Anknüpfend an den Fünften Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen erarbeitet die Staatsregierung derzeit ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention im Bereich ihrer Zuständigkeit. An diesem Prozess sind in den Arbeitsgruppen Verbände der Betroffenen, Wohlfahrtsverbände und die Kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Die Arbeitsgruppen setzen sich zusammen aus Mitarbeitern aller Sächsischen Staatsministerien. Weitere Mitglieder sind Vertreter der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen, der kommunalen Spitzenverbände, der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V., des Landesverbandes der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Sachsen e. V., des Sozialverbandes VdK Sachsen e.V. sowie der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Die Arbeitsgruppen wurden und werden bei Bedarf punktuell um externe Experten erweitert.
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