Veranstaltung Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Gesellschaft und Politik

3. Fachgespräch Entgeltgleichheit - Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

  • Status Kürzlich beendet
  • Termin 14.11.2024 13:30 Uhr
  • Teilnehmer 30 Teilnehmer
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3. Fachgespräch Entgeltgleichheit - Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten. Die Richtlinie ist vor dem Hintergrund des bestehenden geschlechtsspezifischen Lohngefälles (unbereinigter Gender Pay Gap in EU 2022: 13 Prozent) sowie der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie ein bedeutender Schritt in den Bemühungen der Europäischen Union (EU), die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern zu bekämpfen und für mehr Transparenz in der Vergütungspraxis sowie eine bessere rechtliche Durchsetzbarkeit von Arbeitnehmendenrechten sowie einem effektiveren Rechtsschutz zu sorgen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll insbesondere Arbeitgebende dazu verpflichten, offenzulegen, wie Löhne und Gehälter innerhalb ihrer Organisationen festgelegt und vergeben werden. Dadurch sollen Ungleichheiten frühzeitig erkannt und beseitigt werden.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umzusetzen. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung, die die Anpassung bestehender Gesetze, allen voran des Entgelttransparenzgesetzes von 2017 und möglicherweise neue Regelungen mit sich bringen wird.

Wir freuen uns sehr, Sie zu unserem Fachgespräch begrüßen zu dürfen und mit Ihnen gemeinsam in den Austausch zu treten.

Mit dem 3. Fachgespräch „Entgeltgleichheit – Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie“ wird die vierteilige Workshopreihe „Gender Pay Gap in Sachsen“, welche von 2022 – 2023 stattgefunden hat, fortgesetzt. Beides ist in das Modellprojekt Entgeltgleichheit des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung eingebettet und ist eine Kooperation mit dem DGB Bezirk Sachsen.

Termin: 14. November 2024 │ 13:30 bis 15:30 Uhr

Veranstaltungsort: Hilton Dresden, An der Frauenkirche 5, 01067 Dresden, Raum: Salon Petersburg (1. Etage).

Link: Anfahrt zum Hilton Hotel in Dresden – Hotels Dresden, Deutschland

Der Einlass startet ab 13:00 Uhr. Die Veranstaltung findet in Präsenz statt und beginnt um 13:30 Uhr.

Teilnehmende

Das 3. Fachgespräch ist eine geschlossene Veranstaltung. Zugelassen zur Anmeldung sind ausschließlich Personen aus Unternehmen, Kammern, Politik, Gewerkschaften, Vereinen, Wissenschaft und Verbänden, die im Vorfeld eine entsprechende Einladung erhalten haben bzw. die Einladung aufgrund der fachlichen Betroffenheit an sie weitergeleitet wurde.

Bitte melden Sie sich über den Button „Teilnahme buchen“ verbindlich an. 

Weitere Informationen entehmen Sie bitte aus den Teilnahmebedingungen.

Wir freuen uns sehr, Sie zu unserem Fachgespräch herzlich begrüßen zu dürfen und mit Ihnen gemeinsam in den Austausch zu treten.

Anmeldeschluss: 7. November 2024

Veranstaltungstermin
Donnerstag 14.11.2024 13:30 - 15:30 Uhr
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Programm
Veranstaltungsflyer (Download *.pdf 369 KB)
Veranstaltungsort
Hilton Dresden
An der Frauenkirche 5, 01067 Dresden
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
14.10.2024 - 11.11.2024

Kontaktperson

Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Referat V.3 Allgemeine Gleichstellungspolitik, Gleichstellung von Frauen und Männern

Hansastraße 4, 01097 Dresden

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Tel. 0351 564 165 37

E-Mail: gleichstellung@smj.justiz.sachsen.de

Website: Modellprojekt Entgeltgleichheit - Gleichstellung - sachsen.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen & Einwilligungserklärung zu Bildaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung »3. Fachgespräch zum Thema: Entgeltgleichheit – Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie« am 14. November 2024

1. Veranstalter

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Referat V.3. Allgemeine Gleichstellungspolitik, Gleichstellung von Frauen und Männern

Hansastraße 4 | 01097 Dresden.

2. Geltung

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung »3. Fachgespräch zum Thema: Entgeltgleichheit – Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie« am 14. November 2024.

3. Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen

Die Veranstaltung ist nicht öffentlich. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist personengebunden und setzt zwingend eine Einladung des Sächsischen Staatsministeriums für Demokratie, Europa und Gleichstellung voraus. Auf Grundlage einer vorliegenden Einladung ist eine Anmeldung über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen möglich. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Anmeldung zum Fachgespräch verbindlich erfolgt. 

Nach der Anmeldefrist am 7. November 2024 wird das Beteiligungsportal geschlossen.

4. Einwilligungserklärung zu Bildaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung

Ich willige ein, dass das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung von mir Bildaufnahmen während der Veranstaltung verarbeitet, anfertigt, speichert und veröffentlicht zum Zweck der Nachberichterstattung über die Veranstaltung »3. Fachgespräch zum Thema: Entgeltgleichheit – Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie«.

Mir ist bekannt, dass die von mir bereitgestellten bzw. angefertigten personenbezogenen Daten sowie Bildaufnahmen zu diesem Zweck in den folgenden Publikationsformen eingesetzt werden sollen: Internetauftritte des Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung sowie des DGB Bezirk Sachsen, Social-Media-Kanäle des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung sowie des DGB Bezirk Sachsen und Print-Publikationen.

Ich räume dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung sowie dem DGB Bezirk Sachsen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Daten und Aufnahmen ein. Das Nutzungsrecht ist unterlizenzierbar. Das Nutzungsrecht ist inhaltlich unbeschränkt und umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich folgende Nutzungsarten: Veröffentlichung im Internet, in sozialen Medien und in Printmedien sowohl zu werblichen als auch zu redaktionellen Zwecken und die Speicherung in Bilddatenbanken.

Die Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der Abbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst ein Bearbeitungsrecht, soweit diese Bildveränderungen nicht entstellend sind. Insbesondere beinhaltet dies das Recht, die Aufnahmen zu retuschieren, zu vergrößern und zu beschneiden und in andere Bilder einzufügen (Fotomontage).

Ich bin damit einverstanden, dass die Bildaufnahmen und oben genannten personenbezogenen Daten im Rahmen zum Zwecke der Berichterstattung an Zeitungsverlage und andere Medienunternehmen, Presseagenturen und Journalisten weitergegeben werden. Eine Weitergabe an sonstige Dritte wird nicht erfolgen.

Mir ist bekannt, dass die personenbezogenen Daten sowie Bildaufnahmen bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar und insbesondere durch Suchmaschinen auffindbar sind, eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann und unter Umständen keine vollständige Löschung im Internet möglich ist.

Soweit aus den personenbezogenen Daten sowie Bildaufnahmen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen oder genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung betroffen sind, bezieht sich die Einwilligung ausdrücklich auch auf die Nutzung dieser Daten zu den oben genannten Zwecken. Soweit von der oben genannten Datenverarbeitung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO umfasst sind, bin ich auch mit deren Verarbeitung ausdrücklich einverstanden.

Mit ist bekannt, dass mit der Veröffentlichung der Bildaufnahmen und personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken eine Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einhergehen kann. Hinsichtlich der USA hat die Europäische Kommission bislang kein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt (Art. 45 Datenschutz-Grundverordnung). Auch bestehen gegenwärtig in datenschutzrechtlicher Hinsicht keine geeigneten Garantien (Art. 46 Datenschutz-Grundverordnung). Es besteht im Hinblick auf die in die USA übermittelten Daten das Risiko, dass Dritte, unter anderem US-amerikanische Behörden, Zugriff auf diese Daten nehmen können. Es besteht zudem eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen dem europäischen Datenschutzrecht entsprechen. In den USA besteht außerdem möglicherweise kein effektiver Rechtsschutz im Hinblick auf den Datenschutz. Auch in Anbetracht der bestehenden möglichen Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien bin ich mit der Datenübermittlung in die USA ausdrücklich einverstanden.

Die Einwilligung ist freiwillig. Aus einer Nichteinwilligung ergeben sich keine nachteiligen Folgen für mich.

Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung an gleichstellung@smj.justiz.sachsen.de sowie dem DGB Bezirk Sachsen an Nicole.Wagner@dgb.de widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

5. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter‎

Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder triftigen Gründen. Die Teilnehmenden werden unverzüglich informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. ‎Der Veranstalter ist zum Wechsel von Referent/-innen oder zu Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.B. wegen ‎Erkrankung der Referentin bzw. des Referenten, berechtigt.

6. Ausgabe von Namensetiketten zum Einlass

Zu der Veranstaltung werden am Einlass Namensetiketten ausgegeben. Es handelt ich um Klebeetiketten aus Acetatseide, welche auf der Kleidung angebracht werden können durch die Teilnehmenden. Bitte beachten Sie, dass die Klebeetiketten bzw. Namensschilder bei folgender Kleidung Kleberückstände hinterlassen können: Leder, Seide, Cord oder Samt und empfindliche Stoffe. Die Verwendung und Anbringung der Klebeetiketten- bzw. Namensschilder auf der Kleidung liegt in der Verantwortung und im Ermessen der Teilnehmenden. Schadensersatzansprüche von Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter aufgrund von Kleberückständen bei unsachgemäßer Verwendung sind damit ausgeschlossen.

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen

nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Veranstaltung »3. Fachgespräch zum Thema: Entgeltgleichheit – Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie« am 14. November 2024

Einwilligungserklärung

Ich willige gegenüber dem Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) darin ein, dass meine folgenden Daten Anrede, Titel, Name, Vorname, Name, E-Mail Adresse, Funktionsbezeichnung, Organisation, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung »3. Fachgespräch zum Thema: Entgeltgleichheit – Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie« und der ordnungsgemäßen Registrierung aller Teilnehmenden durch das SMJusDEG verarbeitet werden.

Die Einwilligung ist freiwillig. Aus einer Nichteinwilligung ergeben sich keine nachteiligen Folgen für mich. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem SMJusDEG gleichstellung@smj.justiz.sachsen.de widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Soweit von der oben genannten Datenverarbeitung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO umfasst sind, bin ich auch mit deren Verarbeitung ausdrücklich einverstanden.

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erhebt und verarbeitet zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung »3. Fachgespräch zum Thema: Entgeltgleichheit – Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie« personenbezogene Daten und bedient sich dabei des Auftragsverarbeiters Sächsische Staatskanzlei (Archivstraße 1, 01097 Dresden) als Betreiber des Beteiligungsportals bzw. der Registrierungssoftware des Freistaates Sachsen. Hierzu wird mitgeteilt:

1.         Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des zuständigen       Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Hansastraße 4

01097 Dresden

poststelle@smj.justiz.sachsen.de

Datenschutzbeauftragter:

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Hansastraße 4

01097 Dresden

dsb@smj.justiz.sachsen.de

2.         Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie verarbeitete

            personenbezogene Daten

Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung verarbeitet die folgenden personenbezogenen Daten: Anrede, Titel, Name, Vorname, Name, E-Mail Adresse, Funktionsbezeichnung, Organisation, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung »3. Fachgespräch zum Thema: Entgeltgleichheit – Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie« und der ordnungsgemäßen Registrierung aller Teilnehmenden über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen.

3.         Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 und ggf. Artikel 9 Absatz 2 DSGVO. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Hierdurch wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

Im Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Wird die Einwilligung widerrufen, so werden die Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden die Daten bis zum 13. November 2025 gespeichert und sodann gelöscht.

4.         Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten Anrede, Titel, Name, Vorname, Name, E-Mail Adresse, Funktionsbezeichnung, Organisation, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort aus der notwendigen Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht beabsichtigt. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Daten an Dritte nicht beabsichtigt.

Innerhalb des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.

5.         Belehrung nach Artikel 49 DSGVO – Besondere Risiken bei der Übermittlung von Daten in Drittstaaten

Mit der Veröffentlichung der Foto-, Ton- und Videoaufnahmen und personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken eine Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einhergehen kann. Hinsichtlich der USA hat die Europäische Kommission bislang kein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt (Artikel 45 Datenschutz-Grundverordnung). Auch bestehen gegenwärtig in datenschutzrechtlicher Hinsicht keine geeigneten Garantien (Artikel 46 Datenschutz-Grundverordnung). Es besteht im Hinblick auf die in die USA übermittelten Daten das Risiko, dass Dritte, unter anderem US-amerikanische Behörden, Zugriff auf diese Daten nehmen können. Es besteht zudem eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts entsprechen. In den USA besteht außerdem möglicherweise kein effektiver Rechtsschutz im Hinblick auf den Datenschutz.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2020, Rechtssache C311/18 („Schrems II“), den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US-Datenschutzschild (Privacy-Shield-Beschluss 2016/1250) für ungültig erklärt. Ein im Wesentlichen den europäischen Datenschutzstandards vergleichbares Datenschutzniveau bestehe für die USA nicht. Demzufolge ist ein gültiger Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission hinsichtlich einer Übermittlung personenbezogener Daten in die USA i. S. v. Art. 45 Abs. 1, 3 DSGVO nicht gegeben. Ferner liegen sog. geeignete Garantien i. S. v. Art. 46 Abs. 2, 3 DSGVO nicht vor. Mögliche Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien folgen insbesondere daraus, dass ein angemessenes Datenschutzniveau nicht garantiert werden kann. Der Anbieter hat staatlichen Stellen ggf. Zugriff auf die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewähren. Personenbezogene Daten werden demzufolge u. U. an Dritte weitergeben, welche die Daten für eigene Zwecke verarbeiten bzw. nutzen. Betroffenenrechte können ggf. nicht durchgesetzt werden.

Das bedeutet, dass Sie Ihre Auskunftsrechte gegenüber den Social Media-Kanälen möglicherweise nicht geltend machen bzw. durchsetzen können. Es besteht möglicherweise eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Social Media-Kanäle zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen der DSGVO entsprechen.

6.         Rechte der betroffenen Person:

Die betroffene Person hat gegenüber dem Verantwortlichen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten:

Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung (Artikel 21 DSGVO)

Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)

Der betroffenen Person steht zudem das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

7.         Herkunft der Daten

Die betreffenden Daten stammen aus der notwendigen Anmeldung der Teilnehmenden zu der Veranstaltung »3. Fachgespräch zum Thema: Entgeltgleichheit – Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie« aus dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite.

Informationen

Übersicht
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