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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“ besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der bedarfsgerechten Anpassung und Erweiterung der Pflegeangebote für Menschen mit Behinderung. Ziel ist die Sicherstellung einer nachhaltigen und durchgängigen Qualitätssicherung in der Pflege sowie die Unterstützung Bedürftiger bei der rechtzeitigen und bedarfsgerechten Wahrnehmung der Pflegedienstleistungen. Des Weiteren besteht das Ziel darin, möglichst optimale Lebensbedingungen und adäquate Hilfeangebote für ältere Menschen mit Behinderungen zu schaffen.

Maßnahmen „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“

Evaluation:
  • Erstellung eines Berichts zum aktuellen Stand der Altenhilfe im Blick auf behinderte betagte Menschen auf kommunaler Ebene

Zuständigkeit: SMS

  • Anregung zur Evaluierung und gegebenenfalls Fortschreibung des „Sächsischen Gesamtkonzepts zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderungen“  im Landespflegeausschuss.

Zuständigkeit: SMS

Sensibilisierung:
  • Information und Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen in Aus-, Fort- und Weiterbildungen in gesundheitlichen, (sozial-) pädagogischen und pflegerischen Berufen.

Zuständigkeit: SMS, SMK, SMWK, Heilberufekammern

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Sind leider noch in der Minderheit. Aus diesem Grund schlage ich vor, vorhandene breit nutzbar zu machen in dem bspw. Regelungen wie Belegbetten in Krankenhäusern ermöglicht und gefördert werden.

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