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Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Inklusiver Sozialraum“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Inklusiver Sozialraum“ ist die Schaffung inklusiver Sozialräume in allen Bereichen zentrale Voraussetzung, um das gesamte Thema der Teilhabe und Rechte von Menschen mit Behinderungen voranzubringen. Ziel muss es sein, dass sich alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, in allen öffentlichen Räumen ohne Hilfe und ohne Voranmeldung bewegen können.

Maßnahmen „Inklusiver Sozialraum“

Information:
  • Schaffung einer geeigneten Plattform zur Information, zum Austausch und zur Vernetzung rund um das Thema „Inklusion“ auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie.

Zuständigkeit: SMS

Bauliche Barrierefreiheit:
  • Basierend auf den Ergebnissen einer Analyse Modifikation der bisherigen Beratung in Sachsen zur Baulichen Barrierefreiheit und gegebenenfalls Erweiterung um die Aufgabe „Inklusive Sozialräume“.

Zuständigkeit: SMS

Förderung von Projekten zur Stadtteilentwicklung:
  • Förderung beispielgebender Projekte zur Schaffung inklusiver Sozialräume auf Stadtteilebene.
  • (Projekte in Stadtteilen können punktuell über die RL „Investition Teilhabe“ und über die RL „Lieblingsplätze für alle“ gefördert werden.)

Zuständigkeit: SMS

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Rückblick Veranstaltung im DHM / Barrierefreiheit

[KBA] "Ziel muss es sein, dass sich alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, in allen öffentlichen Räumen ohne Hilfe und ohne Voranmeldung bewegen können." Die Verantwortlichen der Veranstaltung am 18.4.2016 waren sehr um größtmögliche Barrierefreiheit bemüht. Das Ergebnis war aus meiner (Betroffenen-) Sicht nicht befriedigend. Zum einen war ich persönlich durch die Dreifachpräsentation der Inhalte (Vortragender (ohne! PP-Folien = fehlende Orientierung) + Gebärdendolmetscher (= zusätzlicher optischer Reiz) + zeitversetzter, z.T. inhaltsverzerrender Schriftdolmetscher (= weiterer optischer + mentaler Reiz) schlicht mit der Rezeption überfordert, zum anderen wurden die zahlreichen Gebärdendolmetscher dann oft doch nicht gebraucht und hätten in derselben Zeit einer anderen behinderten Person vielleicht die Teilhabe am Leben ermöglichen können. Umfassende uneingeschränkte Barrierefreiheit wird wohl ein unerreichtes Ideal bleiben – "Was dem einen sin Uhl, ist dem andern sin Nachtigall." Auf die Inklusionsdiskussion übertragen heißt das: Was für den einen eine Hilfe oder sogar Teilhabevoraussetzung ist, kann für einen anderen ein Exklusionskriterium sein und ihm eine Teilhabe erschweren oder sogar unmöglich machen. Barrierefreiheit heißt nicht nur Rollstuhlfahrerrampe, Induktionsschleife, Braille-Leiste und weitere technische Hilfsmittel, die sich schon mit etwas gutem Willen leicht einrichten lassen. Die größte Barriere, und zwar für alle Menschen, ist eine in den Köpfen der Mitmenschen, die (unbewußte) Be- oder sogar Abwertung einer Person, weil sie "anders" ist. Mit einer Person, die einem das Gefühl gibt, weniger wert zu sein, ist ein Zusammenleben schwierig. Ja, es nervt, immer wieder sagen zu müssen: "Hallo, ich bin behindert, ich brauche dies und jenes ..." Aber es nervt vor allem, weil man beim Gegenüber immer noch mit Unverständnis, Genervtsein oder Ablehnung rechnen muß. Wenn dies nicht (mehr) der Fall ist, wäre es uns Behinderten auch zumutbar, gelegentlich um Hilfe zu bitten.

DHM

Ich war auch im DHM. Den Ansatz keine Papiere und PP-Präsentation fand ich erst doof. Im Nachgang erschloss sich mir die absolute Gleichbehandlung aller Teilnehmer. Kein Blinder war schlechter gestellt als wir!😎 Sehbehinderte waren eher besser gestellt, da deren Aufmerksamkeit besser trainiert ist.

Wohngebietstreffs statt zielgruppenspezifischer Einrichtungen

[KBA] In Dresden gibt es zahlreiche "Treffs" für Menschen mit speziellen Eigenschaften (senior, arbeitslos, psychisch krank, ...), die in der Regel ausschließlich von Mitgliedern der jeweiligen Zielgruppe aufgesucht werden. So wichtig es für "ähnliche" Menschen ist, auch mal nur "unter sich" sein zu können, so separierend sind solche Einrichtungen. Im Sinne von Inklusion sollten in Zukunft "Wohngebietstreffs" eingerichtet werden, die von allen Menschen (vor allem des Wohngebiets) besucht und genutzt werden und die gleichzeitig eine Vermittlungsstelle für Nachbarschaftshilfe sein könnten. Die entsprechend notwendigen Räume vorausgesetzt, könnten dann zielgruppenspezifische Angebote in diesen Wohngebietstreffs stattfinden.

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