Bearbeitungszeiten KSV und andere Kostenträger
Ich arbeite schon viele Jahre mit von Behinderung und Pflege betroffenen Menschen und mir sind immer wieder die viel zu langen Bearbeitungszeiten beim KSV oder anderen Kostenträgern aufgefallen. In Flöha ist eine Wohngruppe für magersüchtige junge Frauen von der Diakonie geschlossen worden, weil sie nicht Monate bis über ein Jahr in Vorleistung gehen konnten. Genauso kenne ich das von Pflegefällen im Wachkoma, die Sozialfälle sind. Da müssen die Einrichtungen auch teilweise ein Jahr die Kosten tragen, bis sie die erstattet bekommen und der Antrag genehmigt wird. Meine Leistung als Musiktherapeutin kann so lange aus dem Sozial-Taschengeld der Betroffenen nicht gegeben werden, weil ich als kleine Selbständige nicht in der Lage bin, ein Jahr ohne Bezahlung zu arbeiten bis dann endlich vom KSV die Kostenzusage kommt. Hier wäre vielen Betroffenen schon geholfen, wenn erstmal die bestehenden Gesetze erfüllt werden und die Menschen innerhalb kurzer Zeit die Ihnen per Gesetzt zustehenden Leistungen zur Teilhabe am Leben oder an der Gesellschaft bekommen würden. Auch habe ich Praktiken erlebt, wo einfach per Anruf eine Absage für einen Antrag erteilt wird und die Betroffenen ohne ein Schriftstück keinen Widerspruch formulieren können und sich damit abfinden sollen. Das ist sicher nicht im Sinne der Inklusion, dass die Betroffenen schon im Zuge von Widerspruch und Klage um die per Gesetz Ihnen eigentlich zugedachten Leistungen zum Nachteilsausgleich kämpfen müssen. Das wäre erstmal schon hilfreich bevor man über verbesserte barrierefreie Architektur, Toiletten für alle (nicht Frauen/Männer/Behinderte, sondern Toiletten, die immer für Behinderte und Nichtbehinderte nutzbar sind) oder die Inklusion in den Schulen nachdenkt. In den Schulen braucht es viel mehr Personal für die Inklusion! Ich habe derzeit einen 11-jährigen Schüler, der als Schwerstbehinderter nicht zur Schule gehen kann, weil kein Einzelfallhelfer für ihn zur Verfügung steht und die Schule kein Personal hat, um ihn bedürfnisgerecht zu betreuen. Und das obwohl es eine Schulpflicht gibt! Aber ist kein Personal da, dann fällt halt die Schule aus. Das ist das ganze Gegenteil von Inklusion! Die behinderten Menschen kriegen dann eben nicht, was Ihnen zustehen sollte.
Sofern es nötig ist, kann ich gern konkretere Hinweise geben. Das sind alles keine ausgedachten Fälle. Praxis Musik Klang Gespräch, Chemnitz, www.musik-klang-gespräch.de , Tel: 0371-27347710