Verordnungsentwurf Sächsisches Staatsministerium der Justiz Moderne Verwaltung

Verordnung zur Modernisierung landesrechtlicher Formerfordernisse

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.07.2026 bis 14.08.2026
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Paragrafenzeichen

Die sächsische Staatsregierung hat am 30. Juni 2026 beschlossen, den Entwurf der Verordnung zur Modernisierung landesrechtlicher Formerfordernisse zur Anhörung freizugeben. Schon seit Längerem ist der Freistaat Sachsen bestrebt, die elektronische Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern mit Behörden, aber auch zwischen verschiedenen Behörden, zu ermöglichen.

Um einen weiteren Beitrag zur Bürokratieentlastung und Verwaltungsvereinfachung zu leisten, sollen dort, wo Vorschriften derzeit noch die zwingende Schriftform regeln, die verbliebenen Lücken so weit wie möglich geschlossen werden. Auch dort, wo Regelungen bisher unklar sind oder im Widerspruch zur geübten Praxis stehen, soll nunmehr einheitlich die Formulierung "schriftlich oder elektronisch" eingeführt werden, um die Rechtsanwendung zu vereinfachen. Damit kann neben der Schriftform insbesondere auch die einfache E-Mail genutzt werden. Dafür ist die Änderung von 35 sächsischen Verordnungen vorgesehen.

In einem gesonderten Vorhaben sollen zudem Schriftformerfordernisse in 32 Parlamentsgesetzen entsprechend geändert werden. Die Anhörung dazu erfolgt unter folgendem Link: https://mitdenken.sachsen.de/1065999

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