Veranstaltung Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Gesellschaft und Politik

Festveranstaltung zum Internationalen Frauentag 2025

  • Status Kürzlich beendet
  • Termin 08.03.2025 11:00 Uhr
  • Teilnehmer 170 Teilnehmer
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Anlässlich des Internationalen Frauentages veranstaltet das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am Samstag, den 8. März 2025 in der Zeit von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine Festveranstaltung im Plenarsaal des Sächsischen Landtags. Unter dem Motto

„Lieber gleichberechtigt als später - mit neuen Strategien zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in Sachsen"

wollen wir mit unseren Gästen aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung Gleichstellungsarbeit als Querschnittsaufgabe, die sie ist, betrachten und die strukturellen Gelingensbedingungen für Strategien der Geschlechtergleichstellung diskutieren. Dabei werden Bezüge zur EU-Gleichstellungsstrategie sowie der Gleichstellungsstrategie des Bundes hergestellt und der Zusammenhang von Geschlechtergleichstellung mit wirtschaftlichem Wohlstand und sozialer Gerechtigkeit in den Blick genommen. Dies erörtert Staatsministerin Petra Köpping in einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit dem Direktor der Bundesstiftung Gleichstellung Dr. Arn Sauer sowie der stellvertretenden Vorsitzenden des DGB Bezirk Sachsen Daniela Kolbe. Sowohl der Festakt als auch der anschließende Empfang bieten Raum für den persönlichen Austausch.

Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine Online-Anmeldung über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen voraus. Bitte nehmen Sie diese unter dem Button „Teilnahme buchen“ bis zum 2. März 2025 vor.

Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme!

Hinweis:

Pro angemeldete Person wird ein Sitzplatz im Plenarsaal vorgehalten. Sollten Sie Begleitpersonen mitbringen, müssen sich diese einzeln registrieren. Der Einlass ist geöffnet ab 10:00 Uhr.

Kontakt zum Veranstalter:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Alberstraße 10, 01097 Dresden

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

gleichstellung@smj.justiz.sachsen.de

Anfragen zur Presseakkreditierung senden Sie bitte per E-Mail an:

presse@sms.sachsen.de

Veranstaltungstermin
Samstag 08.03.2025 11:00 - 12:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Plenarsaal des Sächsischen Landtages (Plenary Hall of the Saxon Parliament)
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
07.02.2025 08:00 Uhr - 02.03.2025

Kontakt

Kontakt zum Veranstalter:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt 

Albertstraße 10, 01097 Dresden

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

gleichstellung@smj.justiz.sachsen.de

Anfragen zur Presseakkreditierung senden Sie bitte per E-Mail an:

presse@sms.sachsen.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen & Einwilligungserklärung zu Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung „Festakt zum Internationalen Frauentag“ am 8. März 2025

Einwilligungserklärung zu Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung „Festakt zum Internationalen Frauentag“ am 8. März 2025

Durch meine Anmeldung bzw. elektronische Registrierung über das Buchungsformular des Beteiligungsportals des Freistaates Sachsen zu der Veranstaltung „Festakt zum Internationalen Frauentag“ erteile ich dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Einwilligung zur Anfertigung von Ton-, Bild- und Videoaufnahmen -auf denen ich zu sehen bin-  und die Einwilligung zur Verwendung dieser zum Zweck der Nachberichterstattung. Die Veranstaltung „Festakt zum Internationalen Frauentag“ ist eine presse- und öffentlichkeitswirksame Veranstaltung mit Anwesenheit von Presse zur Medienberichterstattung.

Mir ist bekannt, dass die von mir bereitgestellten bzw. angefertigten personenbezogenen Daten sowie Ton-, Bild- und Filmaufnahmen zu diesem Zweck in den folgenden Publikationsformen eingesetzt werden sollen: Internetauftritte, Social-Media-Kanäle sowie Print-Publikationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Ich räume dem Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Daten und Aufnahmen ein. Das Nutzungsrecht ist unterlizenzierbar. Das Nutzungsrecht ist inhaltlich unbeschränkt und umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich folgende Nutzungsarten: Veröffentlichung im Internet, in sozialen Medien und in Printmedien sowohl zu werblichen als auch zu redaktionellen Zwecken und die Speicherung in Bilddatenbanken.

Die Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der Abbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst ein Bearbeitungsrecht, soweit diese Bildveränderungen nicht entstellend sind. Insbesondere beinhaltet dies das Recht, die Aufnahmen zu retuschieren, zu vergrößern und zu beschneiden und in andere Bilder einzufügen (Fotomontage).

Ich bin damit einverstanden, dass die Ton-, Bild-, Videoaufnahmen und oben genannten personenbezogenen Daten im Rahmen zum Zwecke der Berichterstattung an Zeitungsverlage und andere Medienunternehmen, Presseagenturen und Journalisten weitergegeben werden. Eine Weitergabe an sonstige Dritte wird nicht erfolgen.

Mir ist bekannt, dass die personenbezogenen Daten sowie Ton-, Bild- und Videoaufnahmen bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar und insbesondere durch Suchmaschinen auffindbar sind, eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann und unter Umständen keine vollständige Löschung im Internet möglich ist.

Soweit aus den personenbezogenen Daten sowie Ton-, Bild- und Videoaufnahmen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen oder genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung betroffen sind, bezieht sich die Einwilligung ausdrücklich auch auf die Nutzung dieser Daten zu den oben genannten Zwecken. Soweit von der oben genannten Datenverarbeitung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO umfasst sind, bin ich auch mit deren Verarbeitung ausdrücklich einverstanden.

Mit ist bekannt, dass mit der Veröffentlichung der Ton-, Bild- und Videoaufnahmen und personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken eine Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einhergehen kann. Hinsichtlich der USA hat die Europäische Kommission bislang kein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt (Art. 45 Datenschutz-Grundverordnung). Auch bestehen gegenwärtig in datenschutzrechtlicher Hinsicht keine geeigneten Garantien (Art. 46 Datenschutz-Grundverordnung). Es besteht im Hinblick auf die in die USA übermittelten Daten das Risiko, dass Dritte, unter anderem US-amerikanische Behörden, Zugriff auf diese Daten nehmen können. Es besteht zudem eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen dem europäischen Datenschutzrecht entsprechen. In den USA besteht außerdem möglicherweise kein effektiver Rechtsschutz im Hinblick auf den Datenschutz. Auch in Anbetracht der bestehenden möglichen Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien bin ich mit der Datenübermittlung in die USA ausdrücklich einverstanden.

Die Einwilligung ist freiwillig. Aus einer Nichteinwilligung ergeben sich keine nachteiligen Folgen für mich.

Meine Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt. Der Widerruf ist an die oben genannte Anschrift zu richten.

Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail an gleichstellung@smj.justiz.sachsen.de gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Teilnahmebedingungen der Veranstaltung

Durch Bestätigung der Teilnahmebedingungen werden diese verbindlich zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Die Einhaltung wird durch den Veranstalter bzw. Betreiber während der Nutzungsdauer kontrolliert und durchgesetzt:

1.         Veranstalter

Die Veranstaltung „Festakt zum Internationalen Frauentag“ wird durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt veranstaltet.

2.         Geltung

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung „Festakt zum Internationalen Frauentag“ am 8. März 2025.

3.         Anmeldung und Zielgruppe

Die Veranstaltung ist öffentlich und zugelassen für Personen ab 18 Jahren. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei und setzt zwingend eine Anmeldung über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen voraus für jede einzelne Person. Bitte geben Sie im Anmeldeprozess den Namen Ihrer Organisation und Ihre Funktionsbezeichnung an. Der Teilnehmende erhält eine automatisch generierte Anmeldebestätigung. Die Teilnehmeranzahl für die Veranstaltung ist begrenzt. Nach der Anmeldefrist am 2. März 2025 wird das Beteiligungsportal geschlossen und es besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme. Sollten nach dem Anmeldezeitraum noch freie Plätze verfügbar sein, obliegt dem Veranstalter allein das Recht den Anmeldezeitraum zu verlängern bzw. restliche Sitzplätze zu verteilen. Nicht registrierte Personen haben keinen Anspruch auf einen Sitzplatz.

Beachten Sie bitte: Sitzplätze in den vorderen Reihen sind teilweise reserviert und den Mitgliedern der Sächsischen Staatsregierung vorbehalten. Nehmen Sie ausschließlich Platz an nicht namentlich gekennzeichneten Sitzplätzen.

3.1       Minderjährige

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist zugelassen für Personen ab 18 Jahren. Eine Mitnahme von Minderjährigen in den Veranstaltungs- bzw. Plenarsaal ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht erlaubt. Es besteht mit einer Anmeldung zur Kinderbetreuung auch kein Anspruch für Minderjährige auf einen separaten Sitzplatz im Veranstaltungssaal. Die Sitzplätze sind ausschließlich registrierten Personen vorbehalten.

4.         Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter‎

Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder triftigen Gründen. Die Teilnehmenden werden unverzüglich informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

‎Der Veranstalter ist zum Wechsel von Referent/-innen oder zu Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.B. wegen ‎Erkrankung der Referentin bzw. des Referenten, berechtigt.

5.         Ausgabe von Namensetiketten zum Einlass

Zu der Veranstaltung werden am Einlass Namensetiketten ausgegeben. Es handelt ich um Klebeetiketten aus Acetatseide, welche auf der Kleidung angebracht werden können durch die Teilnehmenden. Bitte beachten Sie, dass die Klebeetiketten bzw. Namensschilder bei folgender Kleidung Kleberückstände hinterlassen können: Leder, Seide, Cord oder Samt und empfindliche Stoffe. Die Verwendung und Anbringung der Klebeetiketten- bzw. Namensschilder auf der Kleidung liegt in der Verantwortung und im Ermessen der Teilnehmenden. Schadensersatzansprüche von Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter aufgrund von Kleberückständen bei unsachgemäßer Verwendung sind damit ausgeschlossen.

6.         Kinderbetreuung

Insofern Sie eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung ist möglich von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Mindestalter des Kindes: 3 Jahre. Bitte melden Sie die Kinderbetreuung im Vorfeld mit der Anmeldung zur Veranstaltung an mit einer entsprechenden Altersangabe (Pflicht) sowie die gewünschte Anzahl (Pflicht) der Kinder. Die Kinderbetreuung ist möglich bis max. 14:00 Uhr. Wir bitten um pünktliche Abholung. Insofern das Kind für die Kinderbetreuung nicht angemeldet wurde, besteht kein Anspruch auf die Kinderbetreuung.

Die Kinderbetreuung befindet sich unmittelbar in der Nähe zu den Veranstaltungsräumen, aber in getrennten Räumlichkeiten. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten ist ausschließlich dem Veranstalter sowie den angemeldeten Personen gestatten. Jegliche Foto- Ton- und Videoaufnahmen in diesem Bereich sind strengstens untersagt.

Wenn Sie in der Location eintreffen, melden Sie sich zunächst am Einlass. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine kleine Mahlzeit (Snack/ Brotdose) und ein Getränk mit. Es besteht die Möglichkeit, dass die Kinder am Buffet der Veranstaltung mitessen können. Dies obliegt aber der alleinigen Aufsichtspflicht der Eltern. Die Kinder müssen dafür durch die Eltern abgeholt werden. Erkundigen Sie sich vor Ort nach Zusammensetzung der Speisen im Fall von Allergien.

Hinweis: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist zugelassen für Personen ab 18 Jahren. Eine Mitnahme von Minderjährigen in den Veranstaltungs- bzw. Plenarsaal ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht erlaubt. Beachten Sie die Ausführungen unter Punkt 3.1. der vorliegenden Teilnahmebedingungen.

7.         Informationen zum Veranstaltungsort

7.1.      Veranstaltungsort

Die Veranstaltung findet im Plenarsaal des Sächsischen Landtags statt. Der Zugang erfolgt über den Landtagsvorplatz im Erdgeschoss. Dieser ist barrierefrei zugänglich. Die Registrierung befindet sich im Bürgerfoyer. Die Adresse lautet:

Sächsischer Landtag

Bernhard-von Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

7.2       Zufahrt & Parksituation

Allen Gästen wird empfohlen zur Veranstaltung mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Personen, die mit PkW anreisen, können die öffentliche Tiefgarage „An der Semperoper“ zu benutzen, da am Landtag keine Parkmöglichkeiten bestehen. Die Nutzung der öffentlichen Tiefgarage ist kostenpflichtig. Die Zufahrt erfolgt über die Devrientstraße bzw. das Terrassenufer. Das Befahren des Landtagsvorplatzes ist verboten. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.landtag.sachsen.de/de/service/anfahrt/anfahrt-9151.cshtml

7.3       Rauchverbot

Im gesamten Gebäude gilt ein Rauchverbot.

7.4       Garderobe und Sicherheitsbestimmungen

Es wird vor Ort eine kostenfreie Garderobe angeboten. Garderobenstücke (Mäntel, Jacken, Hüte, Mützen, Schirme, größere Taschen, Rucksäcke, Koffer, Regenschirme, Fahrräder und vergleichbare sperrige Gegenstände) dürfen nicht in den Plenarsaal mitgenommen werden, sondern sind an der Garderobe abzugeben. Das Personal ist berechtigt, den Zutritt zum Saal zu verweigern, sollten solche Gegenstände nicht abgegeben werden. Sollten Sie ein Kind bei der Kinderbetreuung angemeldet haben, können Sie einen mitgebrachten Kinderwagen ebenfalls im Raum der Kinderbetreuung unterbringen.

Es ist aus Sicherheitsgründen verboten, auf Treppen oder Simsen Platz zu nehmen. Ebenfalls aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, über die Brüstungen zu lehnen oder Gegenstände (z. B. Handtaschen) auf den Brüstungen abzulegen.

Demonstrationsmittel wie Flugblätter, Spruchbänder u. ä. sind unzulässig.

7.5       Tiere

Das Mitnehmen von Tieren und dergleichen ist verboten. Die Begleitung durch Blindenhunde sowie sonstige zertifizierte Assistenzhunde gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen wird nach Anfrage beim Veranstalter geprüft.

7.6       Speisen und Getränke

Speisen und Getränke dürfen nicht mit in den Plenarsaal mitgenommen werden. Der Verzehr ist lediglich in den jeweiligen ausgewiesenen Catering- und Foyerbereichen gestattet.

7.7       Werbematerialien

Das Anbringen von Werbematerialien, Ausschilderungen u. ä. an sämtlichen Wand-, Tür- und Glasflächen des Hauses ist nicht gestattet. Die Auslage von Werbematerialien in den Veranstaltungsräumen ist untersagt und bedarf einer vorherigen Genehmigung des Veranstalters. Der Verkauf von Waren, Sammlungen, Sammelbestellungen sowie kommerzielle Produkt- und Firmenwerbung sind nicht zugelassen.

7.8       Fundsachen

Gegenstände jeder Art, die in den Räumen gefunden werden, sind beim Einlass- oder Sicherheitspersonal des Sächsischen Landtags abzugeben. Es wird empfohlen, den Verlust von Gegenständen in den Räumen dem Einlass- oder Servicepersonal unverzüglich mitzuteilen. Fundsachen werden nach Ablauf einer angemessenen Frist an das öffentliche Fundbüro gegeben.

7.9       Ausübung des Hausrechts

Die Durchsetzung des Hausrechts obliegt der Leitung des Sächsischen Landtags bzw. des Veranstaltungsleiters. Alle Gäste werden hiermit zur Einhaltung auf die o. g. Regelungen hingewiesen. Der Zutritt kann Besuchern verweigert werden, die gegen Anweisungen des Sicherheitspersonals des Sächsischen Landtags und/ oder Einlasspersonals des Veranstalters handeln oder gegen diese vorliegenden Regelungen verstoßen.

Datenschutzerklärung

Datenschutz & Datenschutzrechtliche Informationen

nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

für die Veranstaltung „Festakt Internationaler Frauentag" am 8. März 2025

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erhebt und verarbeitet zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung „Festakt Internationaler Frauentag 2025“ personenbezogene Daten und bedient sich dabei des Auftragsverarbeiters Sächsische Staatskanzlei (Archivstraße 1, 01097 Dresden) als Betreiber des Beteiligungsportals bzw. der Registrierungssoftware des Freistaates Sachsen. Hierzu wird mitgeteilt:

2.         Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie für den                                       

             zuständigen Datenschutzbeauftragten:

Verantwortlicher SMS:

Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Albertstraße 10

01097 Dresden

gleichstellung@smj.justiz.sachsen.de

Datenschutzbeauftragter SMS:

Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Albertstraße 10

Dr. Arne Schümann

01097 Dresden

dsb@sms.sachsen.de  

www.sms.sachsen.de/datenschutz.html   

2.         Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie verarbeitete personenbezogene Daten

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verarbeitet die folgenden personenbezogenen Daten: Anrede, Titel, Name, Vorname, Name, E-Mail-Adresse, Funktionsbezeichnung, Organisation und Institution, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung „Festakt Internationaler Frauentag 2025“ und der ordnungsgemäßen Registrierung aller Teilnehmenden über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen. Bei Inanspruchnahme einer Kinderbetreuung (Minderjährige) wird die Altersangabe des Kindes sowie die Anzahl der Kinder abgefragt. Darüber hinaus können freiwillige personenbezogene Angaben zu den Minderjahrigen angegeben werden: Vorname und Name des Kindes. Darüber hinausgehende personenbezogene Daten sollten nur angegeben werden, wenn es zwingend notwendig ist (Allergien, Krankheiten etc.) für den betreuenden Dienstleister der Kinderbetreuung.

3.         Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 und ggf. Artikel 9 Absatz 2 DSGVO. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Hierdurch wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

Im Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Wird die Einwilligung widerrufen, so werden die Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden die Daten bis zum 8. März 2026 gespeichert und sodann gelöscht. Die Angaben zu Minderjährigen bei Inanspruchnahme der Kinderbetreuung werden unverzüglich nach der Veranstaltung gelöscht.

4.         Weitergabe von Daten

4. 1      personenbezogene Daten aus dem Anmeldeportal

Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten von Anrede, Titel, Name, Vorname, Name, E-Mail-Adresse, Funktionsbezeichnung, Organisation und Institution, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum aus der notwendigen Anmeldung zur Veranstaltung über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen ist beabsichtigt an den Sächsischen Landtag, Bereich Zentrale Dienste, Sicherheit, Bernhard-von Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden zur Gewährleistung der Sicherheit und Überprüfung der Teilnehmenden. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Daten an Dritte nicht beabsichtigt.

Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kindes (Minderjährige), d. h. Vorname, Name, Altersangabe und zusätzliche Angaben, die aus der notwendigen Anmeldung zur Kinderbetreuung resultieren können, werden ausschließlich an den Dienstleistenden (Lieblingszeit Kinderbetreuung, Fichtenstr. 8 01097 Dresden) für die Kinderbetreuung weitergegeben. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Daten an Dritte nicht beabsichtigt.

Innerhalb des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.

4. 2      Hinweis zu Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

Die Veranstaltung „Festakt Internationaler Frauentag 2025“ ist eine presse- und öffentlichkeitswirksame Veranstaltung. Es werden auf der Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO am 9. März 2024 Ton-, Foto- und Videoaufnahmen verarbeitet, die während der Veranstaltung am 9. März 2024 angefertigt werden. Die Veranstaltung wird aufgezeichnet. Durch die Anmeldung bzw. elektronische Registrierung zu der Veranstaltung über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen wird die Einwilligung zu den Foto-, Ton- und Videoaufnahmen, siehe Teilnahmebedingungen der Veranstaltung, erteilt. Die Foto-, Ton- und Videoaufnahmen werden auf den Social-Media-Kanälen sowie auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt veröffentlicht. Dies dient dem Zweck der Berichterstattung zu der Veranstaltung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen werden zum Zweck der Berichterstattung an Zeitungsverlage und andere Medienunternehmen, Presseagenturen und Journalisten weitergegeben werden. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann nicht ausgeschlossen werden und unter Umständen zu keiner vollständigen Löschung im Internet führen.

5.         Belehrung nach Artikel 49 DSGVO – Besondere Risiken bei der Übermittlung von Daten in Drittstaaten

Mit der Veröffentlichung der Foto-, Ton- und Videoaufnahmen und personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken eine Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einhergehen kann. Hinsichtlich der USA hat die Europäische Kommission bislang kein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt (Artikel 45 Datenschutz-Grundverordnung). Auch bestehen gegenwärtig in datenschutzrechtlicher Hinsicht keine geeigneten Garantien (Artikel 46 Datenschutz-Grundverordnung). Es besteht im Hinblick auf die in die USA übermittelten Daten das Risiko, dass Dritte, unter anderem US-amerikanische Behörden, Zugriff auf diese Daten nehmen können. Es besteht zudem eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts entsprechen. In den USA besteht außerdem möglicherweise kein effektiver Rechtsschutz im Hinblick auf den Datenschutz.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2020, Rechtssache C311/18 („Schrems II“), den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US-Datenschutzschild (Privacy-Shield-Beschluss 2016/1250) für ungültig erklärt. Ein im Wesentlichen den europäischen Datenschutzstandards vergleichbares Datenschutzniveau bestehe für die USA nicht. Demzufolge ist ein gültiger Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission hinsichtlich einer Übermittlung personenbezogener Daten in die USA i. S. v. Art. 45 Abs. 1, 3 DSGVO nicht gegeben. Ferner liegen sog. geeignete Garantien i. S. v. Art. 46 Abs. 2, 3 DSGVO nicht vor. Mögliche Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien folgen insbesondere daraus, dass ein angemessenes Datenschutzniveau nicht garantiert werden kann. Der Anbieter hat staatlichen Stellen ggf. Zugriff auf die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewähren. Personenbezogene Daten werden demzufolge u. U. an Dritte weitergeben, welche die Daten für eigene Zwecke verarbeiten bzw. nutzen. Betroffenenrechte können ggf. nicht durchgesetzt werden.

Das bedeutet, dass Sie Ihre Auskunftsrechte gegenüber den Social-Media-Kanälen möglicherweise nicht geltend machen bzw. durchsetzen können. Es besteht möglicherweise eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Social-Media-Kanäle zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen der DS-GVO entsprechen.

6.         Rechte der betroffenen Person:

Die betroffene Person hat gegenüber dem Verantwortlichen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten:

Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung (Artikel 21 DSGVO)

Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)

Der betroffenen Person steht zudem das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

7.         Herkunft der Daten

Die betreffenden Daten stammen aus der notwendigen Anmeldung der Teilnehmenden zu der Veranstaltung aus dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine Anmeldung bzw. Registrierung über das Beteiligungsportal voraus. Das Beteiligungsportal/ Registrierungssoftware wird vom Freistaat Sachsen, der Sächsischen Staatskanzlei, betrieben.

Informationen

Übersicht
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