Verfahren Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.03.2023 bis 10.05.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Konsultationsverfahren Novellierung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaates Sachsen

Die Sächsische Staatsregierung führt derzeit die Novellierung des SächsGDG durch. Der zugehörige Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen und weiterer Gesetze wurde vom Kabinett am 14. März 2023 zur Anhörung freigegeben. 

Das SächsGDG regelt die Tätigkeit der Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), d. h. der Gesundheitsbehörden, der amtlichen Lebensmittelüberwachung und des öffentlichen Veterinärwesens. Es hat sich als Dachgesetz für den ÖGD bewährt. Seit der Verabschiedung des SächsGDG im Jahr 1991 haben sich die Rahmenbedingungen, die Anforderungen an den ÖGD und seine Tätigkeitsschwerpunkte verändert oder verschoben. Dem soll die Novellierung Rechnung tragen.

Das SächsGDG erhält eine neue Struktur. Zugleich werden die Aufgaben des ÖGD präzisiert, entflochten und gestrafft.

Fachlich-inhaltlich beinhaltet die Novelle insbesondere folgende Schwerpunkte:

Die qualitativen Anforderungen an die Arbeit der Kinder- und Jugendärzte sind gestiegen (entwicklungsauffällige, chronisch kranke Kinder, Inklusion). Um dem besser begegnen zu können, wird klargestellt, dass die von den Gesundheitsämtern durchzuführenden Untersuchungen und Beratungen nach sozialpädiatrischen Kriterien zu erfolgen haben.

Weiterhin erfolgt eine bessere Beschreibung der Gesundheitsberichterstattung. Dabei werden gesundheitsplanerische und qualitätssichernde Aspekte stärker berücksichtigt.

Des Weiteren werden die Regelungen zur Gesundheitsförderung und Prävention an aktuelle Bedürfnisse und die Anforderungen des Präventionsgesetzes angepasst. Regionale Aspekte werden stärker berücksichtigt, um Präventionsbedarfe zu ermitteln. Den Gesundheitsämtern kommt eine stärker koordinierende Funktion zu als bisher.

Es wird genauer beschrieben, auf welcher Grundlage das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt seine öffentlichen Impfempfehlungen ausspricht (Sächsische Impfkommission und Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut).

Der Aufgabenbereich des ÖGD wird um die Aspekte der Futtermittelüberwachung sowie der Beratung hinsichtlich lebensmittelchemischer, lebensmittel- und futtermittelrechtlicher Fragen erweitert. Außerdem werden aktuelle Schwerpunkte besser beschrieben, z. B. gesundheitlicher Verbraucherschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz.

Sie können sich bis zum 10. Mai 2023 beteiligen und zum Referentenentwurf Stellung nehmen.

Kontaktperson

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Albertstraße 10
01097 Dresden

E-Mail: Referat21@sms.sachsen.de

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