Im Handlungsfeld „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“ besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der bedarfsgerechten Anpassung und Erweiterung der Pflegeangebote für Menschen mit Behinderung. Ziel ist die Sicherstellung einer nachhaltigen und durchgängigen Qualitätssicherung in der Pflege sowie die Unterstützung Bedürftiger bei der rechtzeitigen und bedarfsgerechten Wahrnehmung der Pflegedienstleistungen. Des Weiteren besteht das Ziel darin, möglichst optimale Lebensbedingungen und adäquate Hilfeangebote für ältere Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
Zuständigkeit: SMS
Zuständigkeit: SMS, SMK, SMWK, Heilberufekammern
Sind leider noch in der Minderheit. Aus diesem Grund schlage ich vor, vorhandene breit nutzbar zu machen in dem bspw. Regelungen wie Belegbetten in Krankenhäusern ermöglicht und gefördert werden.
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