Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen bei stationären Behandlungen
Im Grunde ist die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen bei stationären Behandlungen in Krankenhäusern/Kliniken geregelt. Die Krankenkassen argumentieren so, dass die hierfür anfallenden Kosten mit der jeweiligen Fallpauschale für den Patienten abgegolten sind und die Krankenhäuser sie somit zu tragen haben.
Häufig kommt es dann zu Schwierigkeiten bis hin zur Ablehnung der Kostenübernahme durch Krankenhäuser, da in einigen Fällen die Dolmetscherkosten bereits die Hälfte (und mehr) der Fallpauschale beanspruchen. Daraus resultiert, dass gehörlose Menschen oftmals nicht gern gesehene Patienten in Krankenhäusern/Kliniken sind, da sie sich nur wenig "rentieren".
Hier muss eine klare Vereinbarung und Regelung zwischen der KGS e.V. und den Krankenkassen erfolgen. Es wäre bspw. möglich, dass Dolmetscherkosten grundsätzlich im Rahmen des DRG-Entgeltsystems von den Kliniken mit kalkuliert werden. Darüber müsste jedoch auch eine einheitliche und klare Information erfolgen.
Notruf
Bis heute gibt es für gehörlose Menschen keinen barrierefreien und einheitlichen Notruf.
Das Notruf-Fax kann nur dann verwendet werden, wenn im Notfall ein Faxgerät zur Hand ist. Und das ist nur dann der Fall, wenn man sich gerade zuhause befindet und tatsächlich über ein Faxgerät verfügt (aufgrund der fortschreitenden Technik und der neuen Medien ist dies immer seltener).
Die von der Sächsischen Polizei angebotene Notruf-SMS bezieht sich nur auf polizeiliche Einsätze (und nur auf Sachsen) und ist darüber hinaus recht komplex in der Anwendung. Je nach aktuellem Aufenthaltsort in Sachsen ist eine andere Nummer zu wählen. Zudem ist es schon mehrfach vorgekommen, dass die Anwendung und damit der Notruf auf diesem Wege nicht funktionierten.
Ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von Gebärdensprachdolmetscher/innen ist ebenfalls bisher nicht gegeben. Es besteht ein Bereitschaftsdienst der Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache für die Vermittlung von Dolmetscher/innen in dringenden Fällen und Notfällen. Dieser ist jedoch insofern begrenzt, als nicht zu allen Zeiten und an allen Orten in Sachsen sofort Dolmetscher/innen verfügbar sind und entsprechend vermittelt werden können. Darüber hinaus wird der Bereitschaftsdienst der Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache nicht finanziert bzw. vergütet und ist eine freiwillige zusätzliche Leistung. Es werden 365 Tage rund um die Uhr mit Zeitfenstern abgedeckt, die eine Reaktionszeit von bis zu 2 Stunden vorsehen.
Mit einer entsprechenden Finanzierung könnte dieser Bereitschaftsdienst sehr viel besser und effektiver für gehörlose Menschen in Sachsen gestaltet werden.
geändert von
Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. / LDZ
am 10. Mai 2016