Startseite der Beteiligung
Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
28 von 41

„Zivilgesellschaftliches Engagement“

Handlungsbedarf

Ziel im Handlungsfeld „Zivilgesellschaftliches Engagement“ ist die zivilgesellschaftliche Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen. Diese müssen sich genauso engagieren können wie Menschen ohne Behinderungen. Damit geht zwingend einher, dass sie sich auch einbringen, die Gesellschaft mitgestalten und mitbestimmen können. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Interessen selbst vertreten können. Die Vertretung eigener Interessen muss auf allen Ebenen selbstverständlich sein. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Lebensbedingungen in allen Bereichen als „Experten in eigener Sache“ mitgestalten.

Maßnahmen „Zivilgesellschaftliches Engagement“

Anpassung der Richtline „Teilhabe“:
  • Anpassung bzw. Änderung der in Sachsen geltenden Richtlinie „Teilhabe“, so dass mehrjährige Förderungen als Regelförderung etabliert werden können und entsprechend der Anteil der jährlichen Projektförderungen sinkt.

Zuständigkeit: SMS

Verringerung des Anteils von Eigenmitteln:
  • Anpassung bzw. Änderung der in Sachsen geltenden Richtlinie Teilhabe, so dass der notwendige Eigenanteil verringert wird. Darüber hinaus wird geprüft, ob ehrenamtliche Arbeit als Teil des Eigenanteils anerkannt werden kann.

Zuständigkeit: SMS

Prüfung der Finanzierbarkeit von persönlicher Assistenz:
  • Prüfung der Finanzierung von persönlicher Assistenz für Menschen mit Behinderungen im Bereich ehrenamtliche Tätigkeit – außerhalb von bisheriger Leistung, die im Rahmen des Persönlichen Budgets als sogenannte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gezahlt werden kann.

Zuständigkeit: SMS

28 von 41

2 Beiträge

Sortieren nach:
Datum
Anzahl Kommentare
Anzahl Bewertungen
Volkshochschule Dresden e.V.

Anmerkungen zur Überarbeitung der Richtlinie Teilhabe:

- Öffnung der Förderbestimmung für integrative und inklusive Veranstaltung; Derzeit ist bei Erwachsenenbildungsmaßnahmen ausschließlich eine Förderung von Menschen mit (nachgewiesener) Behinderung möglich. Das widerspricht dem Grundsatz der Inklusion und erschwert die Konzeption von inklusiven Erwachsenenbildungsmaßnahmen. - Vereinfachung von Antragstellung, Bewilligung und Abrechnung; Derzeit ist dies nur mit großem Zeit- und damit Personalaufwand möglich - Kürzere Bewilligungsfristen nach Antragstellung; Die Bewilligungsfristen nach Antragstellung sind auf 12 Wochen festgesetzt. In der Praxis bedeutet das häufig, dass auf plötzlich auftretende Bedarfe und Bedürfnisse nicht reagiert werden kann. - Über den Jahreswechsel (bis ca. März) kommt die Auszahlung bereits bewilligter Fördermittel sowie die Bewilligung neuer Anträge häufig zum Erliegen. Zumindest aber die Auszahlung bereits bewilligter Fördermittel sollte gewährleistet werden, um so etwaige finanzielle Engpässe bei den Empfängern zu vermeiden.

geändert von Volkshochschule Dresden e.V. am 10. Mai 2016

Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. / LDZ

Maßnahmen

Dolmetscherkosten im Rahmen des FSJ und BFD Wenn gehörlose Menschen am FSJ oder BFD teilnehmen möchten, bleiben sie bisher von Weiterbildungen und Schulungen im Rahmen dieser Freiwilligendienste ausgeschlossen, da das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sich nicht in der Verantwortung sieht, die Kosten für notwendige Gebärdensprachdolmetscherleistungen zu übernehmen. Dies führte und führt sogar dazu, dass der Freiwilligendienst (FSJ und BFD) gar nicht erst angetreten werden kann bzw. entsprechende Verträge nicht zustande kommen. Hier muss eine Regelung gemeinsam mit dem BAFzA herbeigeführt werden.

geändert von Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V. / LDZ am 10. Mai 2016

Kontaktperson

Gegenstände

Übersicht
  • Aktionsplan - II
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.