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Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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Aktionsplan - II

Die Sächsische Staatsregierung setzte sich seit 1990 für die Belange von Menschen mit Behinderungen ein. Das Schreiben eines eigenen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist für die Sächsische Staatsregierung eine logische Schlussfolgerung des gemeinsamen Handelns. Ziel ist, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Diskriminierung zu unterbinden. Beteiligt sind: Verbände der Betroffenen, Wohlfahrtsverbände und die Kommunalen Spitzenverbände.  

Wie entsteht der Aktionsplan?

Zur Erstellung des Aktionsplanes arbeiten alle Ministerien der Sächsischen Staatsregierung eng zusammen. Für diesen Prozess wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe gegründet. Die Mitglieder haben die Zusammensetzung von Arbeitsgruppen und deren Aufgaben beschlossen. An diesem Prozess sind in den Arbeitsgruppen Verbände der Betroffenen, Wohlfahrtsverbände und die Kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Mehr über die Mitglieder der Arbeitsgruppen erfahren Sie im Abschnitt "Mitglieder der Arbeitsgruppen". Die Arbeitsgruppen haben in den Arbeitssitzungen zwischen September 2015 und Februar 2016 konkrete Handlungsbedarfe und Maßnahmevorschläge (unter Einbeziehung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung) als Vorgaben zur Zusammenfassung und Bewertung für und durch die IMAG erarbeitet. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen! Die redaktionelle Abstimmung der Texte zur Situation im Freistaat Sachsen, den Handlungsbedarfen und den Zielen, erfolgt derzeit. Den Arbeitsstand der Maßnahmen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Es handelt sich um den Arbeitsstand basierend auf den Vorschlägen der Arbeitsgruppen zur Erstellung des Aktionsplanes nach der ersten Durchsicht der Maßnahmen auf Arbeitsebene (Stand 18. April 2016). 

Wir haben zugehört!

Gerne  haben wir Sie eingeladen, uns zu den jeweiligen Maßnahmen Ihre Anregungen, Vorschläge und auch Ihre Kritik zu übermitteln. Nach Handlungsfeldern sortiert finden Sie die jeweiligen Maßnahmevorschläge. Schauen Sie doch einmal bei den einzelnen Maßnahmen, welche Hinweise wir bekommen haben.

Bis 16. Mai 2016 sich hier jederman einbringen. Alle Beiträge fliossen gleichberechtigt in die Arbeitsgruppen ein.

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