Das Sächsische Kabinett hat am 14. April 2026 den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes zur Anhörung freigegeben.
Der Gesetzentwurf beinhaltet die Verlängerung des Sächsischen Normenkontrollrats bis zum 30. Juni 2028. Dies hat den Zweck, eine ausführliche Befassung mit der derzeit stattfindenden Evaluation zu ermöglichen.
Sie haben bis zum 19. Mai 2026 Gelegenheit, sich zu beteiligen und zum Referentenentwurf per Post (SMJus, Sächsischer Normenkontrollrat, Hospitalstraße 7, 01097 Dresden), per E-Mail (Normenkontrollrat@smj.justiz.sachsen.de) oder in diesem Portal Stellung zu nehmen.
Es wird auf die allgemeine Datenschutzerklärung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz verwiesen:
https://www.justiz.sachsen.de/smj/datenschutz-4305.html
Silke Schlosser
(Leiterin der Geschäftsstelle des Sächsischen Normenkontrollrates)