Verfahren Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Justiz, Inneres und Sicherheit

Fünfte Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.06.2024 bis 12.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Mit der Fünften Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung werden der Landesdirektion Sachsen Zuständigkeiten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz und dem Medizinal-Cannabisgesetz übertragen.

Kontaktperson

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Albertstraße 10
01097 Dresden

E-Mail: Referat21@sms.sachsen.de

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