Bei der Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen über den Vollzug der öffentlich-rechtlichen Unterbringung prüfen wir derzeit, inwieweit eine Angleichung der Normen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen und freiheitsentziehenden Sicherungsmaßnahmen an die Regelungen im BGB und die richtungsweisende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu diesen Themen notwendig ist. Dies wurde auch sehr intensiv bei den Workshops diskutiert. Möglicherweise wird es dabei zu einer Ausdehnung des Richtervorbehaltes auf weitere Maßnahmen während der öffentlich-rechtlichen Unterbringung kommen.
Für die Ermittlung des diesbezüglichen Erfüllungsaufwandes benötigen wir sachliche Anhaltspunkte. Hierfür können gegebenenfalls vorhandene, ähnlich gelagerte Sachverhalte für eine Schätzung herangezogen werden. Wir möchten Sie deshalb bitten, uns Angaben zu den Fallzahlen in Ihrer Klink zu verschiedenen Maßnahmen zu machen. Um einen zuverlässigen durchschnittlichen Wert zu erhalten, bitten wir Sie um die Übermittlung der genauen oder geschätzten Fallzahlen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.
Bitte geben Sie außerdem einmal an, ob Sie die Fallzahlendokumentation in Ihrer Klinik getrennt nach öffentlich-rechtlicher Unterbringung und Unterbringung nach BGB vornehmen oder diese insgesamt erfassen.
Nach jeder Datenabfrage haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben zu kommentieren.
Bei Rückfragen zum Fragebogen kommen Sie bitte auf uns zu. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
1. Medikamentöse Beruhigung gegen den Willen als ärztliche Zwangsbehandlung (als Einzelmaßnahme) 1.1 Bitte geben Sie die jährliche Fallzahl für eine medikamentöse Beruhigung gegen den Willen der Patientin/ des Patienten als Notfallmedikation an:
1.2 Bitte geben Sie die jährliche Fallzahl für eine medikamentöse Beruhigung gegen den Willen der Patientin / des Patienten als reguläre Behandlungsmethode an:
2. Unterbringung im Kriseninterventionsraum
3. Im Folgenden geht es um die Anzahl sonstiger Sicherungsmaßnahmen zur teilweisen Einschränkung der Bewegungsfreiheit gegen den Willen der Patientin/ des Patienten durch mechanische Vorrichtungen wie z.B. Bettgitter, Vorsatztisch, Aktivtransponder, elektronischer Weglaufschutz.
3.1 Bei wie vielen Patientinnen und Patienten kam es regelmäßig (mehr als drei Mal) zu einer Anwendung dieser Sicherungsmaßnahmen?
3.2 Bei wie vielen Patientinnen und Patienten kam es zu einer Anwendung dieser Sicherungsmaßnahmen, die länger als 24 Stunden dauerten?
Frau Romy Müller Telefon: +49 351 564-56535 E-Mail: Romy.Mueller@sms.sachsen.de