Wahlfreiheit zu Wohnformen
Sehr geehrter Herr Pöhler,
vor einer reichlichen Stunde hatte ich den Beitrag gesendet. Leider wird er nicht angezeigt. Ich weiß nicht warum und versuche, ihn zu rekapitulieren.
Sie kennen unser Problem und wir kennen Ihres.
Zu Ihrem Problem ist zu sagen, daß es ein Unding ist, daß Sie als Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für Menschen mit Behinderungen ehrenamtlich beim SMS tätig sind und Ihre Anregungen offenbar bei Vorgesetzten wenig Beachtung finden und daß Sie bei Leistungserbringern keinen Einfluß haben. Im Inklusionsgesetz sollte geregelt werden, daß Ihre Position hauptamtlich bei der Sächsischen Staatsregierung, in der Staatskanzlei bei Herrn Kretzschmar, angeschlossen ist und daß der Beauftragte auch Weisungsrechte erhält.
Unser Problem entstand 2014, als unser behinderter (Tetraspastik) , damals 43-jähriger Sohn Falk auf das PARALIVING bei ASKIR aufmerksam wurde. Da wurde sein Wunsch geweckt, nach nunmehr 37 Jahren in der Fremde in der Nähe seiner Familie wohnen und arbeiten zu dürfen. Denn das Problem seiner Betreuung begann schon 1978, als die Körperbehindertenschule auf der Fischhausstraße sich außerstande sah, einen schulbildungsfähigen Tetraspastiker aufzunehmen.
Die ersten Aktivitäten, Probewohnen bei ASKIR und Probearbeiten in der WfbM der AWO auf dem Sonnenstein, waren noch hoffnungsvoll. Aber dann zeigten sich die Schwierigkeiten: Die Finanzierung des Wohnens bei ASKIR ging nur mit Grundsicherung vom Sozialamt - da reicht das Geld nicht. Der KSV verwies auf das stationäre Heim der AWO - das war mit Warteliste belegt und außerdem keine einladende Bleibe.
In meinem Kommentar zum Beitrag "Neue Wohnformen" habe ich bereits weitere Gedanken niedergelegt.
Das neue Inklusionsgesetz sollte auch die Integration der Unterschiedlichkeit Behinderter berücksichtigen. Unser Sohn ist "nur" körperbehindert, aber das zu 100 %, und damit fällt er durch das übliche Raster. Die Lebenshilfe ist nicht zuständig.
Es fehlen in Dresden/Sachsen geeignete Wohnformen für Körperbehinderte mit hohem Pflegeaufwand, die mit Eingliederungshilfe in einer WfbM mit PC-Arbeitsplätzen arbeiten.
Im Barmer-Pflegereport, siehe SZ vom 10.11.2017 und vom 05.01.2018, weist der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Herr Christoph Straub, auf den Mangel hin: "Derzeit geht das Angebot für junge Pflegebedürftige oft an deren Bedürfnissen vorbei." Und weiter: "Die unerfüllten Wünsche nach einem selbstbestimmten Wohnen vieler junger Pflegebedürftiger müssen für Politik, Bauwirtschaft und Interessenverbände ein Ansporn sein, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Dazu muß neben dem altengerechten Wohnen das altersgerechte Wohnen in den Mittelpunkt rücken."
Unter Inklusion verstehen wir auch das stadtnahe Wohnen und Arbeiten, so daß sowohl die Arbeitsstätte (WfbM oder Unternehmen) als auch Einkaufsläden, kulturelle Einrichtungen und Erholungsbereiche "rollstuhlnah" erreichbar sind. Deshalb haben wir die geplante "Lingnerstadt" vorgeschlagen. Der Architekt, Herr Peter Kulka, betont in seinem Artikel in "IMMOBILIEN AKTUELL", daß alle Wohnungen behindertengerecht sind, so daß neben einem stationären Wohnheim auch das ambulante Wohnen möglich sein wird, sofern die Wohnkosten erschwingbar sind.
Zum Schluß zitiere ich die Meinung unseres Sohnes, die er schriftlich niedergelegt hat:
"Das Wichernhaus Altdorf hat im Bereich der Behindertenhilfe eine Vorreiterrolle und leistet hier wertvolle Pionierarbeit. Dank seiner engagierten, kompetenten und aufopferungsvollen Mitarbeiter bietet sich für mich die Möglichkeit, ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass mir eine andere Wohnform mit niederschwelligeren Angeboten annähernd gleichwertige Lebensbedingungen bieten kann, kommt für mich - unter den jetzigen Lebensbedingungen - keine andere Wohnform in Frage."
Horst Hofmann, Vater von Falk Hofmann