenreich GmbH)
Sollte ein Jurymitglied bei einer Bewerbung befangen sein, enthält es sich in diesem Fall der Stimme.
Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb wird kein Anspruch auf Beurteilung der Bewerbung durch die Jury begründet. Die Entscheidung und Beurteilung durch die Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Das Juryurteil ist gerichtlich nicht auf seine sachliche Richtigkeit überprüfbar. Es besteht kein Anspruch auf eine mündliche oder schriftliche Begründung der Juryentscheidung und kein Anspruch auf die Prämierung. Nach dem Bewerbungsschluss werden alle Bewerbungen auf Vollständigkeit und die Einhaltung formaler Kriterien geprüft. Anschließend werden die im Verfahren verbleibenden Bewerbungen durch jedes Jurymitglied separat nach den unter Nr. 10 definierten Kriterien bewertet. In der 1. Jurysitzung werden anhand der individuellen Bewertungen zehn Bewerberinnen für die 2. Jurysitzung nominiert. Aus diesen zehn Nominierten werden in der 2. Jurysitzung die zwei Gewinnerinnen ausgewählt, nachdem diese sich und ihr Unternehmen vorgestellt haben.
10. Bewertungskriterien
Die als Grundlage für die Bewertung formulierten formalen und inhaltlichen Kriterien orientieren sich an der Zielstellung des Wettbewerbs.
Unternehmen und Unternehmensentwicklung
- Hält die Bewerberin mindestens 50 Prozent der Unternehmensanteile?
- Wurden alle Pflichtfelder ausgefüllt, insbesondere die zu den wirtschaftlichen Kennzahlen?
- Wie haben sich Umsätze und Erträge seit der Gründung oder Übernahme entwickelt?
- Wird ein Controlling-Konzept, Risikomanagement oder ein Qualitätsmanagementsystem eingesetzt?
- Wie sehen Unternehmensstrategie und -ziele aus? Gibt es eine Vision oder ein Unternehmensleitbild? Was sind die unternehmerischen Ziele in den nächsten zwei bis fünf Jahren?
- Werden diese Ziele durch entsprechende Vernetzungsaktivitäten befördert?
Produkte
- Welches unternehmerische Potential hat das Geschäftsmodell/Leistungsprofil?
- Wie hoch ist der Innovationsgrad von Produkten und Dienstleistungen? Liegen Patente, Gebrauchsmuster oder eingetragene Designs vor oder befinden sich in Anmeldung?
- Sind sonstige Alleinstellungsmerkmale oder Zertifizierungen vorhanden?
Nachhaltigkeit
- Leistet das Geschäftsmodell einen Beitrag hin zu ökologischen Verbesserungen?
- Entsprechen Produkte sowie Wertschöpfungsketten und Transformationsprozesse den neuesten Standards im Hinblick auf Ökologie und Nachhaltigkeit?
- Orientiert sich die Unternehmens- und Organisationskultur an Werten der Ökologie, Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit?
Vertrieb
- Gibt es ein Vertriebskonzept? Welche Vertriebswege werden erfolgreich genutzt?
- Liegt eine Marketingkonzeption vor? Welche Marketingstrategie wird verfolgt?
- Welche Möglichkeiten zur Kundenbindung werden genutzt (z. B. besondere Dienst- und Serviceleistungen)?
- Sind lnternationalisierungsaktivitäten vorhanden oder geplant?
Personalpolitik (nur bei Beschäftigung von Mitarbeitenden relevant)
- Sind Personalkonzepte vorhanden (z. B. Bindung von Mitarbeitern, Weiterbildung, Ausbildung)?
- Werden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie umgesetzt?
Besonderheiten
- Steht die Unternehmerin in besonderem Ausmaß beispielhaft für die Vielfalt und Stärke von Frauen in der Lebensphase Unternehmensgründung (z. B. als Alleinerziehende, Migrantin)?
- Zeichnet sich die Unternehmerin durch ein besonderes Engagement aus (z. B. ehrenamtliches Engagement für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, Beschäftigung/Ausbildung von Migrantinnen oder Migranten)?
- Gibt es sonstige herausragende Merkmale?
Die Gewichtung der Kriterien im Einzelfall obliegt der Jury und ist nicht gerichtlich überprüfbar.
11. Bekanntgabe der Preisträgerinnen
Die Jury wählt insgesamt zwei Preisträgerinnen aus. Die Information an die Gewinnerinnen erfolgt in Textform (§ 126b BGB) durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Gewinnerinnen werden im Rahmen einer Preisverleihung bekannt gegeben. Das Datum der Veranstaltung wird rechtzeitig auf www.gruenderinnenpreis.sachsen.de öffentlich kommuniziert.
12. Auszahlung der Preisgelder
Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt ausschließlich unbar. Die Preisträgerinnen sind verpflichtet, nach Mitteilung des Gewinns eine Bankverbindung, auf die das Preisgeld überwiesen werden soll, in Textform (§ 126b BGB) dem Veranstalter mitzuteilen und einen Identitätsnachweis zu erbringen. Die Preisträgerinnen stimmen gleichzeitig der Weiterverarbeitung ihrer Daten durch den Veranstalter für die Auszahlung der Preisgelder zu. Die Überweisung der Preisgelder an die zuvor mitgeteilte Bankverbindung hat Erfüllungswirkung.
13. Einwilligungserklärung zu Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung
Die Vergabe des Sächsischen Gründerinnenpreises wird durch den Veranstalter öffentlichkeitswirksam begleitet. Nach vorheriger Absprache sind Foto-, Ton- und Videoaufnahmen sowie formatbezogene Publikationen geplant.
Ich willige mit Einreichung der Bewerbung zum Sächsischen Gründerinnenpreis im Online-Anmeldeformular des Beteiligungsportals des Freistaates Sachsen mittels Anklicken „Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.“ ein, dass das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt Ton-, Bild- und Videoaufnahmen, auf denen ich zu sehen bin, anfertigen lässt und zum Zweck der Zweck der Öffentlichkeitsarbeit rund um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2025 verwendet.
Mir ist bekannt, dass die von mir bereitgestellten bzw. angefertigten personenbezogenen Daten sowie Ton-, Bild- und Filmaufnahmen zu diesem Zweck in den folgenden Publikations-formen eingesetzt werden sollen: Internetauftritte des Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Social-Media-Kanäle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt und Print-Publikationen.
Ich räume dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Daten und Aufnahmen ein. Das Nutzungsrecht ist unterlizenzierbar. Das Nutzungsrecht ist inhaltlich unbeschränkt und umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich folgende Nutzungsarten: Veröffentlichung im Internet, in sozialen Medien und in Printmedien sowohl zu werblichen als auch zu redaktionellen Zwecken und die Speicherung in Bilddatenbanken. Die Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der Abbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst ein Bearbeitungsrecht, soweit diese Bildveränderungen nicht entstellend sind. Insbesondere beinhaltet dies das Recht, die Aufnahmen zu retuschieren, zu vergrößern und zu beschneiden und in andere Bilder einzufügen (Fotomontage).
Ich bin damit einverstanden, dass die Ton-, Bild-, Videoaufnahmen und oben genannten personenbezogenen Daten im Rahmen zum Zwecke der Berichterstattung an Zeitungsverlage und andere Medienunternehmen, Presseagenturen und Journalisten sowie an die Jurymitglieder wie folgt weitergegeben werden:
• Franca Heß, IHK Chemnitz - zum Zweck der Pressearbeit und Medienberichterstattung.
• Cornelia Jahnel, BAM! Business Angel Mitteldeutschland/ VdU Verband deutscher Unternehmerinnen - zum
Zweck der Pressearbeit und Medienberichterstattung.
• Thomas Nitzschner, Bank für Sozialwirtschaft – zum Zweck der Pressearbeit und Medienberichterstattung.
• Manuela Salewski, HWK Dresden - zum Zweck der Pressearbeit und Medienberichterstattung.
• Rainer Striebel, AOK Plus Sachsen/ Thüringen - zum Zweck der Pressearbeit und Medienberichterstattung.
• Prof. Dr. Marius Brade, Fachhochschule Dresden - zum Zweck der Pressearbeit und Medienberichterstattung.
• Emilie Wegner, Hülsenreich GmbH (Vorjahressiegern) - zum Zweck der Pressearbeit und
Medienberichterstattung.
Eine Weitergabe an sonstige Dritte wird nicht erfolgen. Mir ist bekannt, dass die personenbezogenen Daten sowie Ton-, Bild- und Videoaufnahmen bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar und insbesondere durch Suchmaschinen auffindbar sind, eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann und unter Umständen keine vollständige Löschung im Internet möglich ist.
Soweit aus den personenbezogenen Daten sowie Ton-, Bild- und Videoaufnahmen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen oder genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung betroffen sind, bezieht sich die Einwilligung ausdrücklich auch auf die Nutzung dieser Daten zu den oben genannten Zwecken. Soweit von der oben genannten Datenverarbeitung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO umfasst sind, bin ich auch mit deren Verarbeitung ausdrücklich einverstanden.
Mit ist bekannt, dass mit der Veröffentlichung der Ton-, Bild- und Videoaufnahmen und personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken eine Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einhergehen kann. Hinsichtlich der USA hat die Europäische Kommission bislang kein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt (Art. 45 Datenschutz-Grundverordnung). Auch bestehen gegenwärtig in datenschutzrechtlicher Hinsicht keine geeigneten Garantien (Art. 46 Datenschutz-Grundverordnung). Es besteht im Hinblick auf die in die USA übermittelten Daten das Risiko, dass Dritte, unter anderem US-amerikanische Behörden, Zugriff auf diese Daten nehmen können. Es besteht zudem eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen dem europäischen Datenschutzrecht entsprechen. In den USA besteht außerdem möglicherweise kein effektiver Rechtsschutz im Hinblick auf den Datenschutz. Auch in Anbetracht der bestehenden möglichen Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien bin ich mit der Datenübermittlung in die USA ausdrücklich einverstanden.
Die Einwilligung ist freiwillig. Aus einer Nichteinwilligung ergeben sich keine nachteiligen Folgen für mich. Meine Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt. Der Widerruf ist an die oben genannte Anschrift zu richten.
Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail an gruenderinnenpreis@sms.sachsen.de gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Soweit von der oben genannten Datenverarbeitung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO umfasst sind, bin ich auch mit deren Verarbeitung ausdrücklich einverstanden.
14. Beihilfen
Die Zuwendungen können für die Gewinnerinnen den Charakter einer Beihilfe haben. Soweit es sich bei den Zuwendungen für die Gewinnerinnen um staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 07.06.2016, S.1) handelt, werden diese nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S.1), die zuletzt durch Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 (ABl. L vom 15.12.2023, S. 8) geändert worden ist („De-minimis-Verordnung“) in der jeweils gültigen Fassung gewährt: Auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung dürfen einem Unternehmen bzw. einem Unternehmensverbund sog. De-minimis-Beihilfen bis zu einem Höchstbetrag von 300.000,00 € in einem Zeitraum von drei Steuerjahren gewährt werden. Die Prämierte hat auf Anforderung des Freistaates Sachsen vor der Auszahlung schriftlich in Papierform, in elektronischer Form oder in Textform jede De minimis-Beihilfe anzugeben, die sie in den beiden vorangegangenen Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr bereits erhalten hat, so dass sichergestellt ist, dass der Höchstbetrag von 300.000,00 € in drei Jahren nicht überschritten wird.
15. Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte der Einreichungen verbleiben bei den Bewerberinnen, sie werden im Rahmen des Wettbewerbs und darüber hinaus nicht weitergereicht oder verwertet. Alle Einreichungen werden von der Fachjury und unter Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflicht gesichtet und bewertet.
16. Hinweise zur Teilnahme
Die Teilnahme am Wettbewerb für den Sächsischen Gründerinnenpreis 2025 erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Bewerberinnen sind für die Richtigkeit ihrer Angaben im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens verantwortlich. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen.
17. Veränderungen im Ablauf des Wettbewerbs
Der Veranstalter des Wettbewerbs um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2025 hat das Recht, den Ablauf und die Bekanntgabe der Preisträgerinnen sowohl zeitlich als auch örtlich zu verlegen. Die Bewerberinnen erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Wird aus wichtigen Gründen oder wegen höherer Gewalt die Veranstaltung zur Bekanntgabe der Preisträgerinnen abgesagt oder verschoben, teilt der Veranstalter dies den Preisträgerinnen unverzüglich mit. Für Änderungen im Ablauf des Wettbewerbs um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2025 und Druckfehler übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
18. Datenschutz
Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des Wettbewerbs um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2025 können den Datenschutzhinweisen entnommen werden, die zum Wettbewerb um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2025 im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen hinterlegt sind. Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt in Kenntnis dieser Informationen. Die angemeldeten Bewerberinnen versichern die datenschutzrechtliche Konformität der Übermittlung personenbezogener Daten Dritter an den Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Verantwortlichkeit der Bewerberinnen gemäß Art. 4 Ziffer 7 DS-GVO.
19. Einwilligungserklärung
Die Bewerberinnen um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2025 werden im Rahmen der Online-Bewerbung aufgefordert, den Teilnahme- und Datenschutzbedingungen aktiv zuzustimmen.
Dresden, 5. Mai 2025
Datenschutzerklärung
Datenschutzrechtliche Informationen
nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
für den Wettbewerb um den „Sächsischen Gründerinnenpreis 2025“
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (nachfolgend SMS genannt) erhebt und verarbeitet neben der Erfassung von Unternehmensdaten auch personenbezogene Daten zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung der Bewerberinnenphase des Wettbewerbs. Das SMS bedient sich dabei des Auftragsverarbeiters Sächsische Staatskanzlei (Archivstraße 1, 01067 Dresden) als Betreiber des Beteiligungsportals des Freistaates Sachsen. Hierzu wird mitgeteilt:
1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des zuständigen Datenschutzbeauftragten
Verantwortlicher SMS:
Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Albertstraße 10
01097 Dresden
gruenderinnenpreis@sms.sachsen.de
Datenschutzbeauftragter SMS:
Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Albertstraße 10
01097 Dresden
2. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie verarbeitete personenbezogene Daten
Das Staatsministerium Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verarbeitet neben Unternehmensdaten auch die personenbezogenen Daten Anrede, Titel, Vorname, Name, Straße, Hausnummer, Ort, Postleitzahl, die E-Mail-Adresse, zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Öffentlichkeitsarbeit des Wettbewerbs. Der Wettbewerb um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2025 findet vom 1. Mai 2025 bis einschließlich 27. November 2025 statt.
3. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 2 DSGVO. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Hierdurch wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Im Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.
Wird die Einwilligung widerrufen, so werden die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden die personenbezogenen Daten Anrede, Titel, Vorname, Name, Straße, Hausnummer, Ort, Postleitzahl, die E-Mail-Adresse bis zum 31.03.2026 gespeichert und sodann gelöscht.
Hinweis:
Darüber hinaus werden auf der Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO Ton-, Foto- und Videoaufnahmen verarbeitet, die durch die Bewerberinnen zur Verfügung gestellt werden. Die Foto-, Ton- und Videoaufnahmen werden auf den Social Media-Kanälen sowie auf der Website des SMS den veröffentlicht. Dies dient dem Zweck der Öffentlichkeitsarbeit für den Sächsischen Gründerinnenpreis durch das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit Zustimmung zu dieser Datenschutzerklärung wird auch der Einwilligungserklärung zu Bild-, Ton- und Filmaufnahmen zugestimmt.
4. Weitergabe von Daten
4.1 Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Bewerberinnenportal
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten Anrede, Titel, Anrede, Titel, Vorname, Name, Straße, Hausnummer, Ort, Postleitzahl, die E-Mail-Adresse - die aus der Bewerbung um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2025 stammen ist beabsichtigt an:
- Jurymitglieder - zum Zweck der Prüfung, Auswahl und Entscheidung über Nominierungen und Festlegung der Gewinnerinnen
- WeichertMehner Unternehmensberatung für Kommunikation GmbH & Co. KG - zum Zweck der unterstützenden Durchführung zum Bewerbungs- und Juryverfahren
- IHK Chemnitz - zum Zweck der grundsätzlichen formellen Prüfung der unternehmerischen Kennzahlen und Vorbewertung durch die Kammer
- HWK Dresden - zum Zweck der grundsätzlichen formellen Prüfung der unternehmerischen Kennzahlen und Vorbewertung durch die Kammer
Innerhalb des Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.
4.2 Weitergabe von personenbezogenen Daten für Vernetzungsformate
Darüber hinaus ist eine Weitergabe von personenbezogenen Daten Vorname, Name, und E-Mail-Adresse nach ausschließlich erfolgter Zustimmung (über das elektronische Anmeldeformular) beabsichtigt zu dem Zweck die Bewerberinnen vor und nach der Preisverleihung 2025 miteinander zu vernetzen. Dies beinhaltet sowohl die Kontaktaufnahme durch das SMS als auch die Weitergabe der betreffenden Daten an andere Teilnehmerinnen und Dritte. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dazu genügt eine formlose E-Mail ohne Angabe von Gründen an gruenderinnenpreis@sms.sachsen.de. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt. Wird die Zustimmung nicht erteilt, werden die Daten Vorname, Name, und E-Mail-Adresse zu dem genannten Zweck nicht weitergegeben an Dritte.
4.3 Hinweis zu Foto-, Ton- und Videoaufnahmen
Der Sächsische Gründerinnenpreis 2025 ist ein öffentlichkeitswirksamer Wettbewerb. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen werden zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung an Zeitungsverlage und andere Medienunternehmen, Presseagenturen und Journalisten weitergegeben werden. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann nicht ausgeschlossen werden und unter Umständen zu keiner vollständigen Löschung im Internet führen.
5. Belehrung nach Artikel 49 DSGVO – Besondere Risiken bei der Übermittlung von Daten in Drittstaaten
Die folgenden Daten Anrede, Titel, Vorname, Name, Straße, Hausnummer, Ort, Postleitzahl, die E-Mail-Adresse werden an genannte Empfänger aus Punkt 4.1 (siehe Weitergabe von Daten) übermittelt. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen werden nach erfolgter Einwilligung in den Social Media Kanälen des SMS veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung der Foto-, Ton- und Videoaufnahmen und personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken eine Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einhergehen kann. Hinsichtlich der USA hat die Europäische Kommission bislang kein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt (Artikel 45 Datenschutz-Grundverordnung). Auch bestehen gegenwärtig in datenschutzrechtlicher Hinsicht keine geeigneten Garantien (Artikel 46 Datenschutz-Grundverordnung). Es besteht im Hinblick auf die in die USA übermittelten Daten das Risiko, dass Dritte, unter anderem US-amerikanische Behörden, Zugriff auf diese Daten nehmen können. Es besteht zudem eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts entsprechen. In den USA besteht außerdem möglicherweise kein effektiver Rechtsschutz im Hinblick auf den Datenschutz.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2020, Rechtssache C311/18 („Schrems II“), den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US-Datenschutzschild (Privacy-Shield-Beschluss 2016/1250) für ungültig erklärt. Ein im Wesentlichen den europäischen Datenschutzstandards vergleichbares Datenschutzniveau bestehe für die USA nicht. Demzufolge ist ein gültiger Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission hinsichtlich einer Übermittlung personenbezogener Daten in die USA i. S. v. Art. 45 Abs. 1, 3 DSGVO nicht gegeben. Ferner liegen sog. geeignete Garantien i. S. v. Art. 46 Abs. 2, 3 DSGVO nicht vor. Mögliche Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien folgen insbesondere daraus, dass ein angemessenes Datenschutzniveau nicht garantiert werden kann. Der Anbieter hat staatlichen Stellen ggf. Zugriff auf die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewähren. Personenbezogene Daten werden demzufolge u. U. an Dritte weitergeben, welche die Daten für eigene Zwecke verarbeiten bzw. nutzen. Betroffenenrechte können ggf. nicht durchgesetzt werden.
Das bedeutet, dass Sie Ihre Auskunftsrechte gegenüber den Social-Media-Kanälen möglicherweise nicht geltend machen bzw. durchsetzen können. Es besteht möglicherweise eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Social-Media-Kanäle zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen der DS-GVO entsprechen.
6. Rechte der betroffenen Person:
Die betroffene Person hat gegenüber dem Verantwortlichen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten:
- Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung (Artikel 21 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
Der betroffenen Person steht zudem das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
7. Herkunft der Daten
Die betreffenden Daten stammen aus der Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb aus dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite. Die Teilnahme setzt die Einreichung einer Bewerbung über das Beteiligungsportal voraus. Das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen wird von der Sächsischen Staatskanzlei (Archivstraße 1, 01067 Dresden) betrieben.