Die Sächsische Staatsregierung legt dem Sächsischen Landtag in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vor (§ 13 Sächsisches Integrationsgesetz). Der sechste Bericht beschreibt die Lage von Menschen mit Behinderungen und nimmt dabei auf die UN-Behindertenkonvention und auf das Bundesteilhabegesetz Bezug.
Dieser Bericht liegt nun im Entwurf vor, und die Kurzfassungen können in der Seitenspalte abgerufen werden. Dort finden Sie die Kurzfassung der Einleitung und der Kapitel zu 10 Handlungsfeldern. Die Kurzfassung gibt es auch in Leichter Sprache. Am Ende eines Kapitels können Sie Ihre Stellungnahme abgeben und an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz schicken, das den Bericht in Auftrag gegeben hat.
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