Verfahren Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Sächsische Wohnteilhabeverordnung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 11.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Mit der Sächsischen Wohnteilhabeverordnung (SächsWTVO) wird die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes (SächsBeWoGDVO) abgelöst.

Hierbei neu geregelt werden unter anderem Anforderungen an anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften. Bisher galt die Verordnung nur für Einrichtungen.

In der Verordnung werden bauliche Mindestanforderungen an Einrichtungen und anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften festgelegt. Es wird beispielsweise eine Anpassung der Wohnfläche für einen Wohn-Schlaf-Raum für eine beziehungsweise zwei Personen vorgenommen. Dies trägt zu einer guten Wohnqualität und einer selbstständigen, selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Lebensführung der Bewohnerinnen und Bewohner bei..

Zudem werden personelle Anforderungen in der Verordnung geregelt. Hierbei finden die Änderungen der Pflegestärkungsgesetze und neuen Akzente in der Betreuung und Pflege volljähriger pflegebedürftiger Menschen in Einrichtungen mit veränderten Rahmenbedingungen Berücksichtigung. Die Neuregelungen der Pflegestärkungsgesetze I - III sowie des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) setzen wichtige Akzente in der Pflege durch mehr zusätzliche Betreuungskräfte, weniger Bürokratie in der Pflege, verbesserte Personalschlüssel in den stationären Einrichtungen und ein neues Personalbemessungsverfahren. Diese bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen werden in die Verordnung überführt.

Durch einen neuen Abschnitt zur Mitwirkung, in welchem die Ausgestaltung der Bewohnervertretung in Einrichtungen sowie der Wohngemeinschaftsvertretung in ambulant betreuten Wohngemeinschaftenerden, werden die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner gestärkt. Hierbei werden Regelungen über Art, Umfang und Form ihrer Mitwirkung getroffen. Darunter fallen Vorschriften zu der Wahl, den Sitzungen und den Aufgaben der Bewohnervertretung. Zudem werden neue Regelungen über die Bestellung der Bewohnersprecherinnen und Bewohnersprecher sowie über Art, Umfang und Form ihrer Mitwirkung getroffen. Damit wird die aus früherem Bundesrecht noch fortgeltende Heimmitwirkungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 2002 (BGBl. I S. 2896) ersetzt und in überarbeiteter modernisierter Form in sächsisches Recht überführt. Durch die Regelungen von Mitwirkungsrechten in der Verordnung zum Sächsischen Wohnteilhabegesetz (SächsWTG) erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner künftig verbesserte Mitwirkungsrechte zur Wahrnehmung ihrer Interessen.

Die Verordnung soll dazu beitragen, den Bewohnerinnen und Bewohnern entsprechend des Zwecks des SächsWTG ein Leben in Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zu ermöglichen

Weitere Details können Sie dem Verordnungsentwurf entnehmen. Ihre Stellungnahme können Sie bis zum 11. August 2024 abgeben.

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