Verfahren Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Errichtung temporärer Wildabwehr-Zäunungen zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.09.2022 bis -
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Die Landesdirektion Sachsen hat über öffentliche Bekanntmachung für die Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden eine Allgemeinverfügung (19.07.2023) zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, Sperrzone II erlassen und die Duldungspflicht bzgl. der Errichtung von temporären Wildabwehrzäunungen normiert. Die Errichtung/Unterhaltung der Wildschutzzäune liegt im Interesse der Allgemeinheit.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die LISt GmbH beauftragt, zur Abwehr der Weiterverbreitung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Wildschutzzäune zu errichten und zu unterhalten bzw. Lücken bei vorhandenen Wildabwehr-Zäunungen zu schließen.

Die betroffenen Gemarkungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bekanntmachung.Die Maßnahmen sind auf den jeweils beigefügten Übersichtskarten dargestellt.

Hinweise und Anregungen können Sie mit der Funktion "Ihre Stellungnahme" geben, in dem Sie die Information der jeweiligen Gemeinde im Abschnitt 'Gegenstände' öffnen.

Kontaktperson

LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH

Hausanschrift:   Ernst-Thälmann-Straße 5, 09661 Hainichen

E-Mail: beteiligtenmanagement@list.smwa.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bernsdorf 7.3
  • Kamenz 7.3
  • Elsterheide 7.4
  • Hoyerswerda 7.4
  • Lauta 7.5
  • Elsterheide 7.6
  • Hoyerswerda 7.6
  • Spreetal 7.6
  • Trebendorf 7.6
  • Elsterheide 7.7
  • Spreetal 7.7
  • Dresden 8.2
  • Radeburg 8.2
  • Schönfeld 8.3
  • Thiendorf 8.3
  • Elsterheide 9.1
  • Elsterheide 9.2
  • Lauta 9.2
  • Hoyerswerda 9.2
  • Hoyerswerda 10
  • Lohsa 10
  • Spreetal 10

Informationen

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