Gesetzentwurf Staatsministerium des Innern Justiz, Inneres und Sicherheit

Sächsisches Kommunalfreiheitsgesetz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.05.2026 bis 11.06.2026
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Paragraphenzeichen

Das sächsische Kabinett hat in seiner Sitzung am 29. April die Vorlage des Sächsischen Staatsministerium des Innern zum »Sächsischen Kommunalfreiheitsgesetz« beschlossen. Damit wird ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrages umgesetzt, nämlich Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene sowie die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Eigenverantwortung. Der Gesetzentwurf greift damit auch die vehemente Forderung der Kommunalen Spitzenverbände sowie des Zusammenschlusses von Kommunen und Wirtschaft, der »Allianz für Sachsen« auf. Die im Innenministerium entwickelten Ideen und Ansätze für den Entwurf eines Gesetzes für mehr kommunale Freiheiten hatte auch die Reformkommission in ihren Handlungsempfehlungen aufgegriffen.

Kern des Artikelgesetzes ist ein Kommunalerprobungsgesetz, das den Kommunen die Möglichkeit einräumt, von landesrechtlichen Vorgaben befristet abzuweichen und neue Lösungen für die eigene Aufgabenerfüllung zu erproben.

Weitere Gesetzesänderungen betreffen die Sächsische Gemeindeordnung und Sächsische Landkreisordnung, dabei sind vor allem die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten digitaler Technik bei Abstimmungen, Niederschriften und der Durchführung von Sitzungen. Weiterhin ist der Entfall von Gemeinderats- und Kreistagsbeschlüssen mit lediglich deklaratorischer Wirkung zu nennen. Überdies erfolgt die Erweiterung des Zeitraums für die Wahl des Bürgermeisters und Landrats, um die Verbindung mit anderen Wahlen zu ermöglichen. Abschließend gibt es Erleichterungen beim Einwerben und bei der Annahme von Spenden und der Veräußerung von kommunalem Vermögen.

Die Änderung im Kommunalwahlgesetz betrifft die Verkürzung der Frist für die Rücknahme und Änderung von Wahlvorschlägen vor dem zweiten Wahlgang bei Bürgermeister- und Landratswahlen.

Im Rahmen der Anhörung haben Sie bis zum 11. Juni 2026 Gelegenheit, sich zu beteiligen und zum Referentenentwurf Sächsisches Kommunalfreiheitsgesetz in diesem Portal Stellung zu nehmen.

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